Pflegerin hilft Mann in den Rollstuhl
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Pflegesachleistungen: Was ist das genau? Mit Tabellen und Katalog

Von: Dr. Justus Meyer (Medizinautor und Pflege-Experte)

Pflegesachleistungen gehören zu den wichtigsten Leistungen der Pflegeversicherung. Was sie genau umfassen, wie hoch die Pflegesachleistungen aktuell ausfallen und wie sie sich mit Pflegegeld kombinieren oder teilweise umwidmen lassen, lesen Sie hier.

Überblick

  • Pflegesachleistungen gibt es bei häuslicher Pflege ab Pflegegrad 2.
  • Die Abrechnung läuft bei gesetzlich Versicherten meist direkt zwischen Pflegedienst und Pflegekasse (das sogenannte Sachleistungsprinzip).
  • Pflegegeld und Pflegesachleistungen können als Kombinationsleistung zusammen genutzt werden – das Pflegegeld wird dann anteilig gekürzt.
  • Bis zu 40 Prozent des Pflegesachleistungsbetrags können für anerkannte Entlastungsleistungen und Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden.

Was sind Pflegesachleistungen?

Pflegesachleistungen sind Leistungen der Pflegeversicherung für die häusliche Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst oder zugelassene Einzelpflegekräfte. Statt Geld an die pflegebedürftige Person auszuzahlen, übernimmt die Pflegekasse (bzw. die private Pflegepflichtversicherung) Kosten für konkrete Pflege- und Unterstützungsleistungen – je nach Pflegegrad bis zu einem monatlichen Höchstbetrag.

Gemeint sind vor allem: körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Hilfe bei der Haushaltsführung – also Leistungen, die ein Pflegedienst im Alltag regelmäßig erbringt.

Wichtig: Pflegesachleistungen sind somit kein Geld zur freien Verfügung, sondern ein Budget, das für konkrete Dienstleistungen gedacht ist. 

Pflegesachleistungen: Was ist das – und wer hat Anspruch?

Einen regulären Anspruch auf Pflegesachleistungen haben Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, wenn die Pflege häuslich organisiert ist.

Pflegegrad 1 ist eine Besonderheit: Hier gibt es normalerweise keine Pflegesachleistungen als eigenes Budget – in der Praxis können aber Leistungen über den sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 131 Euro monatlich finanziert werden (zweckgebunden).

Pflegesachleistungen seit 2025: Tabelle

Diese Tabelle zeigt die maximalen monatlichen Beträge, die seit dem 1. Januar 2025 gelten:

  • Pflegegrad 2 Pflegesachleistungen: bis zu 796 Euro monatlich 
  • Pflegegrad 3 Pflegesachleistungen: bis zu 1.497 Euro monatlich 
  • Pflegegrad 4: bis zu 1.859 Euro monatlich 
  • Pflegegrad 5: bis zu 2.299 Euro monatlich

Katalog: Welche Pflegesachleistungen kann ein Pflegedienst abrechnen?

Welche Leistungen im Detail möglich sind, hängt von zwei Faktoren ab:

  1. Rechtlicher Rahmen: Pflegesachleistungen umfassen insbesondere körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Hilfe bei der Haushaltsführung.
  2. Konkreter Leistungskatalog des Pflegedienstes und Vertrag mit der Pflegekasse: Pflegedienste rechnen nur ab, was vertraglich vereinbart ist und fachlich/organisatorisch passt.

Typische Beispiele für Leistungen aus dem Katalog:

  • Körperbezogene Pflege: Hilfe bei der Körperreinigung, beim An- und Auskleiden, Unterstützung beim Toilettengang
  • Pflegerische Betreuung: Anleitung zu Struktur im Alltag
  • Hauswirtschaftliche Hilfe: Aufrechterhaltung häuslicher Ordnung

Kombinationsleistung aus Pflegesachleistungen und Pflegegeld

Wenn ein Pflegedienst nur einen Teil des Sachleistungs-Budgets nutzt, kann zusätzlich anteilig Pflegegeld gezahlt werden. Das wird als Kombinationsleistung bezeichnet. Sie wird auf Antrag gewährt und Pflegebedürftige sind an die Entscheidung, in welchem Verhältnis sie Geld- und Sachleistungen in Anspruch nehmen möchten, für mindestens sechs Monate gebunden.

Ein Beispiel: Eine Person mit Pflegegrad 4 lebt zu Hause und wird von Angehörigen privat gepflegt. Ein Pflegedienst unterstützt allerdings in verschiedenen Bereichen. Die monatlichen Kosten liegen bei 1.300 Euro.
Das macht rund 70 Prozent des Höchstbetrags für Pflegesachleistungen (1.859 Euro) aus. Es bleibt also ein Restanspruch von 30 Prozent. Das Pflegegeld wird demnach zu einem Anteil von 30 Prozent vom Höchstsatz (800 Euro) ausbezahlt. Das entspricht 240 Euro.
Kurz gesagt: Nutzt der Pflegedienst 70 Prozent des Sachleistungsbetrags, werden 30 Prozent des Pflegegelds ausgezahlt.

Umwidmung: Wie Sie das Budget für Pflegesachleistungen teilweise für Entlastung im Alltag nutzen

Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 haben einen sogenannten Umwandlungsanspruch: Bis zu 40 Prozent des monatlichen Pflegesachleistungsbetrags können für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag oder sogenannten Entlastungsleistungen eingesetzt werden. Das soll dazu beitragen Pflegepersonen zu entlasten und Pflegebedürftigen helfen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und ihren Alltag weiterhin möglichst selbstständig bewältigen zu können.

Angebote zur Unterstützung im Alltag sind:

  • Betreuungsangebote (in Gruppen oder im häuslichen Bereich)
  • Entlastungsangebote und beratende Unterstützung von pflegenden Angehörigen und vergleichbar nahestehenden Pflegepersonen
  • Angebote zur Unterstützung der Pflegebedürftigen bei der Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags oder im Haushalt, insbesondere bei der Haushaltsführung, oder bei der eigenverantwortlichen Organisation individuell benötigter Hilfeleistungen

Wichtig dabei:

  • Es geht um zugelassene/anerkannte Angebote (je nach Bundesland gelten eigene Anerkennungsregeln).
  • Die 40-Prozent-Grenze bezieht sich auf den jeweiligen Pflegesachleistungs-Höchstbetrag des Pflegegrads.
  • Zusätzlich gibt es den Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich, der für dieselben Zwecke eingesetzt werden kann.

Pflegesachleistungen: Antrag und Abrechnung – gesetzlich und privat

Gesetzliche Pflegeversicherung (Pflegekasse)
In der Praxis rechnet der Pflegedienst häufig direkt mit der Pflegekasse ab. Die pflegebedürftige Person bestätigt in der Regel per Unterschrift, dass die Leistung erbracht wurde.

Private Pflegepflichtversicherung (Privatversicherte)
Leistungsansprüche orientieren sich ebenfalls an den Pflegegraden. Organisatorisch läuft es aber oft als Kostenerstattung: Rechnungen werden zunächst bezahlt und anschließend bei der privaten Pflegepflichtversicherung eingereicht – erstattet wird bis zur jeweiligen Höchstgrenze.