Eine junge Frau schaut sich mit einer älteren Frau ein Dokument an.
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Vorsorgevollmacht: Darum ist sie wichtig

Von: Wiebke Posmyk (Medizinjournalistin, Diplom-Pädagogin, M.A. Media Education)
Letzte Aktualisierung: 05.01.2022

Wer entscheidet für Sie, wenn Sie es selbst nicht mehr können? Wer kümmert sich um Ihre Pflege? Und wer hat das Recht, in Ihrem Namen einer medizinischen Behandlung einzuwilligen? In einer Vorsorgevollmacht können Sie genau das festlegen.

Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Mediziner*innen geprüft.

Vorsorgevollmacht: Darum ist sie so wichtig

Ob ein Unfall, eine schwere Krankheit oder einfach das Alter: Es kann viele Situationen geben, die die eigene Urteilsfähigkeit ganz oder teilweise außer Kraft setzen. Oft kommen Sie aus heiterem Himmel und sind im Vorfeld nicht abzusehen.

Wer über einen solchen Ernstfall nachdenkt, merkt schnell: Jeder sollte sich frühzeitig damit auseinandersetzen, wer an seiner Stelle für ihn handeln darf.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Mit einer Vorsorgevollmacht geben Sie einer oder mehreren Person(en) das Recht, in Ihrem Namen Entscheidungen zu treffen. So kann/können die Person(en) zum Beispiel

  • Ihre Bankgeschäfte erledigen und Ihr Vermögen verwalten,
  • ärztlichen Eingriffen an Ihnen zustimmen oder diese ablehnen oder
  • Sie bei Behörden und Ämtern vertreten.

Sie können selbst vorschreiben, für welche Bereiche die Vollmacht gilt und ab wann sie in Kraft tritt.

Wer braucht eine Vorsorgevollmacht?

Grundsätzlich kann eine Vorsorgevollmacht für jeden Sinn machen. Haben Sie keine Vollmacht, passiert im Ernstfall Folgendes:

  • Wenn Ärzte, Angehörige oder Behörden der Meinung sind, dass Sie nicht mehr selbstständig entscheiden können, wird das Betreuungsgericht dies prüfen.
  • Teilt das Gericht die Ansicht der Ärzte/Angehörige/Behörden, wählt es für Sie einen gesetzlichen Vertreter aus, einen Betreuer. Das kann eine nahestehende Person, aber auch ein Fremder sein, etwa ein Rechtsanwalt.

Mit der Vorsorgevollmacht verhindern Sie, dass ein vom Gericht bestellter Betreuer Ihre Angelegenheiten regelt. Stattdessen bestimmen Sie selbst, wer in Ihrem Namen handeln darf.

Wichtig zu wissen: Ehepartner, Lebenspartner oder Kinder dürfen Sie ohne Vollmacht oder Betreuerstatus nicht gesetzlich vertreten. Auch dann nicht, wenn es sich um einen medizinischen Notfall handelt. Wenn Sie also möchten, dass zum Beispiel Ihr Partner in Ihrem Sinne agieren darf, sollten Sie unbedingt eine Vorsorgevollmacht aufsetzen.
 

Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung: Was ist der Unterschied?

Betreuungs- und Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht: Alle drei sind wichtig, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen. Zwischen den drei Dokumenten gibt es Unterschiede:

  • In einer Patientenverfügung halten Sie fest, welche medizinischen Maßnahmen durchgeführt werden dürfen, wenn Sie sich selbst nicht mehr dazu äußern können, z.B. nach einem schweren Unfall. Der Arzt muss sich an Ihre Wünsche halten.
  • Mit der Vorsorgevollmacht geben Sie einer vertrauen Person das Recht, stellvertretend für Sie zu handeln.
  • Die Betreuungsverfügung kommt dann infrage, wenn Sie keine Vorsorgevollmacht erteilen möchten. Das ist z.B. der Fall, wenn Sie keine Person kennen, der Sie eine Vollmacht erteilen möchten. Sie können in der Betreuungsverfügung zwar vorschlagen, welche Person im Ernstfall für Sie entscheidet. Anders als bei der Vorsorgevollmacht prüft jedoch der Staat, ob der auserwählte Betreuer tatsächlich in Ihrem Sinne handelt.

Vorsorgevollmacht: Die Wahl der Vertrauensperson

Wer eine Vorsorgevollmacht erteilt, sollte sich im Klaren darüber sein, dass er der bevollmächtigen Person – je nach Inhalt der Vollmacht – eine Menge Rechte einräumt. Daher gilt: Überdenken Sie Ihre Wahl gründlich und nehmen Sie sich Zeit.

Wählen Sie eine oder mehrere Person aus, zu der Sie Vertrauen haben. Das kann zum Beispiel Ihr(e) Partner(in), ein(e) Freund(in) oder der Bruder/die Schwester sein. Überlegen Sie, ob die Person(en) in Ihrem Sinne handeln würde(n), und das möglicherweise bis an Ihr Lebensende.

Bevor Sie Ihre Wahl treffen: Fragen Sie sich, wer im Ernstfall

  • Ihre Geldgeschäfte regeln darf,
  • Ihr Vermögen verwaltet,
  • bestimmen darf, wo Sie leben, etwa in einem Heim oder zu Hause,
  • vor Gericht Anträge für Sie stellen darf,
  • zusammen mit Ärzten entscheiden darf, welche medizinischen Untersuchungen und Behandlungen durchgeführt werden und
  • sich um die Leistungen bei der Kranken- und Pflegeversicherung kümmert.

Nicht immer ist der Partner/die Partnerin automatisch die beste Wahl. Gerade im Alter kann es für den Bevollmächtigen eine große Belastung sein, sich um die Belange des anderen kümmern zu müssen. Möglicherweise ist in diesem Fall eine andere Person besser geeignet, zum Beispiel der Sohn oder die Tochter.

Widerruf jederzeit möglich

Gut zu wissen: Solange Sie entscheidungsfähig sind, können Sie die Vollmacht jederzeit widerrufen. Sollte der Bevollmächtige das Dokument besitzen, müssen Sie es von ihm zurückfordern. Denken Sie gegebenenfalls an einen schriftlichen Widerruf bei Ihrer Bank, falls Sie eine entsprechende Kontovollmacht erteilt haben.

Vollmacht für mehrere Personen

Sie können auch mehreren Personen eine Vollmacht erteilen.

Sie können entweder bestimmen, dass

  • nur alle Vertrauenspersonen gemeinsam handeln dürfen (Gesamtvertretung) oder dass
  • jede Person für sich allein handeln darf (Einzelvertretung).

Eine Einzelvertretung ist vor allem dann sinnvoll, wenn sie jede Person mit einem anderen Aufgabengebiet betrauen wollen. So können Sie etwa anordnen, dass Person X nur in Vermögensangelegenheiten entscheiden darf, während Person Y die Vollmacht für Ihre Gesundheitsvorsorge hat. In diesem Fall empfiehlt es sich, jeder Vertrauenspersoneine eigene Vollmacht auszustellen.

Wenn Sie festlegen möchten, dass mehrere Personen für dieselbe Angelegenheit zuständig sind: Bedenken Sie, dass es durch unterschiedliche Meinungen möglicherweise zu Konflikten zwischen den Personen kommen kann. Vermeiden können Sie dies, indem Sie stattdessen für klare Aufgabenteilung sorgen oder indem Sie ausdrücklich eine Gesamtvertretung wünschen, in der nur gemeinsam entschieden werden darf.

Miteinander sprechen

Fragen Sie die von Ihnen gewählte(n) Vertrauensperson(en), ob sie bereit sein würde(n), in Ihrem Namen zu agieren. Bevollmächtigter zu sein ist mit einer großen Verantwortung und nicht zuletzt mit Zeitaufwand verbunden. Besprechen Sie gemeinsam schon im Vorfeld, was die Vorsorgevollmacht bedeutet und in welchen Fällen Sie vertreten werden wollen. Ein Bevollmächtigter kann seine Aufgabe zu jedem Zeitpunkt ablehnen. Daher kann es sinnvoll sein, in der Vorsorgevollmacht einen Ersatzbevollmächtigten zu nennen.

Im Zweifel: Kontrollbevollmächtigter

Mit einer Vorsorgevollmacht geben Sie dem Bevollmächtigten einen enormen Vertrauensvorschuss. Um Missbrauch so weit wie möglich zu vermeiden, können Sie zusätzlich einen Kontrollbevollmächtigten beauftragen. Dieser kontrolliert, ob Ihre Vertrauensperson wirklich in Ihrem Sinne handelt. Der Kontrollbevollmächtigte kann eine nahestehende Person, aber auch ein Anwalt sein.

Form und Inhalt der Vorsorgevollmacht

Welche Formalitäten sollte man beachten?

Es gibt keine klaren Regeln, welche Form eine Vollmacht haben muss. Eine von Hand geschriebene Vollmacht ist also kein Muss. Allerdings hat sie gegenüber einer getippten Vollmacht zwei Vorteile:

  • Sie lässt sich nicht so leicht fälschen.
  • Sie bekräftigt, dass Sie zum Zeitpunkt des Verfassens voll geschäftsfähig waren.

Wichtig sind zudem Datum, Ort und Ihre eigenhändige Unterschrift.

Was soll in der Vollmacht stehen?

Beim Inhalt können Sie selbst bestimmen, welche Person welche Angelegenheiten regeln darf.

Unser Tipp: Vorlage/Formular nutzen

Wenn Sie eine "einfache", möglichst allgemein gehaltene Vorsorgevollmacht aufsetzen möchten, empfiehlt sich eine Vorlage. Entsprechende Vorlagen für die Vorsorgevollmacht finden Sie z.B. auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Beachten Sie dabei unbedingt die Hinweise zum Ausfüllen der Dokumente.

Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht verfassen möchten, helfen Ihnen zunächst Fragen wie:

  • Soll der Bevollmächtige allein entscheiden dürfen oder sollen mehrere Personen an der Entscheidung beteiligt sein?
  • Soll die Vorsorgevollmacht sofort gültig sein oder erst, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können? Sie können angeben, dass die Vollmacht erst dann wirksam wird, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können.
  • Soll die Vollmacht auch nach dem Tod noch gültig sein? In diesem Fall kann der Bevollmächtige z.B. Ihre Wohnung auflösen oder die Beerdigung regeln.

Überlegen Sie sich zudem, ob der Bevollmächtigte komplett freie Hand hat oder ob er nur in speziellen Dingen entscheiden darf:

  • Sie können zum Beispiel anordnen, dass sich die Vollmacht nur auf ausgewählte Bereiche bezieht, etwa ausschließlich auf den gesundheitlichen Bereich. Allerdings kann das dazu führen, dass für alle anderen Aufgaben gegebenenfalls ein Betreuer durch das Gericht ausgewählt wird.
  • Oder aber Sie bleiben allgemein und teilen mit, dass die Person Sie in allen Angelegenheiten vertreten darf.

Achtung: "Vertretung in allen Angelegenheiten" reicht nicht aus

Wenn Sie möchten, dass eine Person in sämtlichen Angelegenheiten vertreten darf, reicht es nicht aus, dies in einem Satz zu formulieren. Es gibt nämlich Ausnahmen, die besonders sensible Themenbereiche betreffen. Wenn Sie bei einer allgemeinen Formulierung bleiben, darf die Person beispielsweise nicht an Ihrer Stelle festlegen, ob eine riskante Operation durchgeführt werden kann. Auch darf Sie nicht bestimmen, ob Ihre Organe nach Ihrem Tod gespendet werden sollten.

Wenn Sie möchten, dass Ihre Vertrauensperson in diesen Fällen ebenfalls freie Hand hat, müssen Sie dies für jede Aufgabe in der Vollmacht ausdrücklich festhalten. Eine allgemein gehaltene Vollmacht reicht hier nicht aus. Hilfreich ist auch hier eine Mustervorlage, um alle Themenbereiche abzudecken.

In besonderen Punkten kann es trotz einzeln aufgeführter Aufgaben passieren, dass Ihr Bevollmächtigter nicht ohne weiteres für Sie entscheiden darf. Der Grund: In einigen Angelegenheiten bedarf es einer zusätzlichen Zustimmung durch den Arzt und/oder das Betreuungsgericht – zum Beispiel, wenn es darum geht, einer schwerwiegenden Operation einzuwilligen.

Vorsorgevollmacht: Im Zweifel beraten lassen

In speziellen Fällen empfiehlt sich eine professionelle Beratung. Sie können sich an eine städtische Betreuungsbehörde wenden. Oder aber Sie fragen direkt einen Anwalt/Notar. Eine Beratung ist besonders dann sinnvoll, wenn

  • die Vorsorgevollmacht nur für ausgewählte Aufgabenbereiche gelten soll,
  • Sie vermögend sind,
  • Sie mehrere Bevollmächtige bestimmen oder wenn
  • Sie dem Bevollmächtigten in einer separaten Vereinbarung genauere Handlungsanweisungen geben möchten.

Gesonderte Vollmacht für Bankgeschäfte

Banken haben besonders strenge Sicherheitsrichtlinien. Wenn Ihre Vertrauensperson Ihre Bankgeschäfte regeln soll, sollten Sie dafür eine gesonderte Vollmacht erteilen. Einen entsprechenden Vordruck erhalten Sie bei Ihrer Bank. Am besten gehen Sie mit Ihrer Vertrauensperson gemeinsam zur Bank und stellen Ihr die Vollmacht in Anwesenheit eines Mitarbeiters aus.

Vorsorgevollmacht: Beglaubigung nötig?

Die Vorsorgevollmacht muss nicht zwingend beglaubigt werden. Aber: Eine Beglaubigung kann nicht schaden – und manchmal ist sie sogar notwendig. Mit einer öffentlichen Beglaubigung bekräftigen Sie, das sich bei der Unterschrift auf dem Dokument um Ihre eigene handelt.

Eine Beglaubigung erhalten Sie gegen ein Entgelt von zehn Euro bei der Betreuungsbehörde. In manchen Bundesländern können auch andere Behörden eine Vorsorgevollmacht beglaubigen. Alternativ können Sie zu einem Notar gehen. Er kann eventuell noch verbliebene Zweifel an der Echtheit der Vollmacht ausräumen und zudem beweisen, dass Sie zum Zeitpunkt des Verfassens geschäftsfähig waren.

Eine Beglaubigung durch den Notar kann darüber hinaus in besonderen Angelegenheiten sinnvoll/erforderlich sein, unter anderem, wenn

  • der Bevollmächtige Immobiliengeschäfte wie Hauskauf oder -verkauf tätigen soll,
  • der Bevollmächtigte Ihre Bankgeschäfte regeln soll,
  • der Bevollmächtigte Erklärungen gegenüber dem Handelsregister abgeben soll,
  • Sie ein Handelsgewerbe betreiben oder wenn
  • Sie Gesellschafter einer Personen- oder Kapitalgesellschaft sind.

Nützlich: Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister

Damit im Zweifelsfall schnell klar ist, dass Sie eine Vorsorgevollmacht verfasst haben, können Sie das Dokument im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren, entweder per Post, online oder durch Ihren Anwalt/Notar. Sollte ein Gericht eine Person benötigen, die Ihre Interessen vertritt, kann es sich bei der Bundesnotarkammer erkundigen, ob Sie eine Vorsorgevollmacht erteilt haben und wer Ihr Bevollmächtigter ist.

Bei der Registrierung können Sie angeben, wo sich Ihre Vollmacht befindet. So wird sie rasch gefunden, wenn es darauf ankommt.

Wichtig: Die Registrierung ist kein Ersatz für eine Vorsorgevollmacht. Auch wird die eigentliche Vollmacht dort nicht hinterlegt. Zudem prüft die Bundesnotarkammer nicht, ob Ihre Vollmacht gültig ist. Die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister gewährleistet lediglich, dass das Gericht herausfinden kann, ob eine Vollmacht existiert.

Für die Registrierung müssen Sie eine einmalige Gebühr von mindestens 13 Euro bezahlen. Bevor Sie Ihre Vollmacht registrieren und die Daten der Vertrauensperson weitergeben, sollten Sie sich ihr Einverständnis holen.

Wo bewahre ich die Vorsorgevollmacht auf?

Die Vorsorgevollmacht sollte leicht zugänglich sein. Sie haben mehrere Möglichkeiten zur Aufbewahrung. Sie können die Vorsorgevollmacht

  • selbst aufbewahren (z.B. im Schreibtisch),
  • direkt der bevollmächtigten Person anvertrauen oder
  • einer anderen Person übergeben, etwa einem Notar. Sie verwahrt das Dokument und händigt es im Bedarfsfall dem Bevollmächtigten aus.
     

Was sollte man bei der Aufbewahrung beachten?

Je nachdem, für welche Aufbewahrungsmöglichkeit Sie sich entschieden haben, sollten Sie einige Punkte bedenken

Wenn Sie die Vollmacht selbst aufbewahren:

  • Teilen Sie Ihrer Vertrauensperson mit, wo sich das Dokument befindet.
  • Sorgen Sie dafür, dass die Vertrauensperson im Notfall rasch an das Dokument gelangen kann. Im Bankschließfach ist die Vollmacht zwar sicher – im Ernstfall kann es aber schwierig sein, sich Zugang zu verschaffen. Besser ist daher, einen gut beschrifteten Vorsorge-Ordner zu Hause aufzubewahren.

Wenn Sie die Vollmacht Ihrer Vertrauensperson überlassen:

  • Machen Sie deutlich, dass die Vollmacht nur für den Fall gilt, den Sie besprochen haben.

Wenn Sie die Vollmacht bei einem Notar hinterlegen: