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Frage zur Praxisgebühr / Pillenrezept

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  • Frage zur Praxisgebühr / Pillenrezept

    Hallo zusammen!
    vielleicht kann mir ja jemand meine Frage beantworten - ich steig da nicht durch!
    Muss ich vierteljährlich die Praxisgebühr auch dann zahlen, wenn ich mir nur das (private!!!) Pillenrezept vom Gyn abhole? Überweisungen von einem anderen Arzt kann ich mir abschminken, war in den letzten 6 Jahren nie krank...
    Und vielleicht weiss ja auch jemand, ob die halbjährlichen Untersuchungen bei Pillennehmerinnen als Vorsorgeuntersuchung gelten sollen und damit nicht von der Praxisgebühr betroffen sind?
    Freue mich über Antworten!
    Ninni


  • RE: Frage zur Praxisgebühr / Pillenrezept


    Ich muß zugeben, daß ich da bei einigen Dingen selbst noch nicht durchsteige, was sich da so alles geändert hat.

    Eine Früherkennungsuntersuchung findet regulär nur einmal im Jahr statt und wird von den Kassen bezahlt.
    Bei den Pillen dürfte es so sein, wie es bei Brillen auch ist:
    Die Beratung, das Ausstellen des Rezepts etc. sind weiter Kassenleistungen, daher praxisgebührenpflichtig.

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    • RE: Frage zur Praxisgebühr / Pillenrezept


      Hallo,

      momentan müssen die 10 EUR bei Abholung eines Rezeptes gezahlt werden, man berät zur Zeit über eine Ausnahmeregelung bei Pillenrezepten.
      Vorsorgeuntersuchungen sind einmal jährlich kostenlos, aber ohne Ausstellung eines Rezeptes, Beratung, Behandlung, etc. D.h. Wenn der Arzt etwas findet, was behandelt werden sollte oder man eine Frage hat, dann kostet es doch wieder 10 EUR. Nur die reine Krebsvorsorge (Abstrich etc.) ist kostenlos, sonst nichts.

      Viele Grüße

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      • RE: Frage zur Praxisgebühr / Pillenrezept


        Du mußt prinzipiell vierteljährlich die 10 ¤ in der Praxis bezahlen, wenn Du im neuen quartal noch nicht dort warst und hingehst, selbst wenn Du nur ein Rezept holst(egal ob Privat oder nicht) oder eine Frage an den Doc hast oder zur Routine Untersuchung mußt.
        Wenn Du nun Anfang Januar das erste mal hingehst um Dir ein Rezept zu holen, mußt zu zahlen. Gehst Du nach einer Woche wieder wegen etwas hin, mußt Du nichts mehr bezahlen. Erst wenn Du im April wieder hingehst, mußt Du wieder 10 ¤ bezahlen, weil es ein neues Quartal ist. Wie gesagt, egel wegen was. Was die Untersuchungen angeht kann Dir die Praxis sicher ein Blatt geben, wo alles geschrieben steht, was nicht mehr übernommen wird und Du selbst zahlen mußt. Ich weiß nicht, was fenjala damit meint, Du müsstest die nicht bezahlen, wenn er nur untersucht ohne was zu finden.......
        Hoffe, konnte Dir weiterhelfen.

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        • RE: Frage zur Praxisgebühr / Pillenrezept


          meine damit, daß nur die reine Krebsvorsorge kostenlos ist. Sobald der Arzt sagt, daß du z.B. Ausfluß hast und der behandelt werden soll, dann mußt du die 10 EUR zahlen, weil die Behandlung nicht mehr über die Vorsorge abgedeckt ist. Sie stellt eine Konsultation des Arztes dar, welche nicht mehr kostenlos ist, sondern die besagten 10 EUR kostet. Auch darf man den Arzt nichts zur Verhütung fragen, wenn man bei der Vorsorgeunt. die 10 EUR nicht zahlen möchte. Diese Beratungsleistung kostet ebenfalls extra.

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          • RE: Frage zur Praxisgebühr / Pillenrezept


            hi ihr!

            alternativ zum Gyn kann aber auch der Hausarzt die Pille verschreiben - wenn keine gyn. Probleme vorliegen kann man sich so einen Weg im Überweisungsmarathon sparen.

            Gruß, Lauren.

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