- Home
- Krankheiten
- Migräne
- Migräne-Spritze
- Migräne-Spritze: Voraussetzungen
Migräne-Spritze: 5 wichtige Voraussetzungen für die Verordnung
Die Migräne-Spritze ist ein Medikament, mit dem sich Migräneattacken vorbeugen lassen. Je nach Präparat wird das Mittel entweder alle vier Wochen oder alle drei Monate verabreicht. Betroffene haben die Möglichkeit, die Spritze gegen Migräne eigenständig in das Unterhautfettgewebe zu injizieren.
Die Migräne-Spritze kann die Lebensqualität spürbar verbessern. Gleichzeitig gelten klare medizinische und wirtschaftliche Vorgaben, damit die Therapie ärztlich verordnet und von den Krankenkassen übernommen wird.
In der Bildergalerie nennen wir Ihnen 5 wichtige Kriterien, die dabei eine Rolle spielen.
Migräne-Spritze wenn übliche Mittel nicht reichen
Ein weiteres wichtiges Kriterium ist üblicherweise, dass zuvor eine klassischen Prophylaxe ausprobiert wurde. Wirken zum Beispiel Metoprolol, Amitriptylin, Flunarizin oder Topiramat nicht ausreichend, kann die Migräne-Spritze eine Alternative darstellen.
Voraussetzung für Migräne-Spritze: Nichteignung
Manche Betroffene eignen sich aus medizinischen Gründen nicht für typische Prophylaxemittel. Bei Asthma können Betablocker wie Metoprolol oder Propranolol beispielsweise oft nicht eingesetzt werden. Eine Nichteignung gilt – normalerweise zusätzlich zu mindestens vier Migränetagen pro Monat – als Kriterium für die Verordnung der Migräne-Spritze. Die Nichteignung muss ärztlich dokumentiert sein.
Migräne-Spritze: Verordnung durch Fachpersonal
Damit die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten der Spritze übernimmt, muss als weitere Voraussetzung die Verordnung üblicherweise durch ärztliche Fachkräfte erfolgen, die mit der Diagnose und Therapie von Migräne nachweislich Erfahrung haben.
Migräne-Test: Bin ich betroffen?
Migräne-Spritze: Wirkung muss nachweisbar sein
Für die Fortsetzung der Therapie spielt der Behandlungserfolg eine zentrale Rolle. Verbessern sich die Zahl der Migränetage oder die Belastungswerte deutlich, gilt dies als wichtiges Kriterium dafür, dass die Voraussetzungen für eine weitere Verordnung der Migräne-Spritze erfüllt sind.
Die Migräne-Spritze ist ein Medikament, mit dem sich Migräneattacken vorbeugen lassen. Je nach Präparat wird das Mittel entweder alle vier Wochen oder alle drei Monate verabreicht. Betroffene haben die Möglichkeit, die Spritze gegen Migräne eigenständig in das Unterhautfettgewebe zu injizieren.
Die Migräne-Spritze kann die Lebensqualität spürbar verbessern. Gleichzeitig gelten klare medizinische und wirtschaftliche Vorgaben, damit die Therapie ärztlich verordnet und von den Krankenkassen übernommen wird.
In der Bildergalerie nennen wir Ihnen 5 wichtige Kriterien, die dabei eine Rolle spielen.
- Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Neurologie e. V. (DGN) und der Deutschen Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft e. V. (DMKG): S1-Leitlinie Therapie der Migräneattacke und Prophylaxe der Migräne. Leitlinien-Register-Nummer 030/057: https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/030-057 (Stand: 08/2025/11/2025)
- Online-Informationen des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG): Erenumab (Aimovig) bei Migräne: https://www.gesundheitsinformation.de/erenumab-aimovig-bei-migraene.html (Abruf: 11/2025)
- Online-Informationen der Schmerzklinik Kiel: CGRP-monoklonale Antikörper: Immuntherapie der Migräne: https://schmerzklinik.de/service-fuer-patienten/migraene-wissen/vorbeugung/cgrp-monoklonale-antikoerper-immuntherapie-der-migraene/ (Abruf: 11/2025)
G43