Eine junge Frau im Gespräch mit einer Ärztin.
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Gesundheits-Check-up

Von: Onmeda-Redaktion, Dr. rer. nat. Geraldine Nagel (Medizinredakteurin)
Letzte Aktualisierung: 12.01.2022

Ab dem Alter von 35 Jahren bezahlen die Krankenkassen im Rahmen der gesetzlichen Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen einen sogenannten Gesundheits-Check-up. Diesen Check-up 35 können Sie beim Hausarzt (Allgemeinarzt oder Internist) durchführen lassen.

Gesundheits-Check-up

Mit diesem "Gesundheits-TÜV" sollen vor allem Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Nierenerkrankungen sowie Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit) frühzeitig erkannt werden. Auch andere Erkrankungen, die bislang keine Beschwerden bereitet haben, lassen sich mithilfe des Gesundheits-Check-ups ermitteln.

Der Gesundheitscheck soll aber nicht nur bestehende Krankheiten aufdecken, sondern den allgemeinen Fitness- und Gesundheitszustand ermitteln. Er kann frühzeitig erhöhte gesundheitliche Risiken aufzeigen – durch bestimmte Maßnahmen kann man der Gefahr für verschiedene Erkrankungen schon in jungen Jahren entgegenwirken. Auf diese Weise lassen sich schwere Erkrankungen und Folgeschäden im Alter vermeiden.

Was wird untersucht?

Der Gesundheits-Check-up umfasst ein Gespräch und mehrere Untersuchungen wie:

Zudem bespricht der Arzt die Ergebnisse im Anschluss an den Gesundheits-Check-up mit dem Patienten und informiert ihn über mögliche Folgen. Werden beim Gesundheits-Check-up Erkrankungen festgestellt, leitet der Arzt in Absprache mit dem Betroffenen eine entsprechende Behandlung ein.

Ist der Gesundheits-Check-up sinnvoll?

Diesen Gesundheits-Check-up 35 gibt es seit 1989. Er wird, vor allem aufgrund einer 2012 veröffentlichten Studie, auch kritisch diskutiert. Demnach soll es keine sicheren Hinweise darauf geben, dass eine solche Vorsorgeuntersuchung die Krankheitshäufigkeit (Morbidität) und Sterberate (Mortalität) senkt. Im Gegenteil soll hierdurch sogar die Anzahl der Diagnosen steigen und der Patient wird verunsichert. Das heißt aber nicht, dass Vorsorgeuntersuchungen generell eingestellt werden sollen. Die Wissenschaftler tendieren zu mehr speziellen Untersuchungen auf bestimmte Krankheiten, wie zum Beispiel die Krebsfrüherkennung.

Wie oft zahlt die Krankenkasse den Check-up?

Der Gesundheits-Check-up wird ab 35 Jahren jedes dritte Jahr von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Zwischen 18 und 35 Jahren können Versicherte die Untersuchung einmal in Anspruch nehmen.

Ablauf

Beim Gesundheits-Check-up richtet sich der untersuchende Allgemeinarzt, praktische Arzt oder Internist nach einem bestimmten Ablauf. Die Check-up-Untersuchung beinhaltet dabei mehrere Schritte:

Zu Beginn steht ein ausführliches Gespräch mit dem Arzt, die Anamnese. Der Arzt erkundigt sich nach dem allgemeinen Befinden, eventuellen Vorerkrankungen und Operationen und ob Medikamente eingenommen werden. Außerdem stellt er Fragen zum Lebensstil, zum Beispiel:

  • Rauchen Sie?
  • Wie ernähren Sie sich?
  • Treiben Sie regelmäßig Sport?

Außerdem fragt der Arzt, ob bestimmte Erkrankungen in der Familie gehäuft vorkommen, wie beispielsweise:

Ein weiterer Punkt im Ablauf ist die gründliche körperliche Untersuchung (sog. Ganzkörperstatus) sowie eine weitere Diagnostik (z.B. Blutdruck messen sowie Blutuntersuchungen und Urinuntersuchungen), um den allgemeinen Fitness- und Gesundheitszustand zu ermitteln.

Untersuchungen

Der Gesundheits-Check-up umfasst mehrere Untersuchungen. Nach dem ausführlichen Gespräch wird der Ganzkörperstatus erfasst. Dieser umfasst körperliche Untersuchungen, wie das Abhorchen von Herz und Lunge.

Indem der Arzt Herz und Lunge mit dem Stethoskop abhört und Blutdruck und Puls misst, kann er zum Beispiel eine COPD (chronisch-obstruktive Lungenerkrankung) und Bluthochdruck (Hypertonie) feststellen beziehungsweise ausschließen.

Neben der körperlichen Untersuchung ist es wichtig, verschiedene Laborwerte zu ermitteln. Daher werden im Rahmen des Gesundheits-Check-ups

Die ermittelten Werte dienen vor allem dazu, mögliche Stoffwechselstörungen (z.B. Diabetes mellitus) oder Nierenerkrankungen aufzuspüren. Hierzu wird im Labor der Blutzuckerwert bestimmt. Erhöhte Cholesterinwerte geben Hinweise auf eine falsche Ernährung oder erbliche Fettstoffwechselstörungen. Sie stellen ein erhöhtes Risiko für Arteriosklerose (Arterienverkalkung) und deren mögliche Folgen wie Herzinfarkt und Schlaganfall dar und sollten deshalb frühzeitig behandelt werden.

Außerdem sollte man seinen Impfpasse mitbringen, denn bei dieser Gelegenheit prüft der Arzt auch, welche Impfungen möglicherweise noch fehlen.

Zur Blutabnahme sollten Sie in der Regel nüchtern erscheinen. Das bedeutet:
  • 8-10 Stunden vor der Blutabnahme nichts essen.
  • In dieser Zeit auch nur kleine Mengen Wasser trinken – einige Ärzte lassen aber ungesüßten schwarzen Kaffee zu.
Wenn Sie unsicher sind, was genau unter "nüchtern" zu verstehen ist, fragen Sie bei Ihrem Arzt rechtzeitig vor dem Termin noch einmal nach.

Abschlussgespräch

In einem Abschlussgespräch bespricht der Arzt die Ergebnisse der Untersuchungen des Gesundheits-Check-ups sowie das weitere Vorgehen. Anhand der Werte erstellt er ein individuelles Risikoprofil für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und andere Krankheiten. Der Arzt gibt Tipps zur gesunden Lebensführung wie etwa zu ausgewogener Ernährung und mehr Bewegung. Es ist empfehlenswert, den Gesundheits-Check-up gleichzeitig mit der Vorsorgeuntersuchung zur Früherkennung von Hautkrebs zu kombinieren. Diese Untersuchung bieten die gesetzlichen Krankenkassen ab dem Alter von 35 Jahren im Abstand von zwei Jahren an.

Weitere Untersuchungen über den Gesundheits-Check-up hinaus sind nur dann sinnvoll, wenn der Verdacht auf eine Erkrankung besteht, zum Beispiel ein EKG beim Verdacht auf eine Herzerkrankung. Sind die Werte hingegen unauffällig, erfolgt der nächste Gesundheits-Check-up drei Jahre später. Untersuchungen, die nicht zu den gesetzlichen Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen zählen – wie etwa die Ermittlung des PSA-Werts der Prostata – können auf eigenen Wunsch durchgeführt werden, müssen dann aber selbst bezahlt werden. Ärzte bieten dies im Rahmen von sogenannten Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) an.