Das Bild zeigt durchbrochenen Zigaretten und eine E-Zigarette.
© Jupiterimages/iStockphoto

E-Zigarette

Von: Dr. rer. nat. Geraldine Nagel (Medizinredakteurin)
Letzte Aktualisierung: 16.09.2021

Die E-Zigarette (elektrische oder elektronische Zigarette) soll eine rauchfreie Alternative zum herkömmlichen Rauchen sein und ein "gesünderes" Rauchen ermöglichen.Ob die elektrische Zigarette tatsächlich gesundheitlich unbedenklich ist, muss jedoch erst noch festgestellt werden. Aktuelle Erkenntnisse weisen darauf hin, dass ein gesundheitliches Risiko nicht ausgeschlossen werden kann.

Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Mediziner*innen geprüft.

Allgemeines

Die elektrische Zigarette ist ein batteriebetriebenes, röhrchenförmiges Gerät, das meist etwas länger und schwerer ist als eine normale Zigarette. Sie besteht außerdem aus einer elektrischen Verdampfereinheit und einer Vorrichtung, die ein kleines Flüssigkeitsdepot aufnehmen kann. Dieses Depot der E-Zigarette enthält das sogenannten Liquid. In der Flüssigkeit finden sich das Nikotin und je nach Variante auch Aromastoffe – von fruchtig über schokoladig bis hin zu Tabakaroma.

Das nachfüllbare Liquid gibt es mit unterschiedlichen Nikotinkonzentrationen oder auch ohne Nikotin, sodass der Raucher mit der E-Zigarette selbst entscheiden kann, wie viel Nikotin er aufnehmen möchte. Die elektrische Zigarette und dazugehörige Liquids sind vor allem im Internet erhältlich.

Zieht der Raucher an der E-Zigarette, verdampft das Liquid und er kann es inhalieren. Sofern man nicht die nikotinfreie Depot-Variante wählt, nimmt man als Verbraucher dementsprechend wie beim Rauchen einer herkömmlichen Zigarette Nikotin auf.

Viele Anwender glauben, der Dampf der E-Zigarette enthalte außer dem Nikotin und möglichen Aromastoffen nur Wasserdampf. Die Liquids enthalten jedoch außerdem auch Ethanol, Glyzerin und Propylenglykol, die mit in den Dampf geraten.

Propylenglykol ist eine Substanz, die die Atemwege und auch die Augen reizen kann – der eingeatmete Dampf besteht bis zu 90 Prozent daraus. Inwieweit sich das regelmäßige Inhalieren von Propylenglykol möglicherweise schädlich auf die Gesundheit auswirkt, ist unbekannt. Unklar ist auch, ob der Dampf, den die elektrische Zigarette abgibt, unbedenklich für umstehende Menschen ist.

Eine US-amerikanische Behörde (Food and Drug Administration, FDA) stellte zudem fest, dass einige E-Zigaretten neben den bekannten Inhaltsstoffen auch krebserregende Nitrosamine enthielten. Inwieweit diese ein Gesundheitsrisiko darstellen, ist bislang nicht geklärt.

Als Mittel zur Raucherentwöhnung ist die elektronische Zigarette laut Experten eher ungeeignet, da mit dieser Methode die für einen Rauchstopp nötige Verhaltensänderung wahrscheinlich nicht zu erreichen ist.

Rechtliches

Wie ist die E-Zigarette rechtlich zu sehen? Hier ist man sich bislang nicht einer Meinung. Diskutiert wird, ob die elektrische Zigarette – oder genauer gesagt die dazugehörigen Liquids – durch ihre Nikotinmengen nicht eigentlich unter das Arzneimittelgesetz (AMG) fallen. In diesem Fall wäre für einen Verkauf eine arzneimittelrechtliche Prüfung und Zulassung erforderlich.

Zu bedenken ist auch, dass durch die Beimischung von Aromen wie Erdbeere, Vanille oder Schokolade eine potenzieller Anreiz und dadurch eine Gesundheitsgefahr für Kinder und Jugendliche besteht.

Aufgrund der unklaren Datenlage hat Nordrhein-Westfalen Ende des Jahres 2011 als erstes Bundesland den Verkauf von E-Zigaretten sowie der dazugehörigen nikotinhaltigen Liquids vorläufig untersagt.

Die Bundesregierung hat im März 2012 Position bezogen und sich zu dem Thema wie folgt geäußert:

  • Nikotin-Tanks oder -Liquids fallen unter das Arzneimittelgesetz, weil das Nikotin eine pharmakologische Wirkung habe. Zwar enthalten Tabakprodukte auch Nikotin und müssten demnach theoretisch ebenfalls unter das Arzneimittelgesetz fallen – aber es gibt extra für sie eine Ausnahmeregelung für Tabakprodukte (§2 Abs. 2 Nr. 3 AMG). Da Nikotin-Tanks und -Liquids wiederum keine Tabakprodukte sind, lässt sich die Ausnahmeregelung jedoch nicht auf sie anwenden.
  • E-Zigaretten ohne flüssiges Nikotin fallen dagegen nicht unter das Arzneimittelgesetz, sondern sind als Medizinprodukte einzustufen und fallen demnach unter das Medizinproduktegesetz (MPG), inklusive Ladegerät und Vernebler.
    • Eine Ausnahme sind E-Zigaretten, die ein fest integriertes Nikotin-Depot haben: Sie sind als "einheitliches Arzneimittel" anzusehen und demnach kein Medizinprodukt (§2 Abs. 3 MPG), sondern ein Fall für das Arzneimittelgesetz.
  • Der reine Gebrauch von E-Zigaretten verstößt nicht gegen das Arzneimittelgesetz.
  • E-Zigaretten-Raucher müssen genauso wie Tabakraucher das Bundesnichtraucherschutzgesetz beachten. Denn im Gesetz ist nur das Rauchverbot festgelegt, nicht aber, was genau geraucht wird. E-Zigaretten dürfen also genau wie Tabakwaren in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln nicht geraucht werden.
  • Beim Verkauf von nikotinhaltigen E-Zigaretten – egal ob im Laden oder über das Internet – sind das Arzneimittelgesetz und das Medizinproduktegesetz zu beachten. Verkäufer benötigen daher eine entsprechende Zulassung. Demnach müssten E-Zigaretten über Apotheken oder Medizinhandel vertrieben werden.
  • Eine Steuer für E-Zigaretten ist voraussichtlich unwahrscheinlich.

Das sind jedoch bislang reine Meinungsäußerungen – eine offizielle Regierungserklärung, die rechtlich fassbar wäre, gibt es noch nicht.

Gegenwind erhält die Position der Bundesregierung jedoch seit Ende April 2012: Denn das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster untersagt dem Land Nordrhein-Westfalen inzwischen per einstweiliger Anordnung, vor E-Zigaretten zu warnen. Laut dem OVG fallen E-Zigaretten weder unter das Arzneimittelgesetz noch unter das Medizinproduktegesetz, da die nikotinhaltigen Liquids der E-Zigaretten die gesetzlichen Voraussetzungen für ein Arzneimittel nicht erfüllen würden. Das OVG ist der Ansicht, dass E-Zigaretten nicht dazu dienen, eine Nikotinabhängigkeit zu lindern oder beim Entwöhnen zu helfen – demnach hätten diese auch keinen therapeutischen oder vorbeugenden Zweck, wie es ein Arzneimittel normalerweise hat.

E-Zigaretten: Explosionsgefahr?

Der in der E-Zigarette eingebaute Akku ist – anders als die flachen und mit Plastikhülle ausgestatteten Handy- oder Laptop-Akkus – zylindrisch geformt und besitzt eine Metallkapsel. Zwischen Plus- und Minuspol (Anode und Kathode) befindet sich eine durchlässige Trennschicht, die giftige und brennbare organische Lösungsmittel enthält. Beide Pole mitsamt Trennschicht sind zum Zylinder gerollt.

Wenn ein Akku überhitzt, entsteht in seiner Hülle ein Überdruck. Bei überhitzten Handy- und Laptop-Akkus bläht sich dann zunächst die Plastikhülle auf. Überhitzt jedoch der Akku in der E-Zigarette (z. B. beim Aufladen, Dampfen oder Transport), kann seine Metallkapsel plötzlich – also ohne jegliches Warnzeichen – explosionsartig zerplatzen.

Schlecht verarbeitete oder falsch gelagerte Geräte haben ein höheres Explosionsrisiko. Wer ein falsches Ladegerät verwendet oder die E-Zigarette manipuliert (z. B. um die Dampfmenge bzw. Nikotinzufuhr zu erhöhen), steigert das Risiko zusätzlich. Ob bestimmte Modelle gefährlicher sind als andere, ist aber bislang unbekannt.

Was passiert, wenn die E-Zigarette explodiert?

Wenn die E-Zigarette beim Dampfen explodiert, können die Verbrennungsgase durch das Mundstück direkt in den Mund gelangen. Zudem können der Akku oder andere Geräteteile zu brennenden Geschossen werden und so Gegenstände in Brand setzen oder Verletzungen verursachen. Zu den möglichen körperlichen Explosionsfolgen gehören:

Wenn die E-Zigarette in der Hand beziehungsweise vor dem Gesicht explodiert, kommt es vor allem zu Verbrennungen an Mund, Gaumen, Gesicht, Hals, Händen und Armen. Explodiert das Gerät in der Hosentasche, können schwere Verbrennungen und Wunden am Oberschenkel entstehen.

Ein besonderes Problem bei Brandwunden durch explodierende E-Zigaretten: Das im Akku enthaltene Lithium reagiert heftig unter starker Wärmeentwicklung mit Wasser – also auch mit Schweiß. Dabei bildet sich ätzendes Lithiumhydroxid – und neben der thermischen kommt es zu einer chemischen Verbrennung, die das Gewebe zusätzlich schädigt.

Wie hoch ist das Risiko?

Explodierende E-Zigaretten sind keine Einzelfälle: In den Medien und in der Fachliteratur finden sich Berichte über mehrere Hundert Fälle (v. a. aus den USA).

So hatte allein eine Klinik in Washington innerhalb eines Jahres 22 Patienten und ein Zentrum in North Carolina innerhalb eines halben Jahres mehr als 10 Patienten mit behandlungsbedürftigen Verletzungen durch E-Zigaretten-Explosionen. Laut einer Umfrage bei Mitgliedern der American Burn Association hatten im Jahr 2015 wahrscheinlich mehrere Hundert Menschen Verbrennungen durch explodierende E-Zigaretten (wobei nur schwere Fälle mit Klinikbehandlung erfasst wurden).

Darüber, wie viele Menschen sich nach Explosion einer E-Zigarette in ambulante Behandlung begeben oder selbst versorgt haben, liegen keine Schätzungen vor. Die Dunkelziffer ist darum vermutlich deutlich höher.

Besonders hoch scheint das Explosionsrisiko beim Laden der E-Zigarette zu sein: Eine Fallsammlung zu 193 Explosionen, die ab 2009 weltweit von Medien beschrieben wurden, ergab:

  • Fast jede 2. Explosion passierte beim Laden (z. B. über den USB-Anschluss des Computers),
  • etwa jede 4. während des Dampfens und
  • weitere bei Transport, Lagerung oder nicht näher genannten Umständen.

Zwar ist die Anzahl bekannter Explosionsereignisse – verglichen mit den unzähligen Anwendungen von E-Zigaretten – eher gering. Angesichts der teils schwerwiegenden Folgen sollte sich dennoch jeder des Risikos bewusst sein.