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Zahnrumpferhaltung nach Radiochemotherapie

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  • Zahnrumpferhaltung nach Radiochemotherapie

    Hallo!
    Bin August 2010 wegen eines Tumors der rechten Tonsille operiert worden. Ein gemeinsamer Ärzterat der Klinik empfahl eine anschließende Strahlen- und Chemotherapie. Verängstigt stimmte ich den Empfehlungen der Ärzte des Klinikums zu.
    Die Strahlentherapie erstreckte sich über den Zeitraum vom 28.09.2010 bis 17.11.2010. Die verabreichte Dosis hatte Werte von 50.4 Gy bis zu
    66.6 Gy. Von den anberaumten drei Chemotherapien über jeweils drei Tage nahm ich nur eine wahr. Die Schmerzen im Körper waren sehr unangenehm. Der behandelnde Arzt wollte das ich verschiedene Medikamente dagen nehme. Doch nach Nachfrage zu den Nebenwirkungen dieser entschied ich mich zum Absetzen der Chemotherapie.
    Bei der Nachsorgeuntersuchung im Juni 2011, Juni 2012 und Juni 2013 wurden zunehmende dentogene Beschwerden, dicker Schleim statt Speichel und eine festbestehende Xerostomie bestätigt.
    Laut den Aussagen der Onkologen und der Zahnärzte sind die dentogenen Schäden auf die durchgeführte RadioChemo hauptsächlich zurückzuführen. Der kaum noch vorhandene Speichel fehlt zur Remineralisierung der Zähne und zur Befeuchtung der Schleimhäute.
    Nun meine eigentliche Frage:
    Den Heil- und Kostenplan meines Zahnarztes stimmte die Krankenkasse mit der Pauschale laut der Tarifliste für die Behandlung zu. Trotz des Hinweises auf die Folgen der Radio- und Chemotherapie blieben diese Sekundärschäden unberücksichtigt. Es wurde mir zwar das Mitgefühl ausgesprochen, aber an der Kostenbeteiligung änderte sich nichts.
    Gibt es Wege zur Beachtung der Sekundärerkrankung durch meine Krankenkasse ohne gerichtlich Klage zu erheben?

    vielen Dank im voraus


  • Re: Zahnrumpferhaltung nach Radiochemotherapie

    Hallo,

    leider nicht und auch eine gerichtliche Klage wird daran nichts ändern. Die Leistungen der Krankenkasse sind vom Gesetzgeber vorgeschrieben.

    Gruß Peter Schmitz-Hüser

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