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Angststörungen - Druck der Krankenkasse wg AU

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  • Angststörungen - Druck der Krankenkasse wg AU

    Ich bin seit Anfang Oktober 2011 wegen Angststörungen ( F 43.0 ) arbeitsunfähig krank geschrieben. Da ich bereits 2008 bis 2010 wegen ähnlicher Symtome arbeitsunfähig war, versucht die Sachbearbeiterin ( Abteilungsleiterin Krankengeld ) der Krankenkasse jetzt Druck auszuüben. Ich soll mich selbst bei ihr telefonisch melden, damit sie mit mir die weitere Vorgehensweise absprechen kann. In der Vergangenheit führte dies dazu, dass man mich immer wieder vom MDK ( ohne Untersuchung ) für arbeitsfähig erklärt hat und ich dann aufgrund diverser Widersprüche doch weiter für arbeitsunfähig befunden wurde. Jetzt rät die Frau mir schon wieder auch andere Diagnosen im Zahlschein vermerken zu lassen, da man mich ansonsten nicht länger als arbeitsunfähig ansehen könne. Außerdem würde mein Hausarzt die Zahlscheine ausfüllen und nicht etwa ein Neurologe. Auch hätte ich noch immer keine Psychotherapie begonnen
    ( ich war 2009 in Therapie, diese hat aber mehr geschadet als geholfen ).

    Heute bekam ich per Post einen Fragebogen der Krankenkasse, in welchem ich ausführlich Auskunft über meine Beschwerden geben soll, damit der MDK sich ein Bild machen kann.

    Muß ich mir diesen Druck gefallen lassen, den Fragebogen ausfüllt zurückschicken und meine Zahlscheine vom Facharzt ausfüllen lassen oder gibt es ( rechtliche ) Möglichkeiten sich zu wehren? Einen Termin bei meinem Neurologen/Psychiater habe ich erst wieder am 20.02.2012 und ein Beratungs- / Kennenlerngespräch beim Psychotherapeuten findet Anfang Februar statt.

    Mit freundlichen Grüßen


  • Re: Angststörungen - Druck der Krankenkasse wg AU


    Ich kenne mich damit leider nicht so gut aus. Es ist aber wohl so das du nach ca. 18Mon krankschreibung mit derselben Diagnose kein Krankengeld mehr bekommst und so lange du welches bekommst bist du der Krankenkasse gegenüber auch verpflichtet alles zu tun um wieder gesund zu werden und ich kann mir denken das die Kasse auch das Recht hat zu wissen was auf sie zukommt.

    Wenn du ein neurologisches Problem hast und dich der Hausarzt krank schreibt ist es schon verständlich das die Kasse da auf einen Fachmann pocht, wenn eine Therapie als notwendig für deine Genesung angesehen wird dann kann es schon sein das es deine Pflicht ist eine zu machen, aber da du ja schon einen Termin hast ist das Thema ja vom Tisch.
    Ich war mal länger krank geschrieben, durch einen Facharzt, er hat der Krankenkasse alles mitgeteilt was sie wissen musste, auch ein Gutachten erstellt und ich war weitgehend raus aus der Nummer.

    Bei psychischen Problemen wird meines Wissens nach die Kasse direkt über alle Einzelheiten informiert (Einiges geht sie tatsächlich nichts an), sondern es läuft auch über einen Gutachter der Kasse, der aber wiederum ein Gutachten des behandelnden Facharztes benötigt.

    Wie gesagt ich kenne mich da nicht besonders aus, zum Glück habe ich eine recht unkomplizierte KK.

    An deiner Stelle würde ich mich beim Hausarzt erkundigen, bei einer anderen Stelle der Krankenkasse und beim Facharzt. Vielleicht hast du auch die Möglichkeit einen Sozialarbeiter zu fragen, da gibt es auch Anlaufstellen der Stadt oder gemeinnütziger Organisationen.

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    • Re: Angststörungen - Druck der Krankenkasse wg AU


      vielen Dank für die umgehende Antwort. Ich bin seit 2008 sowohl beim Neurologen, sowie auch bei verschiedenen anderen Fachärzten in Behandlung. Durch das nette auftreten der zuständigen Dame bei der Krankenkasse hatte ich mich seinerzeit darauf eingelassen, auch von den anderen behandelnden Ärzten die Berichte mit einzureichen, obwohl mein Hausarzt anfangs abgeraten hatte. Resultat war, dass mehrere verschiedene Diagnosen zusammen gewertet wurden und ich dann im Oktober 2010 ausgesteuert wurde. Parallel dazu meldete ich mich arbeitslos. Die Ärzte der Arbeitsagentur entschieden nach Aktenlage, dass ich ( eingeschränkt ) arbeitsfähig sei, obwohl der MDK bestätigt hatte, dass ich für einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig sein würde.

      Bis September 2011 war ich nicht erneut erkrankt und hatte somit
      ( als ich Anfang Oktober erneut erkrankte ) wieder Anspruch auf Krankengeld.

      Ich werde mich nun, wie empfohlen, bei sozialen Beratungsstellen erkundigen ( aufgrund schlechter Erfahrungen allerdings nicht mehr beim SoVD ).

      Kommentar


      • Re: Angststörungen - Druck der Krankenkasse wg AU


        Von der Logik her dürfte ja nur die Diagnose relevant sein wegen der du so lange krank geschrieben warst/bist, der Rest dürfte die nicht mehr angehen als bei jedem anderen auch der zu einem Arzt geht.
        Die anderen Arztberichte stehen doch gar nicht im Zusammenhang mit deiner Arbeitsunfähigkeit, da bist du wohl an eine über engagierte Mitarbeiterin geraten.

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        • Re: Angststörungen - Druck der Krankenkasse wg AU


          "..Auskunft über meine Beschwerden geben soll, damit der MDK sich ein Bild machen kann..."

          Der MDK ist als Mittler zwischen Kasse und Patient gedacht, soll quasi die KK durch Sachverstand unterstützen.

          Leider wird der MDK in vielen Regionen auf ein reines Kontrollorgan reduziert und ist in dieser Funktion auch vordergründig auf die Interessen der KK festgelegt.

          In Ihrem Fall scheint das so zu sein.

          Trotzdem ist die KK als Kostenträger bei Langzeit-A.U. berechtigt, Einblick in Krankheitsmodalitäten zu nehmen. Allerdings muss man sich nicht mit einer Entscheidung des MDK aus Aktenlage zufrieden geben. Immer sollte bei psychischen Langzeiterkrankungen eine Einschätzung eines Psychiaters oder Nervenarztes (nur Neurologe genügt nicht) vorliegen.

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          • Re: Angststörungen - Druck der Krankenkasse wg AU


            Hallo,
            rechtlich gesehen ist es wirklich so, dass Du eine Mitwirkungspflicht hast. Ansonsten kann deine KK dir das Krankengeld versagen. Jedoch hast du die Möglichkeit, solltest du nicht wollen, dass die Sachbearbeiterin deine med. Daten einlesen kann, Fragebögen und andere Unterlagen in einen separaten Umschlag zu geben mit dem Vermerk" Nur vom MDK zu öffnen". Bei Anträgen auf Psychotherapie ist es z.B. so, dass den Sachbearbeitern lediglich der ICD-10 Schlüssel, also die Diagnose bekannt ist, nicht jedoch die med. Begründung des Antrages. Ob der Auszahlungsschein nun vom Hausarzt oder Facharzt ausgefüllt wird, ist rechtlich egal. Jedoch kann die KK auf eine fachärztliche Mitbehandlung bestehen. Sollte diese mit den späten Terminen nicht einverstanden sein, bleibt ihr wohl nichts anderes übrig, als selbst frühere Termine zu vermitteln (was nicht leicht sein dürfte). In deinem Wahlrecht des Arztes bist du nicht eingeschränkt. Empfehlenswert ist es eigentlich immer, wenn der Arzt der dich AU schreibt, seine krankschreibung immer ausreichend für den MDK begründet, denn es sind fast immer Begutachtungen per Aktenlage. Gerade im psychischen Bereich kommen körperliche Begutachtungen durch den MDk seltener vor. Die Kasse kann dich zwingen innerhalb von 10 Wochen einen Reha-Antrag zu stellen, jedoch nicht einen Rentenantrag. Wobei bei Vorliegen der Voraussetzungen darf der RV-Träger deinen Reha-Antrag in einen Renten-Antrag umwandeln und den darfst du dann auch nicht zurückziehen, ansonsten wird dir das KG gesperrt.
            Hoffe da waren nützliche Info´s für dich bei.
            Viele Grüße

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            • Re: Angststörungen - Druck der Krankenkasse wg AU


              " Der MDK ist als Mittler zwischen Kasse und Patient gedacht, soll quasi die KK durch Sachverstand unterstützen. "

              Der MDK meiner Krankenkasse ist der Einfachheit halber im Haus der KK untergebracht. Erst nach diversen Widersprüchen gegen die Entscheidungen nach Aktenlage, bei denen ich nie wußte welche Ärzte angeschrieben wurden, hat man dann den MDK hier vor Ort "bemüht". Auch hier habe ich bisher nicht die besten Erfahrungen gesammelt.

              Im November 2005 hat mich der Orthopäde des MDK aufgrund der vorliegenden Befunde für sofort arbeitsfähig erklärt und mir unmißverständlich klar gemacht, dass ich besser wieder arbeiten gehen und mich lieber vom Arbeitgeber kündigen lassen solle, als die Krankheit "auszureizen". Auch einen Widerspruch solle ich mir gut überlegen, da ich dann gleich 2 Gutachtern gegenüber stehen würde! Mein Hausarzt hat ärztlichen Widerspruch eingelegt und ein MRT der Wirbelsäule veranlasst. Resultat : Bandscheibenvorfall C 5/6/7 und Spinalstenose im Bereich L 4.

              2009 wurde ich beim MDK vor Ort 2x von einem Allgemeinmediziner / Internist untersucht und 1 x vom Psychiater / Neurologen.

              Der Internist untersuchte mich zuerst und stellte fest, dass ich weiterhin arbeitsunfähig sei. Später wurde ich vom Psychiater untersucht und in meinem zuletzt ausgeübten Beruf als Disponent im Transportgewerbe für arbeitsfähig ( innerhalb 14 Tagen ) erklärt. Ich solle aber Streß vermeiden. Ich weiß bis heute noch nicht wie man das machen soll. Offensichtlich weiß beim MDK niemand wie es in Dispositionen zugeht.

              Ein halbes Jahr später untersuchte mich wieder der Internist und kam zu dem Schluß, dass meine körperlichen Beschwerden
              ( immer noch die gleichen wie bei der Untersuchung durch den Neurologen / Psychiater ) psychsomatische Beschwerden seien und ich weiterhin arbeitsunfähig sei und empfahl eine REHA, die allerdings zum wiederholten Mal abgelehnt wurde.

              Bei all diesen Problemen habe ich schon ohne eine Tätigkeit als Disponent mehr als genug Streß.

              Mit freundlichen Grüßen

              Kommentar



              • Re: Angststörungen - Druck der Krankenkasse wg AU


                Hoffe da waren nützliche Info´s für dich bei.

                Hallo anso33, ja Danke

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                • Re: Angststörungen - Druck der Krankenkasse wg AU


                  Was es natürlich erschwert, ist, wenn du vor der AU arbeitslos war, dann muss der MDK dich nicht mehr nach deinem eigentlichen Beruf beurteilen, sondern, ob du überhaupt in irgendeiner Tätigkeit arbeitsfähig bist, Und wenn das Pförtner in einer Nebenloge bedeutet.
                  Hast du die Reha immer über den RV-Träger beantragt ? Theoretisch kann auch die KK die Reha bezahlen. Ich würde den Reha-Antrag dort nochmals beantragen mit einem Anschreiben, dass diese vom RV-Träger mehrmals abgelehnt wurde , jedoch vom MDK der KK dringend empfohlen wird. Die KK kann sich dann hinterher mit dem RV-Träger herumstreiten, ob er ihr nicht die KOsten erstattet. Aber das kann dir dann egal sein.

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                  • Re: Angststörungen - Druck der Krankenkasse wg AU


                    Vor Eintritt der aktuellen AU war ich als Disponent beschäftigt und bin während der AU wieder arbeitslos geworden, aber das hat den MDK in der Vergangenheit auch schon nicht interessiert. Im Übrigen dürfte ich gar nicht als Pförtner o.ä. arbeiten. Da bei mir noch die Insolvenz läuft ( Regelinsolvenz ) darf ich mich nicht mit anderer Leute Kapital befassen, also weder als Versicherungsagent / -makler, noch bei Bausparkassen, als Detektiv, usw. usw..., was auch mit verantwortlich ist für meinen "Seelenzustand".

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