Polidocanol
Polidocanol
Gegenanzeigen
Im Folgenden erhalten Sie Informationen über Gegenanzeigen bei der Anwendung von Polidocanol im Allgemeinen, bei Schwangerschaft & Stillzeit sowie bei Kindern. Bitte beachten Sie, dass die Gegenanzeigen je nach Arzneiform eines Medikaments (beispielsweise Tablette, Spritze, Salbe) unterschiedlich sein können.
Wann darf Polidocanol nicht verwendet werden?
Zur Venenverödung darf Polidocanol nicht verwendet werden bei:- Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff Bettlägerigen
- Personen, die nicht laufen können
- schwerer arterieller Verschlusskrankheit
- thromboembolischen Erkrankungen (Verschleppung eines Blutgerinnsels und Verschluss eines Blutgefäßes)
- hohem Thrombose-Risiko
- akuten schweren Erkrankungen
- gesteigerter Gerinnbarkeit des Bluts
- mittelschwerer arterieller Verschlusskrankheit
- Beinödemen
- Fieber
- Hautentzündungen
- Schädigung kleiner Blutgefäße bei Diabetes mellitus
- Kribbeln und Schmerzen in Armen und Beinen (Neuropathie bei Diabetikern)
- eingeschränkter Bewegungsfähigkeit
- schlechtem Allgemeinzustand
- Asthma
- Neigung zu Allergien
Was müssen Sie bei Schwangerschaft und Stillzeit beachten?
Die äußerliche Anwendung des Wirkstoffs ist in Schwangerschaft und Stillzeit möglich.
Eine Verödung von Krampfadern in der Schwangerschaft kann, falls notwendig, nach sorgfältiger Nutzen-Risiko-Bewertung durch einen Arzt durchgeführt werden. In der Stillzeit sollte nach notwendiger Verödungsbehandlung mit diesem Wirkstoff das Stillen sicherheitshalber für drei Tage unterbleiben.
Was ist bei Kindern zu berücksichtigen?
Die Anwendung des Wirkstoffs bei Kindern beispielsweise zur Linderung von Juckreiz bei Windpocken ist zulässig.