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Pflegearten: Welche gibt es und was zeichnet sie aus?
Häusliche Pflege dürfte den meisten Menschen ein Begriff sein: Diese Pflegeform wird in Deutschland am häufigsten gewählt. Es gibt aber noch zahlreiche weitere Möglichkeiten, Pflege zu organisieren. Auch Mischformen sind gängig. Diese Bilderstrecke liefert Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Pflegeformen.
Häusliche Pflege wird häufig bevorzugt
Bei der häuslichen Pflege übernehmen meist Angehörige oder andere Menschen aus dem persönlichen Umfeld die Unterstützung im Alltag – oft mithilfe von Pflegegeld. Viele Pflegebedürftige wünschen sich diese Pflegeform, weil sie in der vertrauten Umgebung bleiben können. Wichtig ist dabei, dass pflegende Personen nicht dauerhaft überlastet werden.
24-Stunden-Pflege zu Hause
Die 24-Stunden-Pflege leisten Live-Ins – das sind (häufig ungelernte) Betreuungskräfte, die zusammen mit dem pflegebedürftigen Menschen unter einem Dach leben. Medizinische Behandlungspflege dürfen Live-Ins jedoch nicht übernehmen. Zudem ist der Begriff 24-Stunden-Pflegekraft nicht wörtlich zu verstehen – selbstverständlich gelten beispielsweise Pausenregelungen nach deutschem Arbeitsrecht. Der Pflegeperson steht mindestens ein eigenes Zimmer zu, besser noch ein abgetrennter Wohnbereich.
Lesetipp: 24-Stunden-Pflege zu Hause – Modelle, Kosten und Voraussetzungen
Ambulante Pflege durch einen Pflegedienst
Bei der ambulanten Pflege kommt eine Fachkraft nach Hause und übernimmt zum Beispiel Körperpflege, Medikamentengabe oder Wundversorgung. Das ist eine gute Lösung, wenn Pflegebedürftige weiterhin zu Hause leben möchten, Angehörige aber Entlastung brauchen. Die Kosten können als Pflegesachleistungen von der Pflegeversicherung erstattet werden.
Tages- und Nachtpflege für pflegebedürftige Menschen
Zur teilstationären Pflege zählen Tages- und Nachtpflege. Pflegebedürftige werden dabei einen Teil des Tages in einer Einrichtung betreut und im Anschluss wieder nach Hause gebracht. Das entlastet Angehörige spürbar – besonders, wenn Beruf und Pflege zusammenkommen. Auch soziale Kontakte und Beschäftigungsangebote spielen in teilstationären Einrichtungen eine große Rolle.
Lesetipp: Teilstationäre Pflege: So funktioniert die Tages- und Nachtpflege
Kurzzeitpflege: stationäre Pflege auf Zeit
Der Begriff Kurzzeitpflege meint eine vorübergehende stationäre Pflege, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn die Betreuung zu Hause kurzfristig nicht möglich ist. Sie wird häufig genutzt, um Zeit für Organisation, seniorengerechte Umbauten oder die Suche nach einem Pflegeheimplatz zu gewinnen.
Verhinderungspflege: Wenn die private Pflegeperson ausfällt
Verhinderungspflege greift, wenn pflegende Angehörige zeitweise ausfallen – etwa wegen Überlastung, Krankheit, dringlichen Terminen oder während des Urlaubs. Dann kann ein Pflegedienst oder auch eine Privatperson einspringen. Für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege gibt es in Deutschland ab Pflegegrad 2 ein gemeinsames jährliches Budget.
Lesetipp: Verhinderungspflege – Anspruch, Antrag und Dauer der Ersatzpflege
Stationäre Pflege in einem Pflegeheim
Bei der stationären Pflege leben Pflegebedürftige dauerhaft in einer spezialisierten Einrichtung, wo sie rund um die Uhr Unterstützung bekommen können. Diese Pflegeart wird meist dann wichtig, wenn der Pflegebedarf zu Hause zu hoch wird und somit keine ausreichende Betreuung durch Angehörige oder einen ambulanten Pflegedienst mehr sichergestellt ist.
Lesetipp: Stationäre Pflege im Pflegeheim – Auswahl, Kosten und wie Sie einen Platz in der Nähe finden
Häusliche Pflege dürfte den meisten Menschen ein Begriff sein: Diese Pflegeform wird in Deutschland am häufigsten gewählt. Es gibt aber noch zahlreiche weitere Möglichkeiten, Pflege zu organisieren. Auch Mischformen sind gängig. Diese Bilderstrecke liefert Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Pflegeformen.
- Online-Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention: https://www.stmgp.bayern.de/pflege/pflege-zu-hause/live-in-kraefte/ (Abruf: 05/26)
- Online-Informationen des Bundesministeriums für Pflege: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflege-zu-hause/pflegesachleistungen (Abruf: 05/26)