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Kosten für Test

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  • Kosten für Test

    Muss ein Test auf Erektionsfähigkeit beim Arzt selbst bezahlt werden? Wie teuer ist/sind solche Tests? Habe nur sehr wenig Geld.


  • Re: Kosten für Test


    .... Kosten für Hormon und Penis-Durchblutungsmessung ca. 100 Euro.

    Lieben Gruß

    Dr. T. Kreutzig

    Kommentar


    • Re: Kosten für Test


      Aha. Kann man denn da überhaupt etwas machen, wenn z.B. mangelnde Durchblutung festgestellt wird? Vielleicht bin ich ja einfach mit einem zu-wenig-steifwerdendem Penis geboren. Das würde mich noch interessieren.

      Kommentar


      • Re: Kosten für Test


        In der Tat gibt es auch angeborene Schwächen der Penisgefäße. So etwas könnte von einem erfahrenen Urologen bei einer solchen Untersuchung gefunden werden.

        Potenzmittel wie (Viagra/Cialis/Levitra) können aber auf Dauer genommen auch wieder eine Besserung der Durchblutung erreichen.

        Lieben Gruß

        Dr. T. Kreutzig

        Kommentar



        • Re: Kosten für Test


          Sehr geehrter Herr Dr. Kreutzig,
          wir haben schon viele Ärzte gefragt, aber bis jetzt konnte uns noch keiner eine Begründung dafür nennen, dass bei erektiler Dysfunktion (ED) die Behandlung durch den Arzt keine GKV-Leistung ist. Ich würde mich freuen, wenn Sie Ihre Aussage begründen würden.

          Günther
          Selbsthilfegruppe Erektile Dysfunktion (Impotenz)

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          • Re: Kosten für Test


            Ich möchte mich hier sicher nicht in eine Diskussion um Leistungsinhalte der GKV verstricken. Viele Leistungsihalte einer vernünftigen ED-Abklärung sind im Katalog der GKV aber schlicht nicht definiert. Auch ist manchmal die Definition des Krankheitsbegriffes hier schwierig. Die Abgrenzung bleibt sicherlich nicht scharf, sondern ist immer etwas "schwammig".
            Wir machen soviel wie vertretbar auf Kosten der GKV.
            Die Behandlung selbst (sprich die Potenzmittel (Viagra/Cialis/Levitra)) werden ja laut höchst richterlicher Rechtsprechung NICHT von der GKV ersetzt. Dies obwohl man ja urologisch sicher zumindest einige klare Ausnahmen definieren könnte....



            Lieben Gruß

            Dr. T. Kreutzig

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            • Re: Kosten für Test


              Lieber Dr. Kreutzig,
              sorry, aber Ihre Antwort ist unbefriedigend. Auf der einen Seite verlangen Sie für die Diagnostik bei der ED eine private Bezahlung, auf der anderen Seite können oder wollen Sie nicht die rechtliche Grundlage für diese Forderung auf den Tisch legen.

              Es ist medizinisch und juristisch unbestritten, dass die ED eine Krankheit ist, und zwar unabhängig von Ursache und Alter. Damit hat der Versicherte nach dem Sozialgesetzbuch V (SGB V) einen Rechtsanspruch auf Behandlung durch den Arzt einschließlich Diagnostik. Das hat uns auch die Patientenbeauftragte der Bundesregierung bestätigt.

              Das Bundessozialgericht hat in einem Grundsatzurteil (Aktenzeichen B 8 KN 9/98 KR R) festgestellt, dass bei ED nur durch ein Gesetz die Behandlung und Verordnung von Medikamenten aus dem "Leistungskatalog" der GKV ausgeschlossen werden könnten. Daraufhin wurde bei der Gesundheitsreform 2004 (GMG) lediglich die Verordnung von Medikamenten gegen ED gesetzlich untersagt. Behandlung und Diagnostik der ED sind sowohl nach der Gesundheitsreform 2004 (GMG) als auch nach der Gesundheitsreform 2007 (GKV-WSG) unverändert Leistung der gesetzlichen Krankenkasse. Der Patient hat lediglich Arzneimittel bei ED privat zu bezahlen.

              Ich schätze Sie sehr als Arzt, der sich um seine Patienten kümmert und nicht in erster Linie aufs Geld schaut. Aber das Problem betrifft ja nicht nur Sie. Vielleicht könnten SIe Ihren Berufsverband mal bitten, hier klare Verhälnisse zu schaffen. (Bis jetzt operieren allerdings BDU/DGU mit dem selbst erfundenen und nicht weiter definiertem Begriff "fortgesetzte Potenzbehandlung". Nur diese ist nach Meinung von BDU/DGU ein IGeL. Aber das lässt sich auch nicht belegen).

              Günther
              Selbsthilfegruppe Erektile Dysfunktion (Impotenz)

              Kommentar



              • Re: Kosten für Test


                Lieber Günther,
                ich hatte ja eine kurze Erklärung versucht. Ich hatte aber auch einleitend gesagt, daß ich hier keine Diskussion zu diesem Thema eröffnen möchte.

                In Anbetracht dessen, was die Politik den Ärzten in den letzten Jahren so zugemutet hat...... können Sie sicher nicht auf viel Entgegenkommen hoffen...

                Lieben Gruß

                Dr. T. Kreutzig

                Kommentar


                • Re: Kosten für Test


                  Lieber Dr.Kreutzig,
                  ich erwarte kein Entgegenkommen von Ärzten. Es geht um die Frage, was geltendes Recht ist. Das zu klären, müsste auch im Interesse von Ärzten sein.

                  Günther
                  Selbsthilfegruppe Erektile Dysfunktion (Impotenz)

                  Kommentar


                  • Re: Kosten für Test


                    Nicht zutreffend, Herr Doktor. Es gibt keinen *Katalog* der GKV im Sinne eines Verzeichnisses oder einer Liste. Dementsprechend sind die *Leistungsinhalte* der Diagnostik bei ED natürlich auch nicht definiert. Das sind sie aber auch für andere Krankheiten nicht. Die Leistungen der Diagnostik ergeben sich aus dem Sozialgesetzbuch V, § 27 und § 28. Danach besteht Anspruch des Patienten auf Diagnostik nach den Regeln der ärztlichen Kunst. Das schließt den Schwellkörperinjektionstest einschl. Medikament ein. Er wäre nur dann nicht eine Leistung der Kasse, wenn er irgendwo ausdrücklich ausgeschlossen wäre.

                    Es ist falsch, wenn Sie sagen, daß Viagra nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht von der GKV "ersetzt" wird. Viagra ist per Gesetz im Sozialgesetzbuch V, § 34 mit der Gesundheitsreform GMG 2004 von der Versorung zu Lasten der GKV verboten worden.

                    Sie wollen zu dem Thema keine Diskussion, legen also die Situation von Fall zu Fall nach Gutdünken aus und "machen soviel wie vertretbar auf Kosten der GKV" und kassieren ansonsten privat von den Patienten. Das ist eine Zumutung für Versicherte, nicht aber für Ärzte, die immer noch an der Spitze der Freiberufler mit ihren Einkommen stehen.

                    Kommentar



                    • Re: Kosten für Test


                      Sie haben wohl von den Realitäten in der Praxis wirklich KEINE Ahnung!

                      Wir krebsen mit einem sog. RLV von 27 Euro (pro Quartal!!!). Sie dürfen gern mal die Bücher unserer Praxis betrachten. Im Hinblick auf die politische Entwicklung ist es schon eine rechte Unverschämtheit hier in dieser Form wieder einmal Ärzte allgemein in die Einkommensspitze zu katapultieren (wie solche Statistiken entstehen muss ich hoffentlich nicht erklären).
                      Sicher ist aber, daß Qualifikation (12 Jahre Ausbildung) und auch das Ausmaß der Verantwortung real an der Spitze aller Berufe steht.

                      Insofern eine weitere Frechheit "Herr Berater", daß Sie hier unterstellen, Leistungen würden nach "Gutdünken" so oder so abgerechnet.
                      Ein Rezept über Potenzmittel bleibt ein Privatrezept .... wenns die Kasse erstattet ist mit das recht.... Dies ist aber definitiv eben NICHT der Fall (diese Entscheidung ist auch nicht von mir und findet auch nicht in allen Fällen meine Zustimmung - mir wäre eine klare Indikationslösung lieber gewesen).

                      Sollten Sie nun weiter das Bedürfnis haben, mit mir Diskussionen zur Gesundheitspolitik zu führen, so dürfen Sie mich gern anrufen oder Sie bemühen sich nach Freiburg.
                      Hier im Forum möchte ich mich dann auf fachliche Kommentare beschränken.

                      Mit freundlichen Grüßen


                      Dr. T. Kreutzig

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                      • Re: Kosten für Test


                        Sehr geehrter Herr Dr. Kreutzig,

                        noch einmal: es geht hier ausschließlich um die Rechte und Pflichten, die die im Gesundheitssystem Beteiligten haben. Das sind einerseits die gesetzlich Krankenversicherten und andererseits die freiberuflich niedergelassenen Vertragsärzte der gesetzlichen Krankenversicherung GKV. Der Versicherte hat Rechtsanspruch auf Diagnostik bei erektiler Dysfunktion, die der Vertragsarzt nach dem Stand der Wissenschaft und den Regeln der Kunst zu erbringen hat; und zwar zu Lasten der GKV. Dazu gehört z.B. der Schwellkörper-Injektionstest einschließlich Medikament. Es kann nicht sein, dass dafür die Männer privat bezahlen müssen mit der Behauptung des Arztes, das wäre keine Leistung der GKV und deshalb - als IGeL - privat zu bezahlen.

                        Es geht nicht um Diskussionen zur Gesundheitspolitik mit Ihnen, sondern um die klare Darstellung der Rechtslage. Dem kann sich niemand einfach entziehen. Wünschenswert ist, dass möglichst viele Männer - und auch Urologen - diese Infos hier lesen.

                        Mit freundlichen Grüßen
                        Berater

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