Patientenverfügung: Ein älterer Paar schaut Unterlagen durch und arbeitet am Laptop
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Patientenverfügung erstellen: Darauf kommt es an

Von: Dr. Justus Meyer (Medizinautor und Pflege-Experte)
Letzte Aktualisierung: 05.06.2026

Eine Patientenverfügung hilft, medizinische und pflegerische Maßnahmen für den Fall festzulegen, dass man nicht mehr selbst entscheiden kann. Gerade in der Pflege kann das Angehörige und Fachkräfte entlasten und dafür sorgen, dass der eigene Wille beachtet wird. Worauf es ankommt und wie Sie sinnvolle Formulierungen finden, lesen Sie hier.

Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Mediziner*innen geprüft.

Was ist eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung nach § 1827 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (früher § 1901a ff.) ist eine schriftliche Erklärung, in der eine Person festlegt, welche medizinischen Maßnahmen sie in bestimmten Situationen wünscht oder ablehnt. Sie greift, wenn die betroffene Person ihren Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern kann – etwa nach einem Schlaganfall, bei schwerer Erkrankung oder in der Sterbephase.

Wichtig: Eine Patientenverfügung richtet sich in erster Linie an Ärztinnen und Ärzte sowie an die Menschen, die stellvertretend entscheiden müssen. Sie ersetzt nicht automatisch eine Person, die Entscheidungen trifft oder Unterlagen organisiert.

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung: Was sind die Unterschiede?

In der Praxis werden diese Dokumente oft zusammen genutzt, weil sie unterschiedliche Aufgaben haben. Die Patientenverfügung beschreibt den Willen, die Vorsorgevollmacht regelt, wer ihn durchsetzt und im Alltag handlungsfähig ist.

  • Patientenverfügung: Legt fest, welche medizinischen (und oft auch pflegerisch relevanten) Maßnahmen gewünscht oder abgelehnt werden.

  • Vorsorgevollmacht: Bestimmt, wer stellvertretend Entscheidungen treffen darf – zum Beispiel gegenüber Ärztinnen und Ärzten, Pflegeeinrichtungen, Behörden oder Banken.
  • Betreuungsverfügung: Legt fest, wen das Gericht einsetzen soll, falls eine rechtliche Betreuung nötig wird.

Wann ist eine Patientenverfügung rechtlich bindend?

Damit eine Patientenverfügung verbindlich ist, muss sie schriftlich vorliegen und auf die konkrete Behandlungs- und Lebenssituation passen. Entscheidend ist, dass die Festlegungen so formuliert sind, dass sie im Ernstfall eindeutig angewendet werden können.

In der Praxis heißt das: Allgemeine Sätze wie „Ich möchte in Würde sterben“ können als Werthaltung hilfreich sein, reichen allein aber oft nicht aus, um konkrete medizinische Maßnahmen zu beurteilen. Besser ist eine Kombination aus persönlichen Werten und konkreten Entscheidungen zu typischen Situationen.

Außerdem gilt: Eine Patientenverfügung kann jederzeit geändert oder formlos widerrufen werden. Auch eine mündliche Äußerung kann rechtlich relevant sein – schriftlich ist es im Streitfall aber deutlich besser nachweisbar.

Was sollte in einer Patientenverfügung stehen?

Welche Inhalte sinnvoll sind, hängt von den eigenen Werten und Vorstellungen ab. In der Pflegepraxis sind häufig Themen relevant, bei denen es um Lebensverlängerung, Lebensqualität und Leidensminderung geht.

Typische Punkte sind:

  • Wiederbelebung: Unter welchen Umständen soll reanimiert werden – und wann nicht?

  • künstliche Beatmung: Zustimmung oder Ablehnung, gegebenenfalls zeitliche Begrenzung.

  • künstliche Ernährung und Flüssigkeit: zum Beispiel über Magensonde oder Infusion – gewünscht, abgelehnt oder befristet.

  • Dialyse: ob und wann eine Dialyse begonnen oder fortgesetzt werden soll.

  • Antibiotika und Krankenhausbehandlung: ob bei schweren Infektionen eine Maximaltherapie gewünscht wird oder eher palliative Behandlung.

  • Schmerz- und Symptombehandlung: Wunsch nach konsequenter Linderung von Schmerzen, Angst oder Atemnot (auch wenn dadurch Nebenwirkungen möglich sind).

  • Palliativversorgung/Hospiz: ob eine palliative Versorgung bevorzugt wird und welche Priorität Lebensqualität haben soll.

Zusätzlich kann es helfen, eigene Werte festzuhalten: Was bedeutet Lebensqualität für mich? Welche Zustände wären für mich nicht akzeptabel? Wer soll informiert werden? Das ist besonders dann wichtig, wenn Situationen eintreten, die nicht exakt in der Verfügung beschrieben sind.

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Patientenverfügung erstellen: Schritt für Schritt

Eine gute Patientenverfügung entsteht nicht "zwischen Tür und Angel". Bewährt hat sich ein Vorgehen in Etappen.

  • eigene Werte klären: Welche Ziele stehen im Vordergrund – Lebensverlängerung um jeden Preis, Erhalt von Selbstständigkeit, Leidensminderung, Zuhause bleiben?

  • typische Situationen durchdenken: zum Beispiel fortgeschrittene Demenz, dauerhafte Bewusstlosigkeit, unheilbare Erkrankung mit absehbarem Sterben.

  • konkrete Maßnahmen festlegen: Welche Behandlungen wären in welchen Situationen gewünscht oder abgelehnt?

  • mit Vertrauenspersonen sprechen: damit im Zweifelsfall alle wissen, was gemeint ist.

  • Dokument sauber ausfüllen und unterschreiben: Datum nicht vergessen, bei Änderungen neu datieren und unterschreiben.

Eine ärztliche Beratung ist für eine Patientenverfügung nicht zwingend vorgeschrieben. Sie kann aber sinnvoll sein, um Begriffe und Folgen besser zu verstehen – vor allem bei bereits bestehenden Erkrankungen.

Patientenverfügung Formular, Vorlage, Vordruck: Worauf sollten Sie achten?

Solche Muster können eine gute Orientierung sein, wenn sie gut erklärt sind und genug Platz für individuelle Entscheidungen lassen.

Worauf es ankommt:

  • nicht nur ankreuzen, sondern konkretisieren: Idealerweise lassen Vorlagen Raum für eigene Formulierungen und Wertvorstellungen.

  • Szenarien statt Floskeln: Je klarer die Situationen beschrieben sind, desto besser lässt sich die Verfügung anwenden.

  • Widersprüche vermeiden: Zum Beispiel „keine lebensverlängernden Maßnahmen“, aber gleichzeitig "künstliche Ernährung immer".

  • Aktualität prüfen: Vorlagen sollten an aktuelle Rechtslage und gängige medizinische Praxis angepasst sein.

Für eine gültige, rechtlich bindende Patientenverfügung ist eine notarielle Beglaubigung nicht erforderlich.

Seriöse Anbieter für kostenlose Downloads und Ausdrucke

Wenn Sie eine Patientenverfügung zum Ausdrucken suchen, sind offizielle oder etablierte medizinische und gemeinnützige Anbieter meist die sicherste Wahl. Seriöse Stellen bieten häufig nicht nur ein Formular, sondern auch Erläuterungen, Textbausteine und Hinweise, wie man sinnvoll formuliert.

Als zuverlässig gelten zum Beispiel:

  • Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Auf der Website finden sich eine kostenlose Broschüre, Textbausteine und Informationen

  • Bundesärztekammer: Stellt Informationen und Muster rund um Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung bereit.

  • Krankenkassen (AOK, Barmer und weitere): Viele bieten Informationsseiten und teils auch Services oder Hinweise auf geprüfte Tools.

  • Wohlfahrtsverbände: Die Malteser bieten beispielsweise auf der Homepage eine Vorlage für  eine Patientenverfügung an – oft im Paket mit weiteren Vorsorgedokumenten.
  • Verbraucherschutz: Verbraucherzentralen bieten häufig praxisnahe, verständliche Hilfen (teils als Generator).

Tipp: Nutzen Sie möglichst Anbieter, die erklären, wie die Vorlage gedacht ist, und die auf typische Fehler hinweisen. 

Reicht ein handschriftlicher Text?

Entscheidend ist, dass die Patientenverfügung schriftlich vorliegt. Eine handschriftliche Verfügung ist möglich, solange Inhalt und Zuordnung zur Person klar sind. Viele nutzen dennoch eine Vorlage, weil sie typische Situationen strukturiert abfragt. Außerdem sind Handschriften häufig schwer lesbar und können besonders in Notfallsituation dazu führen, dass die Umsetzung erschwert ist. 

So wird die Patientenverfügung auch gefunden und beachtet

Eine Patientenverfügung hilft nur, wenn sie im Ernstfall verfügbar ist.

Praktische Maßnahmen:

  • Dokument lesbar gestalten: Möglichst mit einem strukturierten Vordruck arbeiten, nicht handschriftlich ausfüllen.

  • Dokument auffindbar aufbewahren: zu Hause an einem festen Ort, nicht „irgendwo im Ordner“.

  • Kopien verteilen: an bevollmächtigte Personen und – wenn gewünscht – an die Hausarztpraxis.

  • bei häuslicher Pflege: Den Pflegedienst informieren, wo die Unterlagen liegen (etwa in der Notfallmappe).

  • im Pflegeheim: Klären, ob eine Kopie in der Bewohnerakte hinterlegt wird und wie sie im Notfall an den Rettungsdienst gelangt.

  • Kurzhinweis mitführen: Karte im Portemonnaie mit Hinweis, dass eine Patientenverfügung existiert, und wer erreichbar ist.

Patientenverfügung in der elektronischen Patientenakte hinterlegen

Wenn eine elektronische Patientenakte (ePA) genutzt wird, können dort auch Hinweise auf eine Patientenverfügung gespeichert werden – und häufig auch das Dokument selbst als Datei. Das gleiche gilt für eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung. In der Regel verwalten die Nutzenden in der elektronischen Patientenakte außerdem selbst, wer Zugriff erhält und wie lange dieser Zugriff gilt.

Praktisch ist, wenn bevollmächtigte Vertrauenspersonen wissen, dass die Patientenverfügung, eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung in der elektronischen Patientenakte liegen, und im Notfall darauf hinweisen können.

Checkliste: Patientenverfügung in der elektronischen Patientenakte

  • Dokument digital bereithalten: Die Patientenverfügung liegt gut lesbar als PDF vor, notfalls als sauberer Scan.

  • in die elektronische Patientenakte hochladen: Das Dokument in der Anwendung zur elektronischen Patientenakte einstellen (je nach Krankenkasse zum Beispiel per App oder am Computer).

  • Datei eindeutig benennen: Der Dateiname sollte Inhalt und Aktualität sofort erkennbar machen, zum Beispiel: Patientenverfügung_Max_Mustermann_2026-04-17

  • weitere Vorsorgedokumente ergänzen: Wenn vorhanden, auch Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung mit ablegen.

  • Zugriffsrechte für Behandelnde gewähren: Zugriff und Dauer müssen aktiv verwaltet werden.

  • Vertrauensperson informieren: Mindestens eine bevollmächtigte oder nahestehende Person sollte wissen, dass die Patientenverfügung in der elektronischen Patientenakte liegt – und wie sie dort heißt.

  • Regelmäßig aktualisieren und kontrollieren: Patientenverfügung stets auf dem aktuellen Stand halten.

Wenn die Patientenverfügung nicht gefunden wird oder nicht vorhanden ist?

Seit dem 1. Januar 2023 gibt es in Deutschland das sogenannte gesetzliche Ehegattennotvertretungsrecht für Gesundheitsangelegenheiten. Das bedeutet: In akuten Krankheitssituationen kann ein Ehepartner den anderen vorübergehend bei Entscheidungen über medizinische Behandlungen vertreten, wenn dieser seinen Willen krankheitsbedingt nicht mehr selbst äußern kann.

Das gilt aber nur unter bestimmten Voraussetzungen, ist auf höchstens sechs Monate begrenzt und ersetzt keine Vorsorgevollmacht. Das Notvertretungsrecht gilt allerdings nur, wenn nicht bereits eine Person bevollmächtigt wurde. Für getrenntlebende Eheleute gilt das Recht nicht.

Patientenverfügung ändern oder widerrufen: Was ist wichtig?

Lebenssituationen ändern sich – zum Beispiel nach einer neuen Diagnose oder nach dem Umzug in eine Pflegeeinrichtung. Dann kann es sinnvoll sein, die Verfügung zu überprüfen.
Empfehlenswert ist,

  • die Patientenverfügung regelmäßig zu lesen (zum Beispiel alle 1 bis 2 Jahre),
  • bei Änderungen neu zu datieren und zu unterschreiben,
  • alte Versionen deutlich als „ungültig“ zu kennzeichnen oder zu vernichten, damit es keine Verwechslungen gibt.

Warum ist eine Patientenverfügung gerade in der Pflege wichtig?

Pflege bedeutet oft: Es gibt Veränderungen, Krisen und Übergänge – etwa vom Zuhause ins Pflegeheim, vom Pflegeheim ins Krankenhaus oder in die palliative Versorgung. In solchen Situationen muss manchmal schnell entschieden werden, zum Beispiel über Krankenhausbehandlungen, künstliche Ernährung oder Wiederbelebungsmaßnahmen.

Eine Patientenverfügung kann helfen,

  • Entscheidungen am mutmaßlichen Willen auszurichten, statt im Notfall "auf Verdacht" zu handeln,
  • Angehörige zu entlasten, die sonst in belastenden Situationen entscheiden oder diskutieren müssen,
  • Pflegekräfte und medizinische Fachkräfte zu unterstützen, weil klare Festlegungen die Versorgung planbarer machen,
  • Konflikte zu vermeiden, wenn unterschiedliche Vorstellungen in der Familie bestehen.

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht: Warum beides in der Pflege oft zusammengehört

Eine Patientenverfügung wirkt am besten, wenn klar ist, wer sie im Ernstfall gegenüber Fachkräften, Kliniken oder Pflegeeinrichtungen vertritt. Genau dafür ist die Vorsorgevollmacht gedacht.

Das Zusammenspiel kann so aussehen:

  • Die Patientenverfügung beschreibt den Willen zu Behandlungen.

  • Die bevollmächtigte Person kann den Willen kommunizieren, Unterlagen vorlegen, Rückfragen klären und bei Auslegungsfragen unterstützen.

  • Wenn Situationen nicht genau beschrieben sind, kann die bevollmächtigte Person anhand der Werte und früheren Aussagen mitentscheiden.

In der Pflege kann das besonders wichtig sein, wenn es häufige Wechsel zwischen Versorgungsorten gibt oder wenn schnelle Entscheidungen nötig sind.