24-Stunden-Pflege zu Hause: Modelle, Kosten und Voraussetzungen
Wird ein Familienmitglied pflegebedürftig, stehen Angehörige oft vor der schwierigen Entscheidung, wie die Pflege organisiert werden soll: Pflegeheim, ambulanter Pflegedienst oder die Pflege durch Angehörige. Mit der sogenannten 24-Stunden-Pflege kann die Betreuung zu Hause ermöglicht werden, wenn Angehörige das nicht übernehmen können. Lesen Sie hier, wie das Modell funktioniert, welche Kosten entstehen und was es dabei zu beachten gibt.
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Mediziner*innen geprüft.
Was ist die 24-Stunden-Pflege?
Als 24-Stunden-Pflege wird in der Regel eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung von pflegebedürftigen Menschen im eigenen Zuhause verstanden. Die Betreuungskraft lebt dafür im Haushalt der pflegebedürftigen Person. Organisiert wird die 24-Stunden-Pflege meist von Agenturen, die Betreuungskräfte aus Osteuropa wie Polen, Bulgarien, Litauen, Estland, Kroatien oder Ungarn nach Deutschland vermitteln.
Die Bezeichnung „24-Stunden-Pflege“ sorgt jedoch oft für falsche Erwartungen. Sie lässt vermuten, dass eine Pflegefachkraft jederzeit verfügbar ist, alle Pflegetätigkeiten übernimmt und rund um die Uhr Unterstützung leistet. Dem sind in Deutschland allerdings klare Grenzen gesetzt: Laut dem deutschen Arbeitszeitgesetz (ArbZG) darf die durchschnittliche Arbeitszeit pro Tag acht Stunden nicht überschreiten. Eine Betreuung am Tag und in der Nacht durch eine Person ist somit rein rechtlich nicht erlaubt.
Auch der Begriff „Pflege“ trifft nicht immer exakt zu. Denn viele vermittelte Betreuungskräfte verfügen über keine pflegefachliche Ausbildung. Maßnahmen aus dem Bereich Behandlungspflege dürfen deshalb von ihnen nicht übernommen werden. Zu ihren typischen Tätigkeiten gehören vielmehr die Betreuung im Alltag, klassische Aufgaben im Haushalt sowie einfache pflegerische Tätigkeiten wie Hilfe beim Aufstehen, Ankleiden oder Essen.
Formal wird diese Pflegeform auch als „Live-in“ bezeichnet. Das bedeutet wörtlich übersetzt „gemeinsam in einem Haus lebend“.
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Für wen eignet sich die 24-Stunden-Pflege?
Die 24-Stunden-Pflege kommt vor allem für Menschen infrage, die trotz Pflegebedürftigkeit im eigenen Zuhause bleiben möchten. Sie ist sinnvoll, wenn:
- dauerhaft Unterstützung im Alltag und Haushalt notwendig wird
- pflegende Angehörige entlastet werden sollen
- keine Angehörigen vor Ort sind oder aus anderen Gründen die Pflege nicht übernehmen können
- aufgrund einer beginnenden Demenz oder einer anderen Krankheit eine regelmäßige Betreuung erforderlich ist
- Einsamkeit verhindert werden soll und mehr Gesellschaft gewünscht wird
Für Menschen mit weit fortgeschrittener Pflegebedürftigkeit ist eine 24-Stunden-Pflege häufig nur noch in Kombination mit professioneller Unterstützung sinnvoll. So sollte zum Beispiel bei Bettlägerigkeit, schweren körperlichen Einschränkungen, fortgeschrittenen Erkrankungen oder notwendiger Behandlungspflege zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst eingebunden werden.
Vor allem bei fortgeschrittenen psychischen oder neurologischen Erkrankungen wie Demenz kann die Betreuung zu Hause an ihre Grenzen stoßen. Ausgeprägte Unruhe, Weglauftendenzen, häufiges nächtliches Aufstehen oder herausforderndes Verhalten können ungelernte Betreuungskräfte überfordern. In so einem Fall sollte über eine andere Betreuungslösung nachgedacht werden.
Typische Aufgaben bei der 24-Stunden-Pflege
Betreuungskräfte aus dem Ausland ohne anerkannte Pflegeausbildung unterstützen die pflegebedürftige Person vor allem in ihrem Alltag, im Haushalt und bei der sogenannten Grundpflege. Typische Aufgaben sind:
- Organisation der Tagesstruktur
- Hilfe im Haushalt wie Mahlzeiten zubereiten, Einkaufen, Putzen, Waschen
- Grundpflege zum Beispiel Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen, Ankleiden, Körperpflege, Toilettengang, Essen und Trinken
- Beschäftigung und Alltagsgestaltung wie Spazierengehen, kleine Ausflüge, Gesellschaftsspiele, Gespräche
- Begleitung für Gänge außer Haus wie Arzt- oder Frisörbesuche
Aufgaben der medizinischen Behandlungspflege dürfen hingegen nicht übernommen werden. Dazu zählen unter anderem Blutdruck- und Blutzuckermessung, die Versorgung von Wunden oder Verbandswechsel, das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen sowie das Verabreichen von Insulin oder Medikamenten. Diese Aufgaben dürfen nur von examinierten Pflegefachkräften durchgeführt werden. Werden solche Tätigkeiten notwendig, sollte zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst beauftragt werden.
Beschäftigungsmodelle der 24-Stunden-Pflege
Betreuungskräfte aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union können grundsätzlich in Deutschland arbeiten, ohne dass eine gesonderte Arbeitserlaubnis erforderlich ist. Grundlage dafür ist die in der EU geltende Arbeitnehmerfreizügigkeit. Für die Beschäftigung in der 24-Stunden-Pflege haben sich in Deutschland verschiedene Arbeitsmodelle etabliert:
Entsendemodell: Unternehmen mit Sitz im osteuropäischen Ausland entsenden ihre Betreuungskräfte nach Deutschland. Das geschieht häufig in Zusammenarbeit mit Vermittlungsagenturen hierzulande. Die Betreuungskraft ist dabei in der Regel bei dem ausländischen Unternehmen angestellt.
Arbeitgebermodell: Die Betreuungskraft wird direkt von der pflegebedürftigen Person oder den Angehörigen angestellt. Dafür wird ein Arbeitsvertrag zwischen der Betreuungskraft als Arbeitnehmer und der pflegebedürftigen Person oder einem Familienmitglied als Arbeitgeber geschlossen. Die Betreuungskraft kann durch eine Agentur vermittelt werden.
Selbstständigen-Modell: Auch selbstständig tätige Betreuungskräfte dürfen in Deutschland tätig sein – unabhängig davon, ob sie ein Gewerbe in Deutschland oder im Ausland angemeldet haben. Die pflegebedürftige Person oder die Angehörigen schließen dafür einen Honorarvertrag mit der Betreuungskraft ab. Ein klassisches Arbeitsverhältnis besteht dabei nicht.
Das Wichtigste zum Entsendemodell
Das Entsendemodell ist die am häufigsten genutzte Form in der 24-Stunden-Pflege.
Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen wenden sich dafür meist an eine Vermittlungsagentur in Deutschland.
Die Betreuungskraft ist bei einem Unternehmen im Ausland angestellt. Dieses Unternehmen zahlt auch den Lohn. Er muss mindestens dem in Deutschland geltenden Mindestlohn entsprechen. Zudem muss das Unternehmen nachweisen, dass die Betreuungskraft in ihrem Heimatland sozialversichert ist (A1-Bescheinigung).
Die Vermittlungsagentur übernimmt in der Regel die Auswahl der Betreuungskraft, organisiert die Anreise und plant den Einsatz. Dafür wird zwischen der pflegebedürftigen Person oder den Angehörigen und der Agentur ein Vermittlungsvertrag abgeschlossen. Teilweise kommt noch ein Vertrag mit dem Unternehmen hinzu.
Für den Einsatz der Betreuungskraft wird monatlich ein Festpreis an die Agentur oder das Unternehmen gezahlt.
Entsandte Betreuungskräfte haben die gleichen grundlegenden Arbeitsrechte wie Beschäftigte in Deutschland. Dazu gehören geregelte Arbeitszeiten, Ruhepausen, freie Tage und Urlaubsanspruch.
Üblich sind außerdem freie Unterkunft und freie Verpflegung im Haushalt der pflegebedürftigen Person.
In der Regel wechselt die Betreuungskraft aller drei Monate.
Das Wichtigste zum Arbeitgebermodell
Beim Arbeitgebermodell wird die Betreuungskraft direkt im Haushalt der pflegebedürftigen Person angestellt. Arbeitgeber ist die pflegebedürftige Person selbst oder ein anderes Mitglied des Haushalts. Dafür wird ein Arbeitsvertrag geschlossen.
Der Arbeitgeber muss die Betreuungskraft bei der Sozialversicherung anmelden und dafür monatlich Beiträge zahlen.
Die Vergütung umfasst mindestens den in Deutschland geltenden Mindestlohn. Hinzu kommen für den Arbeitgeber Lohnnebenkosten für die Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung.
Die Betreuungskraft hat die gleichen grundlegenden Arbeitsrechte wie Beschäftigte in Deutschland. Dazu gehört neben geregelten Arbeitszeiten, Ruhepausen, freien Tagen und Urlaubsanspruch auch der Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Häufig wechseln sich auch bei diesem Modell die Betreuungskräfte nach einem Zeitraum von drei Monaten ab. Entsprechend werden dann Arbeitsverträge mit mehreren Betreuungskräften geschlossen.
Die Betreuungskraft erhält freie Unterkunft und Verpflegung im Haushalt der pflegebedürftigen Person. Der Geldwert dafür darf nicht vom Lohn abgezogen werden. Da es sich dabei aber um einen geldwerten Vorteil handelt, werden der Betreuungskraft hierfür Lohnsteuer und Beiträge zu Sozialversicherung abgezogen.
Wer eine Betreuungskraft sucht, kann sich an eine Vermittlungsagentur oder an die Agentur für Arbeit wenden.
Das Wichtigste zum Selbstständigen-Modell
Bei diesem Modell arbeitet die Betreuungskraft auf selbstständiger Basis. Es wird daher kein Arbeitsvertrag geschlossen, sondern ein Dienstleistungs- oder Honorarvertrag.
Die Betreuungskraft muss sich selbst um einen ausreichenden Versicherungsschutz kümmern.
Die Vergütung wird individuell zwischen beiden Seiten vereinbart.
Als Selbstständige hat die Betreuungskraft keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder andere Arbeitnehmerrechte.
Für die pflegebedürftige Person oder die Angehörigen ist der organisatorische Aufwand meist geringer als bei einer direkten Anstellung. Gleichzeitig besteht jedoch ein rechtliches Risiko: Arbeitet die Betreuungskraft wie eine normale Angestellte – etwa mit festen Arbeitszeiten oder klaren Weisungen – kann der Verdacht auf Scheinselbstständigkeit entstehen. Wird dies festgestellt, können Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen und weitere rechtliche Folgen für die pflegebedürftige Person entstehen. Deshalb wird dieses Modell eher nicht für die 24-Stunden-Pflege empfohlen.
Was kostet eine 24-Stunden-Pflege?
Die Kosten für die 24-Stunden-Pflege können je nach Situation variieren und richten sich nach vielen Faktoren, wie:
- Deutschkenntnisse der Betreuungskraft
- Ausbildung und Pflegekenntnisse der Betreuungskraft
- Arbeitsmodell für die 24-Stunden-Pflege
- Betreuungsaufwand
- notwendige Nachtunterstützung
- kurzfristiger Betreuungsbeginn oder häufiger Wechsel
Als Orientierung kann der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland dienen. Zuzüglich Lohnnebenkosten oder Vermittlungsgebühren einer Agentur entstehen hier Kosten von mindestens 3.000 Euro. Hinzu kommen die Kosten im Haushalt wie für die Verpflegung. Zusätzliche Kosten können zudem für Feiertagszuschläge, die Anreise oder für den kurzfristigen Wechsel der Betreuungskraft anfallen.
Für eine seriös organisierte 24-Stunden-Pflege sollten Familien realistisch mit etwa 3.500 bis 4.500 Euro monatlich rechnen. Verfügt die Betreuungskraft über gute Deutschkenntnisse, qualifiziertes Pflegewissen oder besteht ein erhöhter Betreuungsbedarf, fallen die Kosten meist höher aus.
Kostenübernahme für die 24-Stunden-Pflege zu Hause
Die 24-Stunden-Pflege ist in Deutschland keine anerkannte gesetzliche Pflegeleistung. Die Kosten dafür müssen deshalb privat getragen werden. Allerdings können pflegebedürftige Menschen mit anerkanntem Pflegegrad das monatliche Pflegegeld dafür nutzen, um einen Teil der Kosten zu finanzieren. Pflegegeld wird ab Pflegegrad 2 gezahlt, wenn die Pflege zu Hause stattfindet und selbst organisiert wird. Folgende Leistungen stehen dafür zur Verfügung:
- Pflegegrad 2: 347 Euro
- Pflegegrad 3: 599 Euro
- Pflegegrad 4: 800 Euro
- Pflegegrad 5: 990 Euro
Wichtig zu wissen: Wird zusätzlich ein Pflegedienst beauftragt, verringert sich das Pflegegeld um die in Anspruch genommenen Sachleistungen. Der Entlastungsbetrag, der in allen Pflegegraden zur Verfügung steht, kann für die 24-Stunden-Pflege nicht genutzt werden, weil es sich um kein anerkanntes Angebot handelt.
Rahmenbedingungen der 24-Stunden-Pflege: räumliche Voraussetzungen, Arbeitszeit, Wechsel
Damit die Betreuung für alle Seiten gut funktioniert, sollten einige Rahmenbedingungen im Vorfeld geklärt sein. Das betrifft vor allem die Wohnsituation, zulässige Arbeitszeiten sowie den regelmäßigen Wechsel der Betreuungskräfte:
Räumliche Voraussetzungen: Wer eine Betreuungskraft engagiert, stellt ihr ein eigenes Zimmer zur Verfügung. Ein eigenes Bad oder ein komplett abgeschlossener eigener Wohnbereich sind nicht erforderlich, erhöhen aber Komfort und Privatsphäre deutlich.
Arbeitszeiten: Das Arbeitszeitgesetz gibt klare Regeln vor, in welchem zeitlichen Umfang Betreuungskräfte arbeiten dürfen: maximal 48 Stunden pro Woche; zwischen den Arbeitstagen sollten elf Stunden ununterbrochene Ruhezeit liegen; pro Woche ein Tag frei.
Wechsel der Betreuungskräfte: Um arbeitsrechtliche Vorgaben für freie Tage, Ruhezeiten und Urlaub einzuhalten, wechseln die Betreuungskräfte in der 24-Stunden-Pflege alle zwei bis drei Monate. Ideal ist der Wechsel mit zwei vertrauten Betreuungskräften. Je nach Anbieter oder Personalsituation kann aber auch bei jedem Wechsel eine andere Betreuungskraft eingesetzt werden.
Vor- und Nachteile der 24-Stunden-Pflege auf einen Blick
Die 24-Stunden-Pflege ist eine Alternative, wenn die Pflege von Angehörigen nicht geleistet werden kann und ein Umzug ins Pflegeheim nicht gewünscht ist. Bevor sich Familien für dieses Betreuungsmodell entscheiden, sollten Vor- und Nachteile sorgfältig abgewogen werden:
Vorteile:
- Betreuung zu Hause in vertrauter Umgebung
- Verbleib im gewohnten Alltag und sozialen Umfeld
- Entlastung von pflegenden Angehörigen
- Unterstützung im Alltag und Haushalt
- Sicherheit durch Anwesenheit im Haushalt
- schnelle Reaktion im Notfall
- persönliche Zuwendung und Gesellschaft im Alltag
Nachteile:
- mögliche Sprachbarrieren oder Verständigungsprobleme
- hohe private Kosten, die nur zu einem kleinen Teil durch Leistungen der Pflegekasse abgedeckt werden
- häufiger Wechsel der Betreuungspersonen
- Eingewöhnungszeiten bei neuen Betreuungspersonen
- nur eingeschränkte Pflegetätigkeiten, gegebenenfalls zusätzliche Unterstützung durch Pflegedienst
- organisatorischer Aufwand bei Auswahl, Verträgen und Abstimmung
- Einschnitt in die Privatsphäre