Risikoschwangerschaft: Was bedeutet das (und ab wann)?
Jede Erstgebärende ab 35 Jahren (Mehrgebärende ab 40 Jahren) und Frauen unter 18 Jahren werden grundsätzlich als Risikoschwangere eingestuft. Heutzutage gelten etwa 30 Prozent aller Schwangerschaften als Risikoschwangerschaft. Die Einstufung als Risikoschwangerschaft bedeutet aber nicht automatisch, dass eine akute Gefahr für Mutter und Baby besteht. Es bedeutet, dass die werdene Mutter mehr Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen kann und die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für einige Zusatzuntersuchungen übernehmen, die Schwangere gewöhnlich selber tragen müssen.

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Je nachdem, aus welchem Grund Sie als Risikoschwangere gelten, kann diese Einstufung eine unterschiedliche Bedeutung für den Ablauf der Schwangerschaft haben – von engmaschigerer Überwachung bis hin zu bestimmten Verhaltensregeln zur Sicherheit von Mutter und Kind.
Einige Faktoren können ein Risiko für Leben und Gesundheit von Mutter und Kind während einer Schwangerschaft darstellen und sind daher für die Einstufung als Risikoschwangerschaft ausschlaggebend. Dazu gehört zum einen das Alter der werdenden Mutter: Jede Erstgebärende ab 35 Jahren (Mehrgebärende ab 40 Jahren) wird grundsätzlich als Risikoschwangere eingestuft, unabhängig von allen anderen Faktoren. Aber auch besonders junge Schwangere (jünger als 18 Jahre) werden als Risikoschwangere eingestuft.
Auch der Verlauf früherer Schwangerschaften sowie bestimmte Allgemeinerkrankungen der Schwangeren, frühere Fehlgeburten, Anomalien und nicht zuletzt, wenn die werdende Mutter mehr als ein Baby (Mehrlinge) erwartet, können darüber entscheiden, ob die aktuelle Schwangerschaft risikobehaftet ist.
Regelmäßige Kontrolluntersuchungen und Vorsorgeuntersuchungen bei Frauenarzt und Hebamme können der werdenden Mutter helfen, sich durch die Einstufung als Risikoschwangere nicht zu sehr beunruhigen zu lassen. Eine Risikoschwangerschaft wird noch engmaschiger überwacht als eine normale Schwangerschaft und einige Untersuchungen, die Sie gewöhnlich selbst zahlen müssen, übernehmen in einer Risikoschwangerschaft die gesetzlichen Krankenkassen.