Vorsorgeuntersuchungen für Kinder
Für wohl alle Eltern steht nach der Geburt die gesunde Entwicklung des Kindes im Vordergrund. Ein sicherer Weg, die Entwicklung des Kindes zu verfolgen und zu überprüfen, ist der regelmäßige Besuch beim Kinderarzt.
Allgemeines
Hier werden ab der Geburt sogenannte Vorsorgeuntersuchungen oder Früherkennungsuntersuchungen durchgeführt. Ihr Ziel ist es, frühzeitig Störungen der körperlichen, geistigen und sozialen Entwicklung zu entdecken und sie entsprechend behandeln lassen zu können. Wie bei allen anderen Erkrankungen gilt auch hier die Devise, dass Fehlentwicklungen sich umso besser behandeln lassen, je früher sie entdeckt werden.
Die Vorsorgeuntersuchungen für Kinder beginnen direkt nach der Geburt und erstrecken sich bis zur Pubertät. Sie sind für die meisten Versicherten kostenlos; je nach Versicherungsart kann mitunter eine Selbstbeteiligung anfallen. In einem gelben Untersuchungsheft werden alle Vorsorgeuntersuchungen genau festgehalten. Die einzelnen Untersuchungen werden mit der Kurzformel U1 bis U9 bezeichnet und richten sich nach dem jeweiligen Alter des Kindes. Eine Besonderheit ist die J1, eine Jugenduntersuchung im Alter zwischen 12 und 14 Jahren. Da die Zeitspannen zwischen den einzelnen Vorsorgeuntersuchungen teilweise sehr groß sind, gibt es die zusätzlichen Früherkennungsuntersuchungen U10 und U11, die jedoch nicht von allen Krankenkassen übernommen werden und keine Pflichtuntersuchungen darstellen.
Zusätzlich empfehlen Jugendärzte die J2, die im Alter von 16 bis 17 Jahren erfolgt. Ziel dieser Untersuchung ist es, eventuelle Pubertäts- und Sexualitätsstörungen, Haltungsstörungen, Kropfbildung oder Vorstufen von Diabetes frühzeitig zu erkennen. Darüber hinaus kann der Jugendarzt den Jugendlichen bei Themen wie Familie, Sexualität, Sozialisation oder Berufswahl beratend zur Seite stehen. Nicht alle Krankenkassen erstatten diese zusätzliche Vorsorgeuntersuchung.
Wenn Sie die U10, U11 und J2 wahrnehmen möchten, sprechen Sie bitte mit Ihrer Krankenkasse, ob die Kosten hierfür übernommen werden.
Die Untersuchungen finden in folgenden Zeiträumen statt:
- U1: direkt nach der Geburt
- U2: 3.-10. Tag
- U3: 4.-5. Woche
- U4: 3.-4. Monat
- U5: 6.-7. Monat
- U6: 10.-12. Monat (etwa 1 Jahr)
- U7: 21.-24. Monat (etwa 2 Jahre)
- U7a: 34.-36. Monat (etwa 3 Jahre)
- U8: 46.-48. Monat (etwa 4 Jahre)
- U9: 60.-64. Monat (etwa 5 Jahre)
- U10: 7-8 Jahre
- U11: 9-10 Jahre
- J1: 12-14 Jahre
- J2: 16-17 Jahre
Für Frühchen gelten die gleichen Untersuchungszeiträume, allerdings wird der Arzt bei der Auswertung der Ergebnisse berücksichtigen, dass das Kind zu früh geboren wurde.
U1 bis U3
U1
Die erste Untersuchung erfolgt innerhalb der ersten 30 Minuten nach der Geburt des Kindes. Das Neugeborene wird gewogen, gemessen und alle lebenswichtigen Funktionen werden anhand des sogenannten Apgar-Tests überprüft (U1). Die amerikanische Anästhesistin Virginia Apgar entwickelte 1963 dieses Punktsystem für Neugeborene. Der Kinderarzt beurteilt dabei den Gesundheitszustand eines Neugeborenen anhand von fünf entscheidenden Aspekten. Die deutschen Anfangsbuchstaben der fünf Merkmale ergeben den Namen APGAR:
- A = Atmung
- P = Puls (Herzschlag)
- G = Grundtonus (Muskeltonus)
- A = Aussehen (Hautfarbe)
- R = Reflexe
In der folgenden Tabelle sind die einzelnen Beurteilungskriterien mit der dazu gehörigen Punktebewertung aufgeführt.
Merkmal | 0 Punkte | 1 Punkt | 2 Punkte |
Atmung | fehlt | flach, unregelmäßig | gut, Schreien |
Puls | nicht wahrnehmbar | langsam (unter 100) | über 100 |
Grundtonus | schlaff | wenige Beugungen der Extremitäten | aktive Bewegung |
Aussehen | blau, blass | Körper rosa, Extremitäten blau | vollständig rosa |
Reflexe | keine Reaktion | Schrei | kräftiger Schrei |
Für die Merkmale werden jeweils 0 Punkte (Merkmale fehlen), 1 Punkt (Merkmale nicht ausgeprägt) oder 2 Punkte (Merkmale gut vorhanden) vergeben und in das Untersuchungsprotokoll eingetragen. Die optimale Punktzahl liegt bei neun bis zehn Punkten pro Erhebungszeiten. Beurteilt wird nach Erhebungszeiten von einer, fünf und zehn Minuten nach der Geburt. Zeigt das reife Neugeborene, das heißt mit mindestens 37 vollendeten Schwangerschaftswochen, keine Auffälligkeiten und hat es sich gut angepasst, bleibt es auf der Wöchnerinnenstation bei der Mutter oder darf bei ambulanten Geburten mit nach Hause genommen werden.
Ebenso wird bei der ersten Vorsorgeuntersuchung das Blut der Nabelschnur untersucht. Die Untersuchung erlaubt Rückschlüsse darauf, ob das Kind während der Geburt immer ausreichend mit Sauerstoff versorgt worden ist. Gleichzeitig saugt der Arzt das verschluckte Fruchtwasser ab und überprüft dabei, ob Nase und Speiseröhre frei sind.
U2
Die zweite Untersuchung (U2) findet zwischen dem dritten und zehnten Lebenstag statt. Frauen, die ambulant entbunden haben, machen entsprechend früh einen Termin mit ihrem Kinderarzt aus (Fragen Sie nach: Einige Kinderärzte bieten für die U2 Haustermine an!).
Bei dieser sogenannten Neugeborenen-Basisuntersuchung untersucht der Kinderarzt das Baby erneut von Kopf bis Fuß. Er tastet die Organe ab, kontrolliert Hüften und Wirbelsäule und prüft Darmausgang, Geschlechtsorgane, Sinnesorgane, Motorik beziehungsweise Reflexe und das Nervensystem. Manche Ärzte führen bereits jetzt eine Ultraschalluntersuchung der Hüfte durch, um eine Hüftdysplasie auszuschließen. Sie kann aber auch erst bei der U3 gemacht werden.
Außerdem informiert der Arzt die Eltern bei der U2 über eine mögliche Rachitis-Vorbeugung in Form von Vitamin D-Tabletten. Rachitis ist eine Stoffwechselstörung vor allem bei Kindern, die unter anderem durch Vitaminmangel hervorgerufen wird.
Zudem wird auch bei der U2 Vitamin K gegen mögliche Blutungen verabreicht.
Erweitertes Neugeborenen-Screening: Zusätzlich erfolgt eine Blutuntersuchung. Dadurch lassen sich eventuelle angeborene Stoffwechselstörungen wie Phenylketonurie, Galaktosämie, Arginin-Succinurie und Leucinose aufdecken. Auch eine Schilddrüsenunterfunktion und Mukoviszidose können bereits jetzt erkannt und somit frühzeitig behandelt werden. Für die Untersuchung wird ein kleiner Blutstropfen aus der Ferse oder aus der Handrückenvene entnommen und im Labor untersucht.
U3
Die Vorsorgeuntersuchung U3 erfolgt in der vierten bis fünften Lebenswoche (1. Monat). Dabei untersucht der Kinderarzt die Organe und die körperliche Entwicklung und achtet besonders auf den Ernährungszustand und das Gewicht des Kindes. Darüber hinaus testet er die Augenreaktionen und das Hörvermögen und überprüft, ob ein Hörtest für Neugeborene durchgeführt und bei auffälligem Befund wiederholt wurde. Auch Kopfumfang und Größe werden erneut ermittelt und die Reflexe werden geprüft.
Wenn bei der U2 die Hüftgelenke noch nicht untersucht wurden, steht nun die Ultraschalluntersuchung der Hüfte an. Eine eventuell angeborene Fehlstellung, genannt Dysplasie, lässt sich im Säuglingsalter noch leicht und meist ohne operativen Eingriff korrigieren. Zudem erhält das Kind nochmals Vitamin K gegen mögliche Blutungen.
Schließlich informiert der Arzt die Eltern bei der U3 nochmals über alle notwendigen Impfungen sowie über Ernährung, Vorbeugung des plötzlichen Säuglingstodes und über Unfallverhütung.
Erweitertes Neugeborenen-Screening: Wurde bei der U2 die Blutuntersuchung noch nicht vorgenommen, kann diese nun nachgeholt werden. Dabei lassen sich eventuelle angeborene Stoffwechselstörungen wie Phenylketonurie, Galaktosämie, Arginin-Succinurie und Leucinose aufdecken. Auch eine Schilddrüsenunterfunktion und Mukoviszidose können bereits jetzt erkannt und somit frühzeitig behandelt werden. Für die Untersuchung wird ein kleiner Blutstropfen aus der Ferse oder aus der Handrückenvene entnommen und im Labor untersucht.
U4 bis U6
U4
Die U4 erfolgt im 3. bis 4. Monat. Bei dieser Untersuchung überprüft der Kinderarzt die Organe und Geschlechtsteile, das Hör- und Sehvermögen und er kontrolliert, ob die Knochenlücke am Kopf des Kindes (Fontanelle) groß genug ist, damit das Köpfchen unbehindert wachsen kann.
Darüber hinaus testet der Kinderarzt die Beweglichkeit und das Reaktionsvermögen des Kindes. Kann das Kind beim Hochziehen den Kopf halten? Kann es schon Gegenstände greifen und zum Mund führen? Die Augenkontrolle gibt Aufschluss darüber, ob der Säugling Personen bereits mit den Augen verfolgt. Das Kind sollte den Blick nach der Stimme der Bezugspersonen richten können.
Bei der vierten Vorsorgeuntersuchung erhält der Säugling meistens auch seine erste Impfung. Zu den wichtigen Kinderimpfungen gehören zum Beispiel Schutz von Wundstarrkrampf (Tetanus), Diphtherie, Kinderlähmung (Poliomyelitis), Pneumokokken, Keuchhusten (Pertussis) und Hepatitis B. Mit der ersten Impfung bekommt das Kind auch einen Impfpass, in dem von nun an alle erfolgten Impfungen vermerkt werden.
U5
Der Schwerpunkt der U5 im 6.bis 7. Monat liegt auf der Überprüfung der Beweglichkeit und der Körperbeherrschung. Der Kinderarzt überprüft, ob sich das Kind in Bauchlage auf seinen Händen abstützen kann und ob es sich vom Rücken auf den Bauch drehen kann. Außerdem sollte das Kind im Sitzen sein Köpfchen halten und gezielt nach Gegenständen greifen können.
Der Kinderarzt kontrolliert außerdem die geistige Entwicklung und Reaktionsfähigkeit des Kindes. Wie reagiert es auf Reize wie Türschlagen, Telefonklingeln und Ähnliches? Nimmt es Blickkontakt zu anderen Menschen auf? Mittels eines Augenspiegels kann der Arzt nun feststellen, ob der Säugling schielt.
U6
Im Mittelpunkt der U6 im 10. bis 12. Monat stehen die Körperkoordination und die Sprachentwicklung. Krabbeln, Hochziehen am Schrank oder die ersten Schritte an der Hand sind jetzt von Interesse. Außerdem wird geprüft, ob das Kind erste Wörter oder Doppellaute wie "Mama" oder "Dada" spricht. Ausstehende Impfungen werden durchgeführt. Die Grundimmunisierung gegen Dipheterie, Tetanus, Keuchhusten, Hepatitis B, Kinderlähmung und Pneumokokken wird mit der vierten Teilimpfung vervollständigt. Außerdem kann jetzt die Impfung gegen Masern, Mumps, Windpocken und Röteln erfolgen.
U7 bis U9
U7
Das Kind ist zum Zeitpunkt der U7 etwa zwei Jahre alt (21.–24. Monat). Der Kinderarzt untersucht, ob sich das Kind altersgerecht entwickelt hat. Daher prüft er nochmals den gesamten Bewegungsapparat, die geistige Entwicklung, die Entwicklung der Milchzähne sowie das Hör- und Sehvermögen. Von Interesse ist, ob das Kind Zwei-Wort-Sätze bilden, bekannte Gegenstände benennen und einfache Aufforderungen verstehen kann.
Spätestens bei der U7 sollte die Wiederholungsimpfung für Masern, Mumps, Windpocken und Röteln erfolgen.
U7a
Die U7a erfolgt im Alter von etwa drei Jahren (34.-.36. Monat) und dient vor allem dazu, mögliche Allergien, Übergewicht und Sprachentwicklungsstörungen, Zahn-, Mund- und Kieferanomalien aufzudecken und gegebenenfalls zu behandeln. Da spätestens jetzt die meisten Kinder in den Kindergarten kommen, untersucht der Kinderarzt zusätzlich, ob Sozialisations- oder Verhaltensstörungen vorliegen.
Die U7a war lange Zeit eine Zusatzuntersuchung, wird seit dem 1. Juli 2008 aber von allen gesetzlichen Kassen erstattet.
U8
Das Kind hat bis zum Alter von etwa vier Jahren (46.-48. Monat) viele Entwicklungsschritte durchlaufen. Im Mittelpunkt der U8 (zwischen 3½ und vier Jahren) steht die Untersuchung von Kopf bis Fuß. Hinzu kommt die Prüfung der körperlichen Geschicklichkeit (z.B. Stehen auf einem Bein), des Seh- und Hörvermögens und der Sprachentwicklung. Auch das soziale Verhalten, wie Selbständigkeit und Kontaktfähigkeit, ist jetzt wichtig, da das Kind nun vermehrt mit "fremden" Menschen (z.B. im Kindergarten) in Kontakt kommen wird. Außerdem wird der Urin untersucht und der Blutdruck gemessen. Der Arzt überprüft Zähne und Kiefer underkundigt sich nach der Ernährung des Kindes.
U9
Neben den üblichen Kontrollen der Feinmotorik, der Koordination und der Sinnesorgane sind bei der U9 im Alter von etwa fünf Jahren (60.-64. Monat) auch orthopädische Fehlentwicklungen und Zahnschäden von Bedeutung. Der Urin wird geprüft und der Blutdruck gemessen. Weitere Schwerpunkte sind:
- Sozialverhalten
- Intelligenz
- psychische Entwicklung
Damit findet in der U9 eine erste Einschätzung statt, wann das Kind eingeschult werden kann. Außerdem überprüft der Arzt den Impfschutz und frischt ihn gegebenenfalls auf.
J1
Die sogenannte Jugendgesundheitsuntersuchung (J1) gibt es seit 1998. Die Kosten werden ebenfalls von allen Krankenkassen übernommen. Die Untersuchung wird im Alter von 12 bis 14 Jahren durchgeführt und sieht folgende Punkte vor:
- Erhebung der Vorgeschichte (Anamnese). In diesem Rahmen werden z.B. Fragen zum aktuellen Befinden und zu bisherigen Krankheiten gestellt.
- körperliche Untersuchung
- Messung des Blutdrucks
- Untersuchung des Bluts
- Untersuchung des Urins
- nachholen von fehlenden Impfungen
Besonderer Gesichtspunkt der J1: Bei der Untersuchung haben die Jugendlichen die Möglichkeit, sich unabhängig von den Eltern mit einem Arzt zu unterhalten. Sie können Themen ansprechen, die sie im Elternhaus vielleicht nicht besprechen möchten. Dazu gehören unter anderem Themen wie Sexualität, Verhütung, aber auch Alkohol und andere Drogen.
U10, U11, J2
Zwischen einigen der herkömmlichen Vorsorgeuntersuchungen für Kinder gibt es Lücken von teilweise mehreren Jahren, in denen keine Früherkennungsuntersuchungen stattfinden. Um diese Lücken zu schließen und eine bestmögliche Versorgung der Kinder zu gewährleisten, wurden vom Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. weitere Vorsorgeuntersuchungen entwickelt, welche diese Lücken schließen sollen.
Nicht alle der folgenden Untersuchungen werden von den Krankenkassen übernommen; daher sollte dies individuell bei der Krankenkasse erfragt beziehungsweise mit dem Kinderarzt abgesprochen werden.
U10
Die U10 finden im Alter von sieben bis acht Jahren statt. Hier prüft der Arzt, ob beim Grundschulkind Lese- und Rechtschreibprobleme oder andere Entwicklungsstörungen vorliegen. Darüber hinaus untersucht er die motorische Entwicklung sowie das Verhalten auf mögliche Störungen(z.B. ADHS). Diese zusätzliche Vorsorgeuntersuchung wird nicht von allen Krankenkassen erstattet.
U11
Mit der U11, die im Alter von neun bis zehn Jahren durchgeführt wird, wird untersucht, ob Probleme bezüglich schulischer Leistungen, Sozialisierung und Verhalten vorliegen. Erneut wird der Gesundheitszustand der Zähne und des Kiefers überprüft. Die U11 dient außerdem dazu, gesundes Verhalten (z.B. gesunde Ernährung, Bewegung) zu fördern. Auch die Kosten für die U11 werden nicht von allen Krankenkassen übernommen. .
J2
Die J2 ergänzt die Zeit nach der J1 bis zum Erwachsenenalter und findet im Alter zwischen 16 und 17 Jahren statt. Besonderes Augenmerk liegt hier auf der Pubertät und der sich entwickelnden Sexualität und möglichen Störungen derselben. Daran schließt die Überprüfung möglicher Verhaltens- und Sozialisationsstörungen an. Außerdem erfolgen Vorsorgeuntersuchungen auf Diabetes mellitus, Kropfbildung und Haltungsstörungen. Darüber hinaus bekommen die Jugendlichen Unterstützung bei der Berufswahl.
Tipps zu den Vorsorgeterminen
- Nehmen Sie sämtliche Vorsorgeuntersuchungen wahr. Viele Erkrankungen haben gute Heilungschancen, wenn sie frühzeitig erkannt und behandelt werden.
- Kümmern Sie sich rechtzeitig um einen Termin bei Ihrem Kinderarzt.
- Schreiben Sie sich wichtige Fragen auf, die Sie dem Arzt stellen möchten.
- Wichtig sind Ihre eigenen Beobachtungen bei der Entwicklung des Kindes. Teilen Sie dem Arzt mit, wenn Ihnen etwas auffällig erscheint.