Eine Schwangere entspannt beim Yoga.
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27. SSW (Schwangerschafts­woche)

Von: Onmeda-Redaktion
Letzte Aktualisierung: 30.11.2021

In der 27. Schwangerschaftswoche (SSW) ist das Baby etwa 36 Zentimeter lang (SFL) und ungefähr 1.000 Gramm schwer.

Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Mediziner*innen geprüft.

27. Schwangerschaftswoche (SSW)

Was passiert in der 27. SSW?

In dieser Zeit machen vielen Schwangeren besonders Wassereinlagerungen zu schaffen. Sie verschwinden jedoch wenige Tage nach der Geburt meist vollständig. Das Baby schlägt trotz des eingeschränkten Platzes weiterhin Purzelbäume.

Was bedeutet 27. SSW?

In der 27. SSW ist der Fötus etwa 25 Wochen alt – der Unterschied zwischen Lebensalter und Schwangerschaftswoche kommt daher, dass die ersten zwei Schwangerschaftswochen lediglich der Berechnung dienen. Insgesamt umfasst eine Schwangerschaft 40 Wochen oder zehn Monate. Dabei startet die Berechnung etwa zwei Wochen vor der Befruchtung – nämlich mit dem ersten Tag der letzten Regelblutung. Diese Rechnung hat sich bewährt, da sich nicht bei jeder Frau der Termin des Eisprungs rückwirkend eindeutig bestimmen lässt.

In der 27. SSW sind Sie 26 Wochen und x Tage schwanger – die 27. SSW besteht demnach aus den Tagen:

  • 26+0 = 1. Tag der 27. SSW
  • 26+1 = 2. Tag der 27. SSW
  • 26+2 = 3. Tag der 27. SSW
  • 26+3 = 4. Tag der 27. SSW
  • 26+4 = 5. Tag der 27. SSW
  • 26+5 = 6. Tag der 27. SSW
  • 26+6 = 7. Tag der 27. SSW

Bis zum errechneten Geburtstermin sind es nun noch etwa 13 Wochen.

 

Die Mutter in der 27. SSW

Um die 27. Schwangerschaftswoche (SSW) nimmt die werdende Mutter weiterhin an Gewicht zu, wobei es sich vorwiegend um Wassereinlagerungen handelt. Jetzt kann es sein, dass Ringe und Schuhe nicht mehr passen. Einige Frauen bekommen jetzt das sogenannte Karpaltunnelsyndrom, das aber spätestens nach der Geburt in der Regel wieder verschwindet. Dabei führen die Wassereinlagerungen dazu, dass sich der Kanal an der Innenseite des Handgelenks verengt und auf die Nerven drückt. Dadurch kann sich die Hand anfühlen, als wäre sie eingeschlafen.

Wassereinlagerungen können häufig mit Akupunktur behandelt werden – viele Hebammen bieten das an. Wenn die Beschwerden aber nicht nachlassen, zunehmen oder zu stark werden, sollten Sie Ihren Frauenarzt aufsuchen. Konkrete Beschwerden können behandelt werden – die Wassereinlagerungen selber verschwinden meist wenige Tage nach der Geburt, indem das Wasser vor allem ausgeschwitzt wird.

Das sollten Sie in der 27. SSW beachten!

Versuchen Sie unter keinen Umständen, Wassereinlagerungen auf eigene Faust zu bekämpfen. Entwässerungskuren, Obst- oder Reistage, entwässernde Tees oder andere Mittel sind nicht nur unnötig, sondern gefährden die gesunde Entwicklung des Kindes.

Das Baby in der 27. SSW

Das Baby wiegt in der 27. Schwangerschaftswoche (SSW) bei einer Länge von etwa 36 Zentimetern ungefähr 1.000 Gramm. Der Rumpf hat im Vergleich zum Kopf an Größe aufgeholt.

Ab dieser Woche wird das Blut vom Knochenmark gebildet. Die Entwicklung der Organe ist mittlerweile weit fortgeschritten. Allerdings bildet die Lunge noch nicht die notwendige Menge an Surfactant. Das ist eine Substanz, die dafür sorgt, dass der Schutz- und Reinigungsmechanismus des Bronchialsystems funktioniert. Sie hindert die Lungenbläschen daran, beim Atmen zusammenzukleben. Im Falle einer Frühgeburt ist dieses Problem für Frühchen am problematischsten, da sie schnell am sogenannten Atemnotsyndrom leiden. Bei einer Frühgeburt wird dem Neugeborenen daher ein Mittel zur Lungenreife verabreicht, um den Prozess zu beschleunigen. Außerdem bekommen Frühchen eine Weile Hilfe beim Atmen.

Trotz des schwindenden Platzes in der Gebärmutter macht das Baby weiterhin Purzelbäume und dreht sich hin und her. Noch nimmt es nicht die Geburtsposition ein, sodass es abwechselnd mit dem Kopf nach oben oder unten liegen kann.

Sowohl Größe als auch Gewicht des Babys entwickeln sich mit fortschreitender Schwangerschaft immer individueller. Die genannten Werte können daher nur Durchschnittswerte sein. Wenn die Daten Ihres Kindes von diesen Werten abweichen, ist das kein Grund zur Besorgnis.

Vorsorgeuntersuchungen in der 27. SSW

Antikörper-Suchtest

Zwischen Beginn der 24. SSW und Ende der 27. SSW führt der Arzt einen weiteren Antikörper-Suchtest durch (den ersten hat er bei der Erstuntersuchung vorgenommen), um eine Rhesusunverträglichkeit auszuschließen. Kommt es während der Geburt zu einem Blutkontakt zwischen Mutter und Kind, kann sich eine Unverträglichkeit zwischen den verschiedenen Blutgruppen entwickeln. Das Abwehrsystem der Mutter reagiert auf bestimmte Blutgruppenmerkmale des kindlichen Bluts (sog. Rhesusfaktoren), indem es spezielle Rhesus-Antikörper bildet. Diese wiederum können bei einer weiteren Schwangerschaft die kindlichen roten Blutkörperchen zerstören. Um das zu verhindern, macht man frühzeitig den Antikörper-Suchtest und verabreicht der werdenden Mutter bei Bedarf eine sogenannte Rhesusprophylaxe (zwischen der 28. SSW und der 30. SSW.) Wenn nötig, wird diese Prophylaxe in den ersten 72 Stunden nach der Geburt wiederholt.

Test auf Schwangerschaftsdiabetes

Zwischen 25. SSW und 28. SSW hat jede Schwangere außerdem Anspruch auf einen Test auf Schwangerschaftsdiabetes – den sogenannten "kleinen Zuckertest" (Glukose-Challenge-Test). Der Hausarzt oder der Frauenarzt können diesen vornehmen. Die Schwangere nimmt dazu 50 Gramm Traubenzucker (Glukoselösung) zu sich – nach einer Stunde nimmt der Arzt Blut ab und bestimmt den Blutzuckerwert. Ein Wert über 135 mg/dl deutet auf Schwangerschaftsdiabetes (Gestationsdiabetes) hin. Die endgültige Klärung bringt dann der sogenannte orale Glukosetoleranztest, der aufwändiger ist. Hierbei wird der Blutzuckerwert nüchtern sowie eine und zwei Stunden nach der Verabreichung von 75 Gramm Traubenzucker bestimmt.

Liegt ein Schwangerschaftsdiabetes vor, reicht es häufig aus, die Ernährung in der Schwangerschaft umzustellen, um ihn zu beheben. Wenn nötig kann außerdem bis zur Geburt Insulin verabreicht werden. Mit der Geburt verschwindet in der Regel auch der Diabetes.

Die Kosten sowohl für den kleinen Zuckertest als auch für den oralen Glukosetoleranztest übernehmen seit einigen Jahren die gesetzlichen Krankenkassen.