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Ich arbeite in einer Kindertagesstätte. Ich bin in der 14.SSW und habe Kenntnis von meiner Schwangerschaft seit der 4.SSW. Aus Vertraglichen Gründen konnte ich meinen Arbeitgeber erst vor 2 Tagen informieren.Jetzt soll ich zum Arbeitsmediziner und ich will wissen was ich da soll?Warum muss ich dahin?Muss ich überhaupt dahin? Muss ich diesem Einblick gewähren in meinen Mutterpass? Kann ich darauf bestehen das mein Arbeitgeber nicht erfährt seit wann ich von meiner Schwangeschaft weiß??PANIKStichworte: -
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Re: Bitte schnell Antworten!!!
Hallo,
Ihr FA unterliegt der Schweigepflicht und wird dem Arbeitgeber somit keine Daten mitteilen. Nach meiner Ansicht sind Sie auch nicht verpflichtet, beim Arbeitsmediziner den Mutterpass vorzulegen. Allerdings ist das eher eine juristische Frage, sodass Sie sicherheitshalber einen Anwalt befragen sollten.
Gruss,
Doc
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