#}
  • Sie können sich hier registrieren, um Beiträge zu schreiben. Registrierte Nutzer können sich oben rechts anmelden.

Taubheitsgefühl- Zahnarzt klagen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Taubheitsgefühl- Zahnarzt klagen

    An all diejenigen denen ähnliches passiert ist wie mir (Taubheit der rechten Unterlippe nach Weisheitszahnextraktion):

    Falls einen der Zahnarzt vorher nichts unterschreiben lässt bezüglich der Risiken und einen auch nicht unter Zeugen über die Risiken aufklärt kann man den Pfuscher auf ein schönes Sümmchen verklagen, was das Taubheitsgefühl leider auch nicht wett macht. Ich habe die ganze Sache bereits den Rechtsanwalt übergeben, denn ich sehe nicht ein warum ich mir von diesem Pfuscher mein Gebiss ruiniernen lassen soll.

    Also falls irgendwehm was ähnliches passiert ist --> lasst es euch nicht gefallen, die sch... Zahnärzte verdienen eh zu viel dann können sie auch für Pfuscherein gerade stehen


  • RE: Taubheitsgefühl- Zahnarzt klagen


    Hallo Laura

    Ein wenig zu harte Worte - auch wenn es bei Dir nicht so gut geklappt hat - kann man doch keinen GANZEN Berufsstand mißkreditieren. Meine früheren Zahnärzte haben in meinen Jugendjahren auch keine so tolle Arbeit geleistet - und das hat mich einige Überwindung gekostet alles in Ordnung bringen zu lassen.

    Übrigens, Ärzte haben normalerweise, eine Versicherung die für Behandlungsfehler aufkommt.

    Ich hoffe es geht Dir bald besser

    Liebe Grüße aus France

    Walter


    Kommentar


    • Sehr schlechte Kinderstube ...


      .....!

      Sicher machen auch Zahnärzte Fehler, hab' auch ich schon erlebt.
      Allerdings empfehle ich Ihnen, sachlich zu bleiben - damit kommt man weiter.
      Außerdem sollten Sie noch ein wenig Geduld haben. Ihr Weisheitszahn wurde Ihnen erst am 9.6.2004 gezogen. Bei dem schlechten Zustand, in dem Ihr Zahn war (hohl und halb durchgebrochen) scheinen Sie Zahnarztbesuche zu vernachlässigen.

      Kommentar


      • -> Rest (zu früh abgesendet)


        Also etwas mehr Geduld. Dazu hatte Ihnen bereits Dr. Dr. Osswald geraten.

        Die Taubheit in meiner Oberkieferfront hielt sich nach einem KMG-Eingriff fast 8 Wochen lang - mittlerweile ist wieder alles völlig normal.

        Kommentar



        • RE: Taubheitsgefühl- Zahnarzt klagen


          Wenn Sie Ihren Zahnarzt erfolgreich verklagen wollen, Laura, dann sollten Sie den Anwalt wechseln, damit Sie nicht vom Regen in die Traufe kommen , weil Sie ihn anschließend auch noch verklagen müssen , da er ganz offensichtlich genau so ahnungslos ist, wie Sie das Ihrem Zahnarzt unterstellen.

          Sie sind ganz offensichtlich ein perfekter Mensch mit perfekten Zähnen, denen ein Nichtskönner aus lauter Lust einen völlig gesunden Zahn gezogen hat und dabei den Unterkiefernerv -wahrscheinlich auch noch mit Absicht- endgültig geschädigt hat, was man bei Ihnen schon nach 2 Wochen beurteilen knann, während man bei anderen mindestens 1 Jahr warten muss, um zu sehen, ob sich der Nerv nicht wieder erholt, was bei allen anderen außer bei Ihnen ausgesprochen wahrscheinlich ist,

          Für alle anderen gilt: @!#$ happens. Die Verletzung des Unterkiefer-Nervs bei einer Weisheitszahn-Extraktion ist eine zwar ausgesprochen seltene, aber dennoch auch bei ausgezeichnetem Können mögliche Komplikation. Es liegt also in diesem Falle keinesfalls ein Behandlungsfehler, sondern allenfalls ein Aufklärungsfehler vor.

          Ihr Rechtsanwalt muss Sie in diesem Sinne völlig falsch aufgeklärt haben, sonst würden Sie hier nicht so ein ausgesprochen dummes Zeug schreiben.

          Osswald
          www.tarzahn.de

          Kommentar


          • RE: Sehr schlechte Kinderstube ...


            Nur zur Info: Ich besuche jedes halbe Jahr meinen Zahnarzt, und als ich vor 4 Monaten dort war war der besagte Weisheitszahn noch nicht mal gaz durchgebrochen --> er ist schon kaputt durchgebrochen!

            Kommentar


            • Das kommt leider vor ...


              ... auch wenn man regelmäßig zum Zahnarzt geht.
              Das ändert aber nichts an ihrem unnötig unmanierlichen Verhalten!

              Kommentar


              Lädt...
              X