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Kinderwunschbehandlung

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  • Kinderwunschbehandlung

    Hallo,

    ich würde gerne wissen, ab wann bei einer Kinderwunschbehandlung Kosten auf die Patientin zukommen bzw. was kann zunächst alles "ausprobiert" werden, bevor evtl. Kosten anfallen?
    Bei meinem Mann und mir ist es so, dass lt. bisheriger Diagnostik alles O.K. ist, sich der Kinderwunsch bislang aber noch nicht erfüllt hat. Mein FA hat mir jetzt zu Clomhexal geraten. Sollte dies nicht zum Erfolg führen, wie würde man dann weiter behandeln?

    Vielen Dank
    Annette


  • RE: Kinderwunschbehandlung


    Für weitere Dinge muss man seit dem 01.01.04 in Deutschland auch kräftig zuzahlen.
    Die ungefähren Kosten können Sie folgendem Link entnehmen:

    http://www.fertilitycenterberlin.de/kosten.htm

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    • RE: Kinderwunschbehandlung


      Vielen Dank für die schnelle Antwort!
      Ab wann würde man denn zu den genannten Schritten raten?
      Ist Clomifen die einzige "Unterstützung", die man nicht selber tragen muß?
      Kann ich davon ausgehen, dass nach 6 erfolglosen Zyklen mit dem Medikament diese Kosten dann auf uns zukommen?
      Vielen Dank nochmal!

      Annette

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      • RE: Kinderwunschbehandlung


        Nach einigen, durchaus 6, Zyklen kann man auch zunächst eine Pause von ein bis zwei Zyklen einlegen.

        Bei weitergehenden Dingen ist dann eine Zuzahlung fällig, seien es Inseminationen, IVF oder ICSI.

        Kommentar



        • RE: Kinderwunschbehandlung


          Hallo Sunflower,

          Deine Fragen hängen auch ein bisschen davon ab, ob Du gesetzliche oder privat
          krankenversichert bist. Die Leistungen der beiden Versicherungen
          haben sich zwar mittlerweile einigermaßen angeglichen (aufgrund
          einiger BGH Urteile), aber in manchen Dingen unterscheidet sich die
          Leistungsentscheidung doch etwas.
          Ich arbeite bei einer privaten Krankenversicherung und kann Dir sagen,
          daß wir hormonstimulierende Präparate ohne zeitliche Begrenzung zahlen, sofern
          vorab geklärt wurde, bei wem die Ursache für das Ausbleiben einer Schwangerschaft
          liegen. In Eurem Falle, wenn also keine Befunde auf beiden Seiten vorliegen, spricht
          man von einer Idiopatischen Sterilität. Das heißt, bei Deinem Mann liegt keine
          Störung z.B. der Spermien vor und bei Dir ist auch alles "gesund". Die Kosten für solch eine
          Ursache werden von uns leider nicht mehr getragen, weil kein krankhafter Befund für das Ausbleiben einer Schwangerschaft vorliegt.
          Allerdings muß ich sagen, weiß ich nicht, wie hier die gesetzlichen Kassen entscheiden.
          Bevor Du allerdings mit einer weiterführenden Behandlung, wie Insemination, IVF oder ICSI beginnst
          würde ich Dir raten, Dich mit Deiner Kasse in Verbindung zu setzen, denn da kann es schon zu
          ganz schönen Diskussionen kommen, was die Kostenübernahme betrifft.
          Falls es Dich interessieren sollte, dann schau Dir mal das BGH Urteil vom 17.12.1986 an. Hier ist viel bzgl. Kostenregelung
          zulesen.
          Wäre schön wenn ich Dir ein bisschen weiterheflen konnte.
          Liebe Grüße
          Snoopfi

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