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muss schwangere frau sterbende versorgen?

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  • muss schwangere frau sterbende versorgen?

    hallo,

    ich möchte zu beginn gleich mitteilen, dass die betreffzeile etwas hart formuliert ist, aber weiß ich nicht, wie ich das thema umschreiben soll. ich habe mich mit dem mutterschutzgesetz, zwecks gestaltung des arbeitsplatzes durch den arbeitgeber...
    ich bin im medizinischen bereich tätig, arbeite in der pflege. muss ich als schwangere auch sterbende personen betreuen? sicherlich habe ich das recht, "nein" zu sagen, aber mir gehts ums rechtliche. über meinungen oder hinweise zu seiten im internet wär ich dankbar. habe nichts konkretes gefunden...

    kebby


  • Re: muss schwangere frau sterbende versorgen?


    Hallo,

    eine Interessante Frage, hab grad auch eine Schwangere Arbeitskollegin und mir das noch nie überlegt.
    Nicht nach 20.00, keine Ausscheidungen, keine Medikamente richten, keine Injektionen oder Infusionen - dies ist allen klar.
    Aber Betreuung Sterbender?
    Warte gespannt darauf, ob jem eine Info darüber hat

    Lb. Gruß
    Wildrose

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    • Re: muss schwangere frau sterbende versorgen?


      wenn man das Mutterschutzgesetz richtig auslegt, ist es für alle Beteiligten wahrscheinlich besser eine Schwangere wird sofort krank geschrieben. Bei uns war das auch so, weil Pflege (gerade im Heim) für eine Schwangere einfach sehr belastend ist und es fast nicht möglich ist, dass die Kollegen alle nichterlaubten Arbeiten miterledigen. Bei uns hatten die Ärzte dann meist ein Einsehen. Unser Arbeitgeber hat den Schwangeren direkt nahegelegt, dass sie sich arbeitsunfähig schreiben lassen. Der Arbeitgeber bekommt die Gehaltskosten direkt von der Krankenkasse wieder. Zumindest ist das in Bayern so.

      Generell denke ich persönlich, dass eine Schwangere nicht in die Pflege gehört. Ich war auch bei denen, die in der Schwangerschaft normal gearbeitet haben. Aber körperlich war es nicht so ganz einfach und einmal habe ich Sonntags im Spätdienst sogar ein Rötelnkind (auf der Chirurgie) aufnehmen müssen, weil ich mit einer Schülerin alleine war. Vorher hatte sich aber bei den Vorsorgeuntersuchungen herausgestellt, dass ich keinen Rötelntiter hatte. Es gibt einem keiner was, wenn man in der Schwangerschaft sich selbst und das Kind in Gefahr bringt. Dann heißt es höchstens noch, wärst du doch zu Hause geblieben. Wie gesagt, meine Kinder sind groß, aber ich würde jederzeit befürworten, dass eine Schwangere arbeitsunfähig geschrieben wird.

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      • Re: muss schwangere frau sterbende versorgen?


        Hallo Kebby,

        das Gesetz gibt einen nur einen Rahmen, der jedoch von Arbeitschutzexperten erweiteret wurde. Zu unterlassen sind danach z.B. folgende Tätigkeiten:
        a) regelmäßiges Heben und Tragen von Lasten per Hand von mehr als 5 kg Gewicht oder gelegentlich mehr als 10 kg Gewicht; dies bedeutet in der Pflege:
        - Lagern von Patienten und Bewohnern
        - Mobilisation von Menschen mit Lähmungen oder anderen starken Bewegungseinschränkungen
        - Grundpflege, sofern diese mit Lagern verbunden ist
        b) häufiges erhebliches Strecken, Beugen, Hocken oder Bücken; bezüglich Pflege bedeutet dies:
        - Bettenmachen
        - Hilfestellung beim Ankleiden
        c) Tätigkeiten mit erhöhten Unfallgefahren, bedeutet:
        - Umgang mit potentiell aggressiven Patienten
        d) Tätigkeiten, bei denen ihrer Art nach erfahrungsgemäß Krankheitserreger übertragen werden können, bedeutet:
        - Blutentnahmen
        - Gabe von Insulin- und Thrombosespritzen
        - Wundverversorgungen
        - Entsorgung und Reinigung gebrauchter stechender und schneidender Geräte und Instrumente
        e) Umgang mit Gefahrstoffen, bedeutet:
        - bestimmte Medikamente
        - Zytostatika
        - formaldehydhaltige Flächendesinfektionsmittel

        Die Pflichten des Arbeitgebers werden folgendermaßen festgelegt:
        "Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das für ihn zuständige Amt für Arbeitsschutz über eine Schwangerschaft unter Angebe des Namens, der Arbeitszeit, der Art der Tätigkeit und des Entbindungstermins der Schwangeren zu informieren. Außerdem ist er verpflichtet, für die Schwangere eine individuelle Gefährdungsanalyse zu erstellen. Dies mag als unverhältnismäßig erscheinen, ermöglicht jedoch in kurzer Zeit zu ermitteln, welche Tätigkeiten für die Schwangere (nicht) geeignet sind."

        Halten Sie Rücksprache mit Ihrem Frauenarzt, denn dieser kann genau entscheiden, welche Tätigkeiten Sie in der Pflege verrichten sollten und welche nicht.

        Mit freundlichen Grüßen
        Vera Reinsfelder

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        • Re: muss schwangere frau sterbende versorgen?


          Hallöle,
          Ich bin zwar auch kein Experte, aber in einem stimme ich meinen Vorgängerinnen überein: Schwangere haben in der Pflege nichts verloren! Ich selbst bin jetzt im 7. Monat und seit Anfang Juli im Beschäftigungsverbot. Habe davor in einem offenem, psychiatrischen Pflegebereich gearbeitet. Schwanger weiter zur Arbeit gehen hat für alle mehr Nachteile als irgenteinen Vorteil: für die Schwangere heißt das: körperlich und psychisch harte Arbeit, was in dieser Zeit Gift für das Ungeborene ist, evtl. Fehl- oder Frühgeburt und man kann sich nicht richtig auf die Arbeit einlassen. Für die Kollegen ist das nur eine Mehrbelastung die letzendlich an der Schwangeren ausgelassen wird, obwohl es ja nicht deren Schuld ist. Aber in Zeiten der Minimalbesetzung ist zusätzliche Arbeit ist zuviel. Der Arbeitgeber ist mit den Beschwerden der Arbeitskollegen über die viele Arbeit genervt. Und die Bew. / Pat. haben auch nichts davon. Also lieber mit dem Betriebsarzt sprechen, sich ein Beschäftigungsverbot ausstellen lassen = weiter volle Bezahlung ( außer den Zuschlägen) und eine ruhige Schwangerschaft genießen. Mfg N.

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          • Re: muss schwangere frau sterbende versorgen?


            Hallo Nadina,

            folgende Aussagen sind im Mutterschutz verankert, die eine Schwangere nicht ausführen sollte:

            a) regelmäßiges Heben und Tragen von Lasten per Hand von mehr als 5 kg Gewicht oder gelegentlich mehr als 10 kg Gewicht; dies bedeutet in der Pflege:
            - Lagern von Patienten und Bewohnern
            - Mobilisation von Menschen mit Lähmungen oder anderen starken Bewegungseinschränkungen
            - Grundpflege, sofern diese mit Lagern verbunden ist
            b) häufiges erhebliches Strecken, Beugen, Hocken oder Bücken; bezüglich Pflege bedeutet dies:
            - Bettenmachen
            - Hilfestellung beim Ankleiden

            Dies Tätigkeiten können bei einem sterbenden Menschen vorliegen, demnach müssen Sie es dann nicht tun.

            Mit freundlichen Grüßen
            Vera Reinsfelder

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