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Zungenkrebs

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  • Zungenkrebs

    Guten Tag ! Habe eine Frage wg. Kostenübernahme der Krankenkasse für den Zahnersatz meiner Mutter. Sie ist vor fünf Jahren an Zungenkrebs erkrankt. Es wurde eine Bestrahlung von 66 gy vorgenommen, so daß eine erhebliche Beeinträchtigung des Geschmacksinns, der Speichelfunktion ( keiner mehr vorhanden) und der gesamten Zähne ( mehrfache gezogen ) entstand. Vor zwei Jahren wurden schon ein paar Zähne überkront. Diese mußten alle wieder entfernt werden. Dafür wurden schon erheblich Kosten verursacht . Nun möchte ich wissen ob man wg. der Höhe der Bestrahlung mit einer 100% Vergütung der Krankenkasse rechnen kann.
    Für Ihre Bemühungen danke ich im voraus und verbleibe mit freundlichen Grüßen
    Radke


  • RE: Zungenkrebs


    Guten Abend,
    in einem solchen Fall müßte die Krankenkasse eigentlich den doppelten Festzuschuß geben... (100% gibt es ja nicht mehr). Wenden Sie sich doch vorher einmal an den Sachbearbeiter der Krankenkasse und schildern Sie den Fall...

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    • RE: Zungenkrebs


      Hallo,

      nur auf Grund der Erkrankung nicht. Wenn Ihre Mutter durch die Behandlung behindert oder aus sonstigen Gründen ein Härtefall ist, bekommt Sie den doppelten Festzuschuß bzw. sie muß geringere Zuzahlungen leisten (Belastugsgrenze).
      Das gilt allerdings nur für die Regelversorgung. Wählt Ihre Mutter einen aufwendigeren Zahnersatz, müssen die zusätzlichen Kosten privat getragen werden.

      Gruß Peter Schmitz-Hüser

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