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Wann nicht impfen?

Veröffentlicht von Astrid Clasen28. Februar 2014

Impfungen können vor vielen Infektionskrankheiten schützen, dürfen jedoch unter bestimmten Umständen nicht stattfinden. Wann es nicht empfehlenswert ist, sich impfen zu lassen, oder ob ein bestimmter Impfstoff für jemanden ungeeignet ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

© iStock

Inhaltsverzeichnis

  • Überblick
  • Akute Erkrankungen
  • Schwangerschaft
  • Weitere Informationen

Schutzimpfungen gehören zu den bedeutendsten und wirkungsvollsten vorbeugenden Maßnahmen in der Medizin: Gegen einige besonders schwere Krankheiten stehen Impfstoffe zur Verfügung, die den Geimpften Immunität verleihen. Das bedeutet: Wer ausreichend geimpft ist, kann sich mit diesen Krankheiten nicht mehr anstecken. Daher ist grundsätzlich für alle Menschen ein ausreichender Impfschutz empfehlenswert. Nur in bestimmten Situationen ist es nötig, einen Impftermin zu verschieben oder ganz auf eine Impfung zu verzichten. Viele machen sich allerdings falsche Vorstellungen darüber, wann es nicht erlaubt ist, zu impfen.

Beispiele für solche Irrtümer sind:

  • Alltägliche Infekte: Selbst wenn bei einem solchen Infekt die Temperatur leicht erhöht ist (bis 38,5 °C), sind Schutzimpfungen möglich.
  • Kontakt mit Kranken: Wer möglicherweise Kontakt zu Menschen mit ansteckenden Krankheiten hatte, kann sich trotzdem impfen lassen.
  • Bestimmte Medikamente: Wer Antibiotika einnimmt oder gerade in Behandlung mit niedrig dosierten Kortikosteroiden oder örtlich angewendeten steroidhaltigen Mitteln ist, kann sich impfen lassen.
  • Hautkrankheiten oder örtliche Hautinfektionen: Wenn die Haut an manchen Stellen entzündet ist, Ekzeme oder andere krankhafte Veränderungen aufweist, ist dennoch (auch beim Säugling) eine Impfung möglich. Nur wenn ein Kind gerade einen schweren Neurodermitis-Schub durchmacht, ist es ratsam, die Impfung zu verschieben. Bleibt das Hautbild jedoch Wochen oder gar Monate unverändert schlecht, sind Schutzimpfungen dann trotz Schub zu empfehlen.
  • Krampfanfälle in der Familie: Diese sind keine Gegenanzeige für Impfungen.
  • Frühgeburt: Es ist ratsam, Frühgeborene entsprechend dem empfohlenen Impfalter zu impfen – unabhängig vom Geburtsgewicht.
  • Neugeborenen-Gelbsucht: Für Neugeborene mit ("normaler") Gelbsucht (Ikterus) sind die empfohlenen Impfungen kein Problem.
  • Schwangerschaft der Mutter: Ein Kind zu impfen, dessen Mutter schwanger ist, stellt weder ein Risiko für die Mutter noch für das Ungeborene dar.
  • Stillzeit: Allgemein können sich stillende Mütter bedenkenlos impfen lassen.
  • Chronische Erkrankungen: Die allgemeinen Impfempfehlungen gelten auch für chronisch kranke Menschen, da bei ihnen das Risiko für schwere Verläufe und Komplikationen von Krankheiten, die durch eine Schutzimpfung zu vermeiden wären, besonders hoch ist.

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