Mittelalter Mann bringt Seniorin eine Tasse
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Teilstationäre Pflege: So funktioniert die Tages- und Nachtpflege

Von: Dr. Justus Meyer (Medizinautor und Pflege-Experte)
Letzte Aktualisierung: 21.04.2026

Teilstationäre Pflege kann die häusliche Versorgung entlasten, ohne dass die pflegebedürftige Person dauerhaft in ein Heim umzieht. Als Tagespflege oder Nachtpflege ergänzt sie die Pflege zu Hause und kann Betreuung, Aktivierung, pflegerische Unterstützung und bei Bedarf auch die Beförderung zur Einrichtung und wieder nach Hause umfassen.

Was ist teilstationäre Pflege?

Teilstationäre Pflege bedeutet, dass pflegebedürftige Menschen zeitweise in einer Pflegeeinrichtung versorgt werden und ansonsten zu Hause leben. Sie kann als Tagespflege oder als Nachtpflege organisiert sein. Anders als bei der vollstationären Pflege zieht die pflegebedürftige Person also nicht dauerhaft in ein Pflegeheim ein.

Teilstationäre Pflege wird beispielsweise eingesetzt, wenn pflegende Angehörige berufstätig sind und daher tagsüber oder nachts keine pflegerischen Aufgaben übernehmen können. 

Abgrenzung zur vollstationären Pflege

Bei der vollstationären Pflege lebt die pflegebedürftige Person dauerhaft in einer Einrichtung. Teilstationäre Pflege ergänzt dagegen die häusliche Pflege. Sie kommt infrage, wenn die Pflege zu Hause Unterstützung braucht, aber das Leben in der eigenen Wohnung weiterhin möglich bleiben soll. 

Voraussetzungen für die teilstationäre Pflege

Anspruch auf eine Kostenübernahme beziehungsweise Bezuschussung einer teilstationären Tagespflege oder Nachtpflege haben in der sozialen Pflegeversicherung Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5, wenn häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder die teilstationäre Pflege die häusliche Pflege ergänzt oder stärkt.

Bei Pflegegrad 1 gibt es keinen eigenen Leistungsbetrag für Tagespflege oder Nachtpflege, es kann lediglich der Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro monatlich eingesetzt werden. 

Tagespflege: Wie läuft sie ab?

Häufig wird die pflegebedürftige Person morgens von einem Beförderungsdienst abgeholt und am Nachmittag wieder nach Hause gebracht.

Dazwischen finden in der Einrichtung je nach Bedarf und Vereinbarung Mahlzeiten, Betreuung, Beschäftigungsangebote und pflegerische Leistungen statt.

Die Tagespflege kann nur für einzelne Tage (etwa montags und mittwochs) oder durchgängig, also für jeden Tag, vereinbart werden. Einige Einrichtungen haben allerdings nur an Wochentagen geöffnet. 

Nachtpflege: Für wen kann sie sinnvoll sein?

Nachtpflege gehört ebenfalls zur teilstationären Pflege. Sie kann sinnvoll sein, wenn nachts regelmäßig Betreuung oder Beaufsichtigung nötig ist, etwa bei nächtlicher Unruhe oder wenn pflegende Angehörige nur eingeschränkt verfügbar sind – etwa aufgrund von Schichtdienst. Auch bei der Nachtpflege bleibt das Zuhause der Lebensmittelpunkt. 

Welche Aufgaben übernimmt die Einrichtung?

Teilstationäre Pflegeeinrichtungen übernehmen je nach Bedarf pflegerische Unterstützung, Betreuung, Aktivierung und Hilfe bei der Tages- oder Nachtstruktur.

Innerhalb der jeweiligen Höchstbeträge übernimmt die Pflegeversicherung die pflegebedingten Aufwendungen einschließlich Betreuung, die in der Einrichtung notwendige medizinische Behandlungspflege sowie die anfallende Beförderung zwischen Wohnung und Einrichtung. 

Vor- und Nachteile der teilstationären Pflege

Die teilstationäre Pflege wird hauptsächlich aus folgenden Gründen genutzt:

  • Entlastung der Angehörigen
  • mehr Struktur im Alltag
  • soziale Kontakte
  • Aktivierung
  • professionelle Betreuung

Was gegen eine teilstationäre Pflege sprechen kann:

  • zusätzliche Eigenanteile möglich
  • organisatorischer Aufwand durch feste Zeiten und Transport
  • Eingewöhnung kann Zeit brauchen
  • Angebot regional unterschiedlich

Was zahlt die Pflegeversicherung?

Für Tagespflege und Nachtpflege gelten folgende monatliche Höchstbeträge:

  • Pflegegrad 1: kein eigener Leistungsbetrag, Entlastungsbetrag in Höhe von 131 kann eingesetzt werden 
  • Pflegegrad 2: bis zu 721 Euro 
  • Pflegegrad 3: bis zu 1.357 Euro 
  • Pflegegrad 4: bis zu 1.685 Euro
  • Pflegegrad 5: bis zu 2.085 Euro

Tagespflege und Nachtpflege können zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistungen genutzt werden. Pflegegeld oder Pflegesachleistungen können also ohne Kürzungen in vollem Umfang in Anspruch genommen werden. 

Welche Kosten müssen privat gezahlt werden?

Privat zu zahlen sind grundsätzlich die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie gesondert berechenbare Investitionskosten. Für diese sogenannten Hotelkosten kann allerdings der Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro monatlich verwendet werden.

Die pflegebedingten Aufwendungen, die Betreuung, die notwendige medizinische Behandlungspflege und die notwendige Beförderung fallen dagegen in den Leistungsbereich der Pflegeversicherung, soweit die jeweiligen Höchstbeträge reichen.

Alle Kosten, die die Höchstbeträge je nach Pflegegrad übersteigen, müssen selbst getragen werden. Deshalb kann es sinnvoll sein, sich vor Vertragsabschluss eine genaue Kostenaufstellung geben zu lassen. 

Was passiert bei Krankheit oder Urlaub?

Bei Krankheit, Urlaub oder anderer Abwesenheit kommt es auf die vertraglichen Regelungen der jeweiligen Einrichtung an. Deshalb sollten Betroffene und Angehörige vor Vertragsabschluss klären, wie kurzfristige Absagen, längere Fehlzeiten und mögliche weiterlaufende Kosten geregelt sind. 

Was gilt für Privatversicherte?

Privatversicherte haben über die private Pflegepflichtversicherung grundsätzlich vergleichbare Leistungsansprüche. Häufig müssen die Kosten jedoch zunächst selbst getragen werden und die Versicherung erstattet anschließend die eingereichten Rechnungen. 

Worauf sollten Angehörige bei der Auswahl einer Einrichtung achten?

Wichtig sind vor allem Alltagstauglichkeit und Transparenz. Dazu gehören ein verständliches Betreuungskonzept, klare Ansprechpartner, Barrierefreiheit, passende Fahrdienstzeiten und eine nachvollziehbare Aufschlüsselung der Kosten.

So lässt sich besser einschätzen, ob die Einrichtung zur pflegebedürftigen Person und zur familiären Situation passt. Ein Probetag oder eine Schnuppernacht verschaffen weitere Eindrücke von der Einrichtung und dem Umgang mit pflegebedürftigen Personen.

Vor einem Vertragsabschluss sollten folgende Fragen geklärt werden:

  • Welche festen Tage werden gebucht?
  • Wie kurzfristig dürfen Tage geändert oder abgesagt werden?
  • Was passiert bei Krankheit, Krankenhaus, Urlaub oder Tod?
  • Welche Kosten fallen trotz Abwesenheit weiter an?
  • Welche Kündigungsfrist gilt genau?
  • Ab wann darf die Einrichtung Preise ändern?

Beispiel aus dem Alltag

Eine 82-jährige Person lebt weiter zu Hause, kommt tagsüber aber allein nicht mehr gut zurecht. Mahlzeiten werden vergessen und der Tagesablauf gelingt nicht mehr verlässlich.

Da das erwachsene Kind berufstätig ist, wird an drei Tagen pro Woche Tagespflege genutzt. Morgens erfolgt die Abholung, tagsüber Betreuung und Aktivierung in der Einrichtung, am Nachmittag die Rückfahrt nach Hause. So bleibt das Leben in der eigenen Wohnung möglich, während die Angehörigen entlastet werden.