Schwangere liest im Mutterpass
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Der Mutterpass

Von: Onmeda-Redaktion
Letzte Aktualisierung: 12.01.2022

Der Mutterpass ist das wichtigste Dokument in Ihrer Schwangerschaft. Er begleitet Sie über eine lange Zeit: von dem Moment an, in dem Ihr Frauenarzt die Schwangerschaft feststellt bis hin zur zweiten Nachuntersuchung nach der Geburt. Sie sollten Ihren Mutterpass immer bei sich tragen, damit man im Notfall schnell auf alle nötigen Daten Ihrer Schwangerschaft zugreifen kann.

Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Mediziner*innen geprüft.

Allgemeines

Der Mutterpass dient dazu, den Verlauf der Schwangerschaft festzuhalten: Regelmäßige Blutwerte, Angaben über die durchgeführten Ultraschalluntersuchungen, Ihre Gewichtszunahme in der Schwangerschaft, die Entwicklung Ihres Babys – all das wird im Mutterpass vermerkt. Außerdem notiert Ihr Arzt wichtige Hintergrundinformationen über Ihre Gesundheit im Mutterpass, etwa ob Sie eine chronische Erkrankung haben, aber auch Informationen über mögliche frühere Schwangerschaften.

Für viele Schwangere ist der Mutterpass eine Art offizielle Bestätigung der Schwangerschaft, "jetzt ist es amtlich, ich bin schwanger". Es gibt die unterschiedlichsten Mutterpass-Schutzhüllen, die oft weitere Einsteckfächer enthalten, in denen Sie Ultraschallbilder und wichtige Dokumente unterbringen können. Viele Schwangere zücken den Mutterpass gerne, um Freunden und Verwandten die neusten Fakten der Schwangerschaft mitzuteilen und Ultraschallbilder vorzuzeigen.

Schnell stellt sich dann die Frage: Was bedeuten all die Abkürzungen? Wofür sind die zahlreichen Untersuchungen nötig und wie kann ich die Ergebnisse entschlüsseln? Welche Untersuchungsergebnisse meines Frauenarztes werden wo und warum vermerkt?

Wenn Sie sich einmal einen Überblick über Ihren Mutterpass verschafft haben, werden Sie schnell merken, dass Sie nicht nur Ihrem Umfeld gegenüber die Daten schnell abrufen und weitergeben können, sondern dass Sie auch die Erklärungen Ihres Frauenarztes besser zuordnen beziehungsweise gezielt Fragen zu einzelnen Punkten stellen können.

Der Mutterpass ist in verschiedene Abschnitte eingeteilt. Je nachdem, ob Sie einen älteren Pass (vor September 2009) besitzen oder einen neueren Pass (ab September 2009) von Ihrem Arzt erhalten haben, können sich einzelne Abschnitte in wenigen Punkten voneinander unterscheiden.

  • Seite 1: Kontaktdaten von Frauenarzt und Hebamme sowie Liste für Daten der Untersuchungstermine
  • Seite 2-3: Serologische Untersuchungen (Mutterpass vor September 2009) / Laboruntersuchungen (Mutterpass ab September 2009): Ergebnisse der durchgeführten Bluttests
  • Seite 4: Angaben zu vorangegangenen Schwangerschaften und Besonderheiten der aktuellen Schwangerschaft
  • Seite 5-6: Anamnese und allgemeine Befunde / Erste Vorsorge-Untersuchung; besondere Befunde
  • Seite 7-8: Gravidogramm: Übersicht über den Schwangerschaftsverlauf
  • Seite 9: Besonderheiten zu Seite 5 und 6, Angaben zu eventuellen stationären Aufenthalten während der Schwangerschaft, Ergebnisse des CTGs
  • Seite 10-12: Ultraschalluntersuchungen: Ergebnisse der drei vorgesehenen Ultraschalluntersuchungen sowie weiterer eventuell vorgenommener Ultraschalluntersuchungen
  • Seite 13: Normkurven für den fetalen Wachstumsverlauf: Hier können Sie die ermittelten Werte Ihres Babys mit den normalen Durchschnittswerten vergleichen.
  • Seite 14: Weiterführende Ultraschalluntersuchungen, dopplersonographische Untersuchungen: Wird nur ausgefüllt, wenn gesonderte Untersuchungen nötig sind.
  • Seite 15-16: Abschluss-Untersuchung / Epikrise: Wird nach der Geburt ausgefüllt und enthält Daten zu Geburt und Wochenbett.
  • Seite 17-32: Platz für Angaben einer weiteren Schwangerschaft entsprechend Seite 2-16

Bringen Sie Ihren Mutterpass zu allen Vorsorgeuntersuchungen – ob beim Frauenarzt oder bei einer Hebamme – mit. Natürlich darf er auch bei der Geburt nicht fehlen, denn auch der Geburtsverlauf und die Daten Ihres neugeborenen Kindes werden im Mutterpass notiert.

Kontaktdaten & Untersuchungstermine

Auf der ersten Seite ist Platz für die Kontaktdaten Ihres Frauenarztes, der Klinik, in der Sie möglicherweise betreut werden oder entbinden möchten sowie für die Daten einer Hebamme, wenn Sie eine in Anspruch nehmen möchten.

Es ist sinnvoll, in diesem Abschnitt unter "Kontaktdaten" auch die Nummern für die Rufbereitschaft der Hebamme zu notieren, wenn Sie eine Beleghebamme haben. So haben Sie auf einen Blick alle nötigen Kontaktdaten zur Hand.

Außerdem können Sie, Ihr Arzt oder Ihre Hebamme hier auch die Termine für die nächsten Vorsorgeuntersuchungen notieren.

Wenn dies Ihre erste Schwangerschaft ist, lesen Sie auch die Hinweise im Umschlag (vor der ersten Seite und nach Seite 32) sorgfältig durch.

Serologische Untersuchungen / Laboruntersuchungen

Im Mutterpass vor September 2009 "serologische Untersuchungen" genannt, ist die aktuelle Variante "Laboruntersuchungen" für die meisten Schwangeren verständlicher. Der Begriff "serologische Untersuchungen" bezieht sich nur auf Blutuntersuchungen. Mittlerweile zählen aber auch Urintests zu diesem Abschnitt, sodass die Bezeichnung "Laboruntersuchungen" korrekt ist.

Die meisten Laboruntersuchungen sind Bestandteil der regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen und werden daher von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Zusätzliche Untersuchungen, wie beispielsweise ein Test auf Toxoplasmose-Antikörper, muss die Schwangere in der Regel aber selbst zahlen.

Blutgruppenzugehörigkeit

Im Abschnitt "Blutgruppenzugehörigkeit" werden Ihre Blutgruppe sowie Ihr Rhesusfaktor erfasst. Der Rhesusfaktor spielt in der Schwangerschaft eine wichtige Rolle. Er kann positiv (Rh-pos. (D+)) oder negativ (Rh-neg. (D-)) sein.

  • Ist Ihr Rhesusfaktor positiv, gibt es keine Probleme mit einer Rhesusunverträglichkeit, auch wenn Ihr Kind Rhesus negativ ist.
  • Ist Ihr Rhesusfaktor negativ, kann es zu einer Blutgruppenunverträglichkeit kommen: Bei der Geburt kommt es zu einem Blutaustausch zwischen Ihnen und Ihrem Baby, bei dem Sie Antikörper gegen den fremden Rhesusfaktor im kindlichen Blut entwickeln können. Das ist für das Kind risikofrei – bei nachfolgenden Schwangerschaften kann es aber zu lebensgefährlichen Komplikationen für das neue Kind kommen (Rhesusunverträglichkeit).

Schwangere mit negativem Rhesusfaktor erhalten deshalb zwischen der 28. und 30. Schwangerschaftswoche sowie innerhalb von 72 Stunden nach der Geburt eine sogenannte Rhesusprophylaxe, die verhindert, dass sich körpereigene Antikörper bilden.

Ob bereits eine Rhesusunverträglichkeit besteht, ermittelt der Arzt mithilfe des Antikörpersuchtests.

Antikörpersuchtest

Mithilfe des Antikörpersuchtests testet Ihr Frauenarzt bei der Erstuntersuchung Ihr Blut darauf, ob es Antikörper enthält, die zu einer Blutgruppenunverträglichkeit führen (Rhesusunverträglichkeit). Der Test fällt negativ aus, wenn sich keine Antikörper im Blut finden. Der Arzt wiederholt den Test wischen der 24. und der 27. Schwangerschaftswoche. Ist auch dieser Test negativ, müssen Sie sich keine Sorgen wegen einer möglichen Rhesusunverträglichkeit machen.

Röteln-Antikörper-Test-Kontrolle

Mit dem Röteln-HAH-Test (HAH = Hämagglutinationshemmung) untersucht Ihr Arzt, ob Sie einen ausreichenden Schutz gegen Röteln haben.

Eine Rötelninfektion während der Schwangerschaft kann das Baby schwer schädigen und unter Umständen ein Grund für einen Schwangerschaftsabbruch sein – darum ist es wichtig, dass Sie sich möglichst schon bei Kinderwunsch darauf untersuchen lassen, ob Sie bereits Röteln-Antikörper haben oder nicht. Gegebenenfalls können Sie sich vor einer geplanten Schwangerschaft noch gegen Röteln impfen lassen. Außerdem ist es sinnvoll, wenn Sie Ihr Kind nach der Geburt entsprechend der Impfempfehlungen frühzeitig gegen Röteln impfen lassen.

Wenn Sie Röteln als Kind hatten oder dagegen geimpft wurden, sind Sie lebenslang immun. Den ersten aktiven Impfschutz erhalten Kinder in der Regel gemeinsam mit dem Impfstoff gegen Mumps und Masern im Alter von 11 bis 14 Monaten. Die zweite Impfung bekommen Sie dann im Alter von 15 bis 23 Monaten, die Auffrischimpfung im Alter von 5 bis 17 Jahren.

Sind Sie nicht immun gegen Röteln, kann die Impfung nicht während der Schwangerschaft nachgeholt werden. In diesem Fall sollten Sie unbedingt jeden Kontakt zu an Röteln erkrankten Personen meiden.

Nachweis von Chlamydia-trachomatis-Antigen

Im älteren Mutterpass (vor September 2009) heißt es hier: "Nachweis von Chlamydia trachomatis-Antigen", im neueren Mutterpass "Nachweis von Chlamydia-trachomatis-DNA aus einer Urinprobe mittels Nukleinsäure-amplifizierendem Test (NAT)". Noch vor wenigen Jahren machte der Arzt zum Chlamydien-Nachweis einen Abstrich aus dem Gebärmutterhals (Zervix). Mittlerweile ist der Nachweis aber über eine Urinprobe möglich.

Chlamydia trachomatis ist ein Krankheitserreger, der im Gebärmutterhals vorkommen und beim Neugeborenen zu Augen- und Lungenentzündungen führen kann, wenn es bei der Geburt damit in Kontakt kommt und sich infiziert. Ist der Test positiv, muss die Schwangere daher mit Antibiotika behandelt werden.

LSR (Lues-Suchreaktion)

Mithilfe der Lues-Suchreaktion wird ermittelt, ob Syphilis-Erreger im Körper der Mutter vorliegen. Die Lues venera oder Syphilis ist eine Geschlechtskrankheit, die oft unerkannt bleibt, heutzutage aber relativ selten ist.

Etwa ab der 20. Schwangerschaftswoche kann die Erkrankung über die Plazenta auf das ungeborene Kind übergehen. Daher ist es wichtig, Lues rechtzeitig zu erkennen. Ist die Erkrankung aktiv, erhalten Sie Antibiotika. Das Testergebnis wird im Mutterpass nicht festgehalten, hier steht lediglich, ob der Test durchgeführt wurde.

Nachweis von HBs-Antigen aus dem Serum

HBs steht für Hepatitis B surface (engl.: Oberfläche). Spätestens in der 36. Schwangerschaftswoche, für gewöhnlich aber früher, wird der Arzt einen Test auf das HBs-Antigen durchführen und das Ergebnis im Mutterpass festhalten. Die Mutter kann Hepatitis B bei der Geburt auf das Baby übertragen – eine Erkrankung mit Hepatitis B ist für Neugeborene lebensgefährlich. Darum werden Neugeborene, deren Mütter an Hepatitis B erkrankt sind, umgehend nach der Geburt geimpft.

Weitere Blutuntersuchungen

Auf eigenen Wunsch oder auf Anraten des Arztes erfolgen weitere Blutuntersuchungen. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen beispielsweise einen HIV-Test, dessen Ergebnis wie das des Lues-Tests nicht im Mutterpass erfasst wird. Dort steht lediglich, ob der Test gemacht wurde.

Auch eine akute Toxoplasmose während der Schwangerschaft kann das Kind schädigen. Daher kann es unter Umständen sinnvoll sein, zu testen, ob Sie gegen Toxoplasmose immun sind. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie aber nicht gleich jeden Kontakt zu Katzen vermeiden, wie viele denken. Toxoplasmose wird häufiger über rohes Fleisch oder während der Gartenarbeit übertragen. Wenn Sie keine Toxoplasmose-Antikörper haben, achten Sie auf Folgendes:

  • Reinigen Sie die Katzentoilette nicht selber oder nur mit Handschuhen. Reinigen Sie die Toilette mindestens einmal alle 24 Stunden.
  • Waschen Sie sich nach der Verarbeitung von rohem Fleisch gründlich die Hände.
  • Verwenden Sie unterschiedliche Messer und Unterlagen, wenn Sie rohes Fleisch und Obst oder Gemüse schneiden.
  • Tragen Sie zur Gartenarbeit Handschuhe.

Angaben zu vorangegangenen Schwangerschaften

Um Risiken für die aktuelle Schwangerschaft rechtzeitig zu erkennen und einschätzen zu können, tragen Arzt oder Hebamme hier alle relevanten Daten vorangegangener Schwangerschaften ein. Je nach Verlauf von Schwangerschaft und Geburt können das sein:

 

 

 

Anamnese und allgemeine Befunde, Erstuntersuchung

Wenn Ihr Frauenarzt feststellt oder bestätigt, dass Sie schwanger sind, wird er die Erstuntersuchung bei Ihnen durchführen. Wird die Schwangerschaft sehr früh festgestellt, kann es vorkommen, dass Sie einen späteren Termin für die Erstuntersuchung bekommen und auch dann erst den Mutterpass erhalten.

Im Rahmen der Erstuntersuchung erfragt Ihr Arzt Ihre Krankheitsgeschichte (Anamnese), ob also zum Beispiel

  • Familienmitglieder unter Diabetes, Bluthochdruck oder anderen Erkrankungen leiden,
  • Sie selber eine chronische Erkrankung oder Allergien haben,
  • Sie bereits schwanger waren,
  • Sie rauchen, Alkohol trinken oder Drogen nehmen usw.

Der Arzt hakt die entsprechenden Antworten im Mutterpass ab. Außerdem notiert er Ihr Alter und Ihr Gewicht zum Zeitpunkt der Erstuntersuchung. Unter "Gravida" (= Schwangerschaft) hält er fest, wie häufig Sie insgesamt schwanger waren. "Para" bezeichnet die bisherige Anzahl der Geburten.

Wer also beispielsweise zum zweiten Mal schwanger ist und nach der ersten Schwangerschaft ein Kind entbunden hat (also keine Fehlgeburt oder einen Abbruch hatte), kann hier lesen: Gravida II, Para I. Wenn Sie zum ersten Mal schwanger sind, steht dort: Gravida I, Para 0.

Im Rahmen der Erstuntersuchung klärt der Frauenarzt Sie über bestimmte Aspekte und Verhaltensweisen im Verlauf der Schwangerschaft auf. Diese vermerkt er unter "Beratung der Schwangeren" und hakt sie ab, sobald die Aufklärung erfolgte:

  • a) Ernährung, Medikamente, Genussmittel (Alkohol, Tabak und andere Drogen)
  • b) Tätigkeit / Beruf, Sport, Reisen
  • c) Risikoberatung
  • d) Geburtsvorbereitung / Schwangerschaftsgymnastik
  • e) Krebsfrüherkennungsuntersuchungen
  • f) Zum HIV-Antikörpertest (in der Neuauflage des Mutterpasses nach September 2009)
  • g) Zur Zahngesundheit (in der Neuauflage des Mutterpasses nach September 2009)

Unter "B. Besondere Befunde im Schwangerschaftsverlauf" werden Daten erfasst, die sich im Verlauf der Schwangerschaft ergeben, etwa ob die aktuelle Schwangerschaft mit einer Fehlgeburt endete, ob Sie Zwillinge erwarten oder Sie einen Schwangerschaftsdiabetes entwickelt haben.

Im Feld "Terminbestimmung" notiert Ihr Frauenarzt die Angaben, die Sie ihm zu Ihrer Zykluslänge, dem ersten Tag Ihrer letzten Periode oder, wenn bekannt, dem Empfängnistermin machen. Anhand dessen bestimmt er den voraussichtlichen Geburtstermin Ihres Kindes, der nachfolgend aber noch angepasst werden kann.

Wenn Ihnen einzelne Punkte der Anamnese unklar sind oder Ihnen die Beratung über das Verhalten in der Schwangerschaft nicht ausreicht, fragen Sie unbedingt nach. Für Ihren Arzt ist die Beratung von Schwangeren Alltag, aber für Sie ist es möglicherweise die erste Schwangerschaft und Sie stehen vor einer ganzen Reihe unbeantworteter Fragen.

Cardiotokographische Befunde

Unter "Besonderheiten zu den Katalogen A. und B." wird Ihr Arzt nur dann etwas eintragen, wenn sich im Verlauf der Schwangerschaft Komplikationen ergeben, Sie stationär im Krankenhaus behandelt wurden oder wenn ein CTG (Cardiotokographie: Erfassen von potenziellen Wehen und ggf. den Herztönen) durchgeführt wurde.

Die Cardiotokographie setzen viele Frauenärzte etwa ab der 28. Schwangerschaftswoche standardmäßig bei den Vorsorgeuntersuchungen ein – oft werden Sie vor der eigentlichen Untersuchung zunächst zum CTG gebeten.

In den Mutterschaftsrichtlinien wird die Cardiotokographie aber nur dann empfohlen, wenn es sich um eine Risikoschwangerschaft handelt oder eine Frühgeburt oder vorzeitige Wehen drohen.

Erfragen Sie daher am besten bei Ihrem Frauenarzt, ob beziehungsweise wann und warum er bei Ihnen eine Cardiotokographie (CTG) schreiben möchte.

Gravidogramm

Das Gravidogramm ist für Sie vermutlich am interessantesten. "Gravida" bedeutet Schwangerschaft – das Gravidogramm ist eine Übersicht über Ihren Schwangerschaftsverlauf. Hier notiert Ihr Arzt nach jeder Vorsorgeuntersuchung alle relevanten Daten. Sie, Ihr Arzt, Ihre Hebamme, aber auch andere Personen wie beispielsweise klinisches Personal in der Geburtsklinik, haben so einen schnellen Überblick über den gesamten bisherigen Verlauf Ihrer Schwangerschaft. Die meisten Einträge werden in Form von Kürzeln vorgenommen, die für den Laien zunächst oft unverständlich erscheinen:

  • aktuelle Schwangerschaftswoche (SSW)
  • wenn nötig die korrigierte SSW, wenn der Entbindungstermin nachträglich angepasst wurde
  • Fundusstand: Der Fundusstand, also die Lage des oberen Gebärmutterrandes, wird in "S+..." oder "N+/-..." angegeben. "S" steht für Symphyse (Schambeinfuge), "N" für Nabel, also den Bauchnabel. Die folgende Zahl gibt an, wie viele Fingerbreit der Fundus von der Symphyse (S) oder dem Nabel (N) entfernt ist. Zu Beginn der Schwangerschaft liegt der Fundus kurz über der Symphyse (etwa S+2), am Ende unter dem Rippenbogen (Rb, auch das kann im Mutterpass notiert sein).
  • Lage des Kindes: Beckenendlage (BEL), Schädellage (SL), Querlage (QL)
  • Herztöne des Kindes: Der Eintrag "US" bedeutet, dass die Herztöne per Ultraschall erfasst wurden, ein "+" steht für "Herztöne erfasst", "CTG" bedeutet, dass die Herztöne im CTG erfasst wurden.
  • Kindsbewegung: Auch hier bedeutet "+", dass Kindsbewegungen sichtbar bzw. unauffällig waren, "US" steht für Ultraschall. Einige Ärzte machen hier erst Angaben, wenn die Schwangere selber das Kind spüren kann.
  • Ödeme / Varikose: vermerkt, ob bei Ihnen Wassereinlagerungen oder Krampfadern beobachtet wurden
  • Gewicht: Ihr aktuelles Gewicht
  • RR syst. / diast.: Ihre Blutdruckwerte nach dem italienischen Kinderarzt Riva-Rocci. Steigen die Werte über 140 / 90 mmHg, müssen sie besonders beobachtet oder der Bluthochdruck behandelt werden.
  • Hb (Ery): Hb steht für Hämoglobin, Ery für Erythrozyten, also rote Blutkörperchen. Der Hämoglobinwert gibt die Konzentration von Hämoglobin (roter Blutfarbstoff) im Blut an. Oft sinkt der HB-Wert während der Schwangerschaft stark, weil das Blutvolumen der Schwangeren bis zur Geburt um bis zu 50 Prozent zunimmt – das Blut verdünnt sich gewissermaßen. Um die Sauerstoffversorgung des Babys sicherzustellen, verschreibt der Arzt bei einem sehr niedrigen Wert meist Eisenpräparate.
  • Sediment (Eiweiß, Zucker, ...): Hier werden die Ergebnisse des Urintests notiert, der bei jeder Vorsorgeuntersuchung durchgeführt wird. Eiweiß, Zucker, Nitrit oder Blut im Urin können Anzeichen für Erkrankungen wie Schwangerschaftsdiabetes, Nierenprobleme oder Blasenentzündungen sein.
  • Vaginale Untersuchung: Nicht jede Vorsorgeuntersuchung erfordert eine vaginale Untersuchung. Einige Ärzte machen diese standardmäßig und notieren die Ergebnisse in diesem Feld. Die Untersuchung ist aber nicht zwingend notwendig, wenn es keine wichtigen Gründe (wie den Verdacht auf einen eröffneten Muttermund oder Ähnliches) gibt. Sie können Ihrem Arzt daher sagen, ob Ihnen die vaginale Untersuchung wichtig ist oder Sie lieber darauf verzichten möchten.
  • Risiko-Nr. nach Katalog-B: Hier wird Ihr Arzt nur dann einen Eintrag vornehmen, wenn sich im Verlauf der Schwangerschaft Komplikationen ergeben, die unter "Besondere Befunde ..." aufgezählt sind.
  • Sonstiges / Therapie / Maßnahmen: Hier kann Ihr Arzt alles Weitere notieren, was ihm wichtig erscheint. Häufig sind das die Länge des Gebärmutterhalses (als "Cx." abgekürzt), Größe und Gewicht des Babys, eventuell verschriebene Medikamente usw.

Ultraschalluntersuchungen

Im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen sind in der Schwangerschaft drei Ultraschalluntersuchungen (Screening) vorgesehen, die von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden:

Darüber hinaus kann Ihr Arzt weitere Ultraschalluntersuchungen vornehmen – entweder, weil er es aufgrund von Komplikationen oder Beschwerden für nötig erachtet, aber auch, wenn Sie darum bitten. Im letzten Fall müssen Sie den Ultraschall für gewöhnlich selber zahlen.

Mittels Ultraschall überprüft der Frauenarzt verschiedene wichtige Aspekte der Schwangerschaft. Beim ersten Screening beispielsweise ist es wichtig zu klären, ob es sich um eine normale Schwangerschaft handelt, die Eizelle sich also in der Gebärmutter eingenistet hat (intrauteriner Sitz), oder ob beispielsweise eine Bauchhöhlen- oder Eileiterschwangerschaft besteht. Spätere Ultraschalluntersuchungen dienen außerdem dazu, Lebenszeichen des Kindes zu erfassen (Herzaktion, Bewegungen) und zu überprüfen, ob die Plazenta reibungslos funktioniert. Wichtig im letzten Ultraschall ist auch die Kindslage. Außerdem werden die sogenannten biometrischen Daten des Kindes erfasst:

  • Biparietaler Durchmesser (BPD oder BIP): Kopfdurchmesser von Schläfe zu Schläfe. Dafür wird auf dem Ultraschall der Abstand zwischen den Schläfen vermessen.
  • Fronto-okzipitaler Durchmesser (FOD): Kopfdurchmesser von der Stirn zum Hinterkopf.
    • Kopfumfang (KU): Alternativ zum FOD vermessen Frauenärzte häufig den Kopfumfang.
  • Abdomen/Thorax-quer-Durchmesser (ATD): Für den ATD wird der Abstand von der linken zur rechten Bauchseite vermessen.
  • Alternativ zum ATD werden häufig der Abdomen/Thorax-a. p.-Durchmesser (APD) oder der Abdomen/Thorax-Umfang (AU) vermessen.
    • APD: Hierfür wird der Abstand vom Nabel zum Rückgrat vermessen.
    • AU: Hierfür wird der Bauchumfang vermessen.
  • Femurlänge (FL): Femur ist der wissenschaftliche Begriff für den Oberschenkelknochen, der sich im Ultraschall gut vermessen lässt.
    • Alternativ zur FL kann auch die Humeruslänge (HL) vermessen werden, also die Länge des Oberarmknochens.

Beim Ultraschall kann der Arzt außerdem feststellen, ob Sie beispielsweise zu viel oder zu wenig Fruchtwasser haben.

Ultraschall-Kontrolluntersuchungen

Im Abschnitt "Ultraschall-Kontrolluntersuchungen" trägt Ihr Arzt nur dann etwas ein, wenn weitere Ultraschalluntersuchungen nötig sind. Das kann der Fall sein, wenn der Arzt bei einer der regulären Ultraschalluntersuchungen eine Auffälligkeit entdeckt, die er regelmäßig beobachten und überprüfen möchte.

Normkurven für den fetalen Wachstumsverlauf

Die Normkurven für den fetalen Wachstumsverlauf zeigen das durchschnittliche Wachstum eines Fötus im Mutterleib anhand des Bauchdurchmessers (ATD), des Kopfdurchmessers (BPD) und der Scheitel-Steiß-Länge (SSL) – letztere aber nur bis inklusive der 12. Schwangerschaftswoche.

Die Normkurven sind jeweils in drei sogenannte Perzentile aufgeteilt. Die mittlere, dicker dargestellte Perzentile stellt dabei das durchschnittliche Wachstum eines Fötus dar. Die obere und untere Perzentile geben die unbedenklichen Schwankungen wieder.

Das bedeutet: Solange die Werte Ihres Kindes innerhalb dieser Kurven liegen und es keine großen Ausreißer innerhalb der Werte gibt, entwickelt sich Ihr Baby normal!

Werte, die häufig über oder unter den äußeren Perzentilen liegen, deuten hingegen auf Abweichungen in der Entwicklung des Kindes hin, sodass die Entwicklung genauer beobachtet werden muss.

 

 

 

Weiterführende Ultraschalluntersuchungen, dopplersonographische Untersuchungen

In diesem Abschnitt kann der Arzt weiterführende Ultraschalluntersuchungen und dopplersonographische Untersuchungen festhalten.

Der Doppler-Ultraschall misst die Geschwindigkeit von sich bewegenden Strukturen, das heißt, der Arzt kann die Blutströmung zum Beispiel in der Nabelschnurarterie oder im Herzen auf dem Ultraschall farbig darstellen. So ist es möglich, die Herztöne des Babys etwa ab der 12. SSW zu erfassen oder die Herztöne beim CTG aufzuzeichnen.

Außerdem kann eine gezielte Doppler-Untersuchung die Durchblutung von Gebärmutter und Plazenta oder den gesamten kindlichen Kreislauf überprüfen. Das kann zum Beispiel nötig sein, wenn der Verdacht auf eine Plazentainsuffizienz besteht oder das Kind unterentwickelt ist.

Abschlussuntersuchung / Epikrise

Den Abschnitt "Abschlussuntersuchung / Epikrise" wird der Arzt nach der Geburt Ihres Kindes ausfüllen. Damit alle Daten übersichtlich zusammengefasst sind, wird er hier noch einmal wichtige Fakten der Schwangerschaft notieren: Ihr Alter, Anzahl bisheriger Schwangerschaften und Geburten usw.

"Geburt" enthält wichtige Angaben zum Ablauf der Geburt Ihres Kindes: Ist es ein Junge oder ein Mädchen? Haben Sie spontan oder per Kaiserschnitt entbunden? Aber auch die Maße des Neugeborenen und die sogenannten APGAR-Werte stehen in diesem Abschnitt.

Kurz nach der Geburt wird der Geburtshelfer (Arzt oder Hebamme) das Baby das erste Mal eingehend untersuchen (U1, 1. Vorsorgeuntersuchung). Untersuchungsschwerpunkt sind dabei die Kriterien nach Virginia Apgar, einer amerikanischen Ärztin, um möglichst schnell feststellen zu können, wie es dem Baby geht:

  • A = Atmung
  • P = Puls (Herzschlag)
  • G = Grundtonus (Muskeltonus)
  • A = Aussehen (Hautfarbe)
  • R = Reflexe

Anhand dieser Werte lässt sich schnell feststellen, ob Ihr Baby gesund ist oder weitergehend untersucht und gegebenenfalls auf eine Säuglingsstation verlegt werden muss.

Außerdem werden Arzt oder Hebamme im Verlauf des Wochenbetts relevante Daten im Abschnitt "Wochenbett" notieren. Der letzte Eintrag enthält die Ergebnisse der Abschlussuntersuchung zum Ende des Wochenbetts, also etwa sechs bis acht Wochen nach der Entbindung.

Zur zweiten Untersuchung nach der Entbindung sollten Sie Ihren Mutterpass daher ein letztes Mal mit zum Frauenarzt bringen. Dieser wird überprüfen, ob der Wochenfluss versiegt ist, und festhalten, ob Sie stillen und ob Ihr Kind an der dritten Vorsorgeuntersuchung (U3) teilgenommen hat.

Vergessen Sie nicht, den Mutterpass zur zweiten gynäkologischen Untersuchung nach der Geburt mitzubringen!

Abkürzungen und Fachbegriffe im Mutterpass

  • APD: Abdomen/Thorax-a. p.-Durchmesser
  • APGAR: A = Atmung, P = Puls (Herzschlag), G = Grundtonus (Muskeltonus), A = Aussehen (Hautfarbe), R = Reflexe
  • Anamnese: Erhebung der Krankheitsgeschichte
  • ATD: Abdomen/Thorax-quer-Durchmesser
  • AU: Abdomen/Thorax-Umfang
  • BEL:Beckenendlage
  • BPD / BIP: biparietaler Durchmesser
  • CTG: Cardiotokographie
  • Cx: Cervix / Zervix, Gebärmutterhals
  • FL: Femurlänge
  • FOD: fronto-okzipitaler Durchmesser
  • Fundus: oberer Rand der Gebärmutter
  • Gravida: Schwangerschaft
  • Gravidogramm: Übersicht über die Schwangerschaft
  • Hb (Ery) Hämoglobin (Erythrozyten)
  • HBs: Hepatitis B
  • HL: Humeruslänge
  • KU: Kopfumfang
  • LSR: Lues-Suchreaktion
  • N: (Bauch-)Nabel
  • Ödeme: Wassereinlagerungen
  • Para / Parität: Schwangerschaft
  • Perzentile: Wachstumskurven
  • QL: Querlage
  • Rb: Rippenbogen
  • Rh-pos. / Rh-neg.: positiver / negativer Rhesusfaktor
  • RR syst. / diast.: Blutdruck nach Riva-Rocci
  • Röteln-HAH-Test: Röteln-Hämagglutinationshemmungs-Test
  • S: Symphyse (Schambeinfuge)
  • SL: Schädellage
  • SFL: Scheitel-Fersen-Länge
  • SSL: Scheitel-Steiß-Länge
  • SSW: Schwangerschaftswoche
  • Symphyse: Schambeinfuge
  • US: Ultraschall
  • Varikose: Krampfadern