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Kastration beim Mensch: Durchführung und Rechtliches

Von: Onmeda-Redaktion
Letzte Aktualisierung: 18.01.2022

Bei einer Kastration werden die Keimdrüsenfunktionen, das heißt die Funktion der Hoden beim Mann oder die Funktion der Eierstöcke bei der Frau, ausgeschaltet. Der Begriff Kastration (lat. für entmannen) ist vor allem in Bezug auf die Behandlung von Männern gebräuchlich.

Allgemeines

Die Kastration beim Erwachsenen hebt die Empfängnis- beziehungsweise Zeugungsfähigkeit auf. Abhängig vom Zeitpunkt der Kastration zieht eine Kastration außerdem verschiedene Folgen für Körperbau und Entwicklung nach sich.

Eine Kastration kann durch verschiedene Methoden erfolgen. Eine Möglichkeit, die Keimdrüsenfunktionen auszuschalten, besteht darin, Eierstöcke beziehungsweise Hoden operativ zu entfernen. Die Methode kommt in der Regel bei Zysten, Tumoren oder schweren Schädigungen zum Einsatz. Eine Kastration kann aber auch erfolgen, um die hormonelle Funktion zu unterbrechen. Dies kann zum Beispiel bei Brustkrebs erforderlich sein. Bei Transsexualität dient die operative Entfernung der Keimdrüsen der Geschlechtsangleichung.

Eine Kastration kann einseitig oder beidseitig erfolgen. Wird nur ein einzelner Hoden oder nur ein Eierstock chirurgisch entfernt, spricht man von einer Semikastration.

Die Funktionen der Keimdrüsen können auch durch die Einnahme von Mediakmenten (hormonale Kastration) oder durch Strahleneinwirkung (Kastrationsbestrahlung) außer Kraft gesetzt werden. Letzteres Verfahren gilt als veraltet und wurde durch die operative Kastration oder antihormonale Therapie abgelöst.

Die hormonale Kastration kommt meist als zusätzliche Therapie bei hormonsensiblen bösartigen Tumoren wie Mammakarzinom oder Prostatakarzinom zum Einsatz, um deren Wachstum einzudämmen. Dabei werden bestimmte Hormone oder Antagonisten verabreicht, die die Wirkung der Sexualhormone ausschalten. Diese Form der Kastration kommt auch für Transsexuelle oder zur Behandlung eines abnormen Sexualtriebes infrage.

In Deutschland ist eine erzwungene Kastration verboten. Eine freiwillige Kastration erfordert gesetzlich manifestierte Voraussetzungen und darf nur mit Einwilligung des Betroffenen erfolgen.

Durchführung

Neben der operativen Kastration, bei der die Keimdrüsen entfernt werden, gibt es weitere Methoden, um die Funktionen von Eierstöcken beziehungsweise Hoden auszuschalten.

Hormonale Kastration

Eine weitere Möglichkeit, die Keimdrüsen beim Mann oder Frau außer Kraft zu setzen, bietet eine Behandlung mit Hormonen. Bei der Frau werden hierfür Androgene oder Antiöstrogene, beim Mann Östrogene, Gestagene oder Antiandrogene verabreicht. Die hormonelle Kastration wird beispielsweise als zusätzliche Behandlung bei hormonsensiblen Tumoren oder auch im Rahmen einer Geschlechtsangleichung angewandt.

Kastrationsbestrahlung

Eine Kastration kann auch durch Röntgenstrahlung erfolgen. Dieses Verfahren ist jedoch veraltet und wird in der Regel nicht mehr angewandt.

Um die Funktionen der Keimdrüsen nicht zu beeinträchtigen, wird beim Anfertigen von Röntgenbildern der Bauchregion stets ein Schutz aus Blei verwendet.

Kastration bei Mann & Frau

Kastration Mann

Eine Kastration beim Mann kann bei Tumorerkrankungen wie Prostatakrebs oder Hodenkrebs angezeigt sein. Die operative Entfernung der Hoden nennt man auch Orchiektomie. Bei einer Behandlung mit Hormonen (hormonale Kastration) werden beim Mann Östrogene, Gestagene oder Antiandrogene verabreicht.

Erfolgt eine Kastration beim Mann vor der Pubertät, bleibt der Stimmbruch aus, sodass Jungen ihre hohe Stimme behalten (sog. Kastratenstimme). Auch die Entwicklung weiterer sekundärer Geschlechtsmerkmale findet nicht statt. Nach einer Kastration kommt es beim Mann außerdem zu einer stark eingeschränkten Erektionsfähigkeit.

Kastration Frau

Werden bei der Frau im Rahmen einer Kastration beide hormonproduzierenden Eierstöcke chirurgisch entfernt, spricht man auch von einer Ovarektomie. Ein solcher Eingriff kann zum Beispiel bei Tumoren, Zysten oder auch zur Ausschaltung der hormonellen Funktionen im Rahmen eines Mammakarzinoms erforderlich sein. Für eine hormonalen Kastration nehmen Frauen Androgene oder Antiöstrogene ein.

Neben psychischen Veränderungen bewirkt eine Kastration vor der Pubertät bei Frauen, dass das Brustwachstum ausbleibt. Erfolgt die Kastration nach der Pubertät, können sich die sekundären Geschlechtsmerkmale, also auch die Brüste zurückbilden. Frauen können außerdem durch eine Kastration Symptome von Wechseljahren aufweisen.

Folgen

Eine Kastration ist ein schwerer Eingriff in den Hormonhaushalt, welche mit körperlichen wie auch psychischen Folgen verbunden ist, wie zum Beispiel:

Insbesondere wenn die Kastration vor der Pubertät stattfindet, hat sie gravierende Auswirkungen. Jungen behalten ihre hohe Stimme (sog. Kastratenstimme), zudem fehlen weitere sekundäre Geschlechtsmerkmale wie zum Beispiel die Schambehaarung oder das Brustwachstum bei Mädchen. Da sich die Wachstumshemmung durch eine Kastration verzögert, kommt es zum sogenannten eunuchoiden Hochwuchs. Betroffene neigen außerdem dazu, Fett anzusetzen und ihre psychosexuelle Entwicklung ist stark eingeschränkt.

Erfolgt eine Kastration nach der Pubertät, bilden sich die sekundären Geschlechtsmerkmale zurück. Es kommt zu psychischen Veränderungen und vorzeitiger Alterung. Frauen weisen Symptome auf, wie sie in den Wechseljahren vorkommen.

Das sexuelle Verlangen wird durch eine Kastration eher gemindert. An der sexuellen Orientierung ändert sich hingegen nichts. Männer müssen nach einer Kastration damit rechnen, in ihrer Erektionsfähigkeit stark eingeschränkt zu sein.

Rechtliches zur Kastration

Eine erzwungene Kastration ist in Deutschland verboten. Vielmehr darf der Eingriff nur mit Einwilligung des Betroffenen vorgenommen werden.

Wird die Kastration zur Behandlung eines abnormen Geschlechtstriebs beim Mann eingesetzt, müssen vorab bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, welche im Gesetz über die freiwillige Kastration und andere Behandlungsmethoden (KastrG) festgelegt sind. So muss der Betroffene beispielsweise das 25. Lebensjahr vollendet haben und die Behandlung muss angezeigt sein, um die Beschwerden des Betroffenen lindern zu können.

§ 2 Voraussetzungen der Kastration

(1) Die Kastration durch einen Arzt ist nicht als Körperverletzung strafbar, wenn 1. der Betroffene einwilligt (§ 3),

2. die Behandlung nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft angezeigt ist, um bei dem Betroffenen schwerwiegende Krankheiten, seelische Störungen oder Leiden, die mit seinem abnormen Geschlechtstrieb zusammenhängen, zu verhüten, zu heilen oder zu lindern,

3. der Betroffene das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet hat,

4. für ihn körperlich oder seelisch durch die Kastration keine Nachteile zu erwarten sind, die zu dem mit der Behandlung angestrebten Erfolg außer Verhältnis stehen, und

5. die Behandlung nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vorgenommen wird.