Pflegebett von schräg oben fotografiert
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Pflegebett für zu Hause kaufen oder mieten? Alles zu Antrag und Kosten

Von: Dr. Justus Meyer (Medizinautor und Pflege-Experte)
Letzte Aktualisierung: 19.06.2026

Ein Pflegebett kann die häusliche Pflege deutlich erleichtern und pflegende Angehörige entlasten, indem es beim sicheren Lagern, Aufstehen und Umsetzen hilft. Welche Arten von Pflegebetten es gibt, wer die Kosten übernimmt und wie sich ein Pflegebett beantragen lässt, lesen Sie hier.

Was ist ein Pflegebett?

Ein Pflegebett ist ein technisches Pflegehilfsmittel für die häusliche Pflege, kann in bestimmten Fällen aber auch aus medizinischen Gründen verordnet werden. Anders als ein normales Bett ist es meist stabiler und auf die Anforderungen im Pflegealltag ausgerichtet. Häufig lässt sich die Liegefläche in der Höhe verstellen, Rücken- und Beinteil können angepasst sowie Zubehör angebracht werden. Das kann das Lagern, die Körperpflege, das Aufstehen und das Umsetzen erleichtern.

Häufig wird ein Pflegebett relevant, wenn Transfers nötig sind, regelmäßig gelagert werden muss oder die pflegebedürftige Person beim Aufstehen Unterstützung braucht.

Pflegehilfsmittel sollen die Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen. Genau darum geht es auch beim Pflegebett: Es soll nicht nur die pflegende Person entlasten, sondern der pflegebedürftigen Person möglichst viel Sicherheit und Selbstständigkeit erhalten. 

Wie unterstützt ein Pflegebett im Alltag?

Ein Pflegebett kann das Hinlegen und Aufstehen sicherer machen, die Pflege im Bett erleichtern und dabei helfen, körperliche Belastungen für pflegebedürftige Personen, pflegende Angehörige und Fachkräfte zu verringern. Zugleich kann es dazu beitragen, die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person zu fördern, etwa wenn sie sich selbst besser aufrichten oder aus dem Bett heraussetzen kann. 

Für wen ist ein Pflegebett sinnvoll?

Ein Pflegebett kann sinnvoll sein, wenn die Mobilität deutlich eingeschränkt ist, das Aufstehen schwerfällt oder regelmäßige Unterstützung beim Lagern und Umsetzen nötig ist. Auch bei längerer Bettlägerigkeit, nach schweren Erkrankungen oder bei fortschreitenden neurologischen Einschränkungen kann es die Versorgung zu Hause deutlich verbessern.

Entscheidend ist immer der konkrete Bedarf im Alltag. Sollte eine oder mehrere der folgenden Herausforderungen vorliegen, ist ein Pflegebett häufig sinnvoll:

  • deutlich eingeschränkte Mobilität
  • Schwierigkeiten beim Aufstehen oder Hinsetzen
  • regelmäßige Umlagerungen im Bett
  • erhöhtes Risiko für Stürze beim Ein- und Ausstieg
  • starke körperliche Belastung pflegender Angehöriger
  • längere Phasen der Bettlägerigkeit

Funktionen, Maße und Komfort: Welche Eigenschaften haben Pflegebetten?

Pflegebetten gibt es in unterschiedlichen Ausführungen. Welche Variante passt, hängt davon ab, wie stark die Mobilität eingeschränkt ist, welche Hilfe im Alltag nötig ist und wie die Wohnsituation aussieht. Maßgeblich sind dabei nicht nur Komfort, sondern vor allem Sicherheit, Belastbarkeit und die Frage, welche Funktionen im Einzelfall gebraucht werden. 

Elektrisches Pflegebett

Elektrisch verstellbare Pflegebetten sind in der häuslichen Versorgung häufig die Standardlösung. Sie ermöglichen es, die Höhe des Bettes sowie Rücken- und Beinteil per Motor anzupassen. Je nach Modell können noch weitere Funktionen hinzukommen, etwa eine niedrigere Einstiegsposition oder besondere Verstellmöglichkeiten für Lagerung und Sitzposition. 

Pflegebett mit Aufstehhilfe

Ein Pflegebett mit Aufstehhilfe kann im Alltag zusätzlich entlasten. Gemeint ist meist ein Bett mit einem sogenannten Bettaufrichter oder einer vergleichbaren Aufrichthilfe. Damit kann sich die pflegebedürftige Person im Bett besser hochziehen, sich aufrichten oder das Umsetzen vorbereiten. Ob das sinnvoll ist, hängt unter anderem von Kraft, Koordination und Sturzrisiko ab. 

Pflegebett-Matratze

In der Regel gehört zu einem neuen Pflegebett auch eine passende Matratze. Sollte eine Spezialmatratzen notwendig sein, etwa zur Dekubitusprophylaxe oder -therapie, ist im Einzelfall zu prüfen, ob die Versorgung über die Pflegekasse oder vorrangig über die Krankenkasse läuft. 

Maße und Platzbedarf für Pflegebetten

Viele Pflegebetten orientieren sich an gängigen Bettmaßen. Entscheidend sind aber nicht nur Länge und Breite der Liegefläche, sondern auch die Belastbarkeit und die Platzverhältnisse im Zimmer. Vor der Lieferung sollte geklärt werden, ob das Bett durch Türen passt und ob rundherum genug Bewegungsfläche für Pflege und Transfers vorhanden ist.

Gerade bei hohem Körpergewicht der pflegebedürftigen Person, besonderer Körpergröße oder zusätzlichem Hilfsmittelbedarf können Sonderlösungen nötig sein.

Zubehör im Alltag: Seitengitter, Nachttisch & Co.

Zum Pflegebett kann verschiedenes Zubehör gehören. Dazu zählen etwa Seitensicherungen, ein Nachttisch oder Pflege-Betttisch, damit wichtige Dinge wie Brille, Getränke, Medikamente oder Telefon gut erreichbar sind. Welches Zubehör sinnvoll ist, richtet sich nach dem individuellen Bedarf. 

Wer zahlt Pflegebett, Matratze und Zubehör?

Ob und zu welchen Anteilen die Kosten für ein Pflegebett, die Matratze und etwaiges Zubehör übernommen werden, hängt davon ab, warum es gebraucht wird und welcher Leistungsträger zuständig ist. In vielen Fällen geht es um eine Versorgung über die Pflegekasse. Es kann aber auch Konstellationen geben, in denen die Krankenkasse zuständig ist. Dann wird das Hilfsmittel häufig als behindertengerechtes Bett oder Krankenbett eingeordnet. 

Pflegebett: Krankenkasse oder Pflegeversicherung?

Die Krankenkasse ist in der Regel zuständig, wenn vor allem ein medizinischer Zweck im Vordergrund steht, also zum Beispiel der Erfolg einer Krankenbehandlung gesichert oder eine Behinderung ausgeglichen werden soll. Dafür ist meist eine ärztliche Verordnung nötig. Ein Pflegegrad muss dafür nicht vorliegen.

Die Pflegekasse kommt in Betracht, wenn das Pflegebett in erster Linie die Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen soll. Der Anspruch besteht grundsätzlich für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 in häuslicher Pflege

Wie hoch ist der Eigenanteil für ein Pflegebett?

Auch finanziell gibt es Unterschiede: Wird das Pflegebett als Hilfsmittel über die Krankenkasse bewilligt, gilt in der Regel die übliche gesetzliche Zuzahlung. Sie beträgt zehn Prozent des Abgabepreises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Läuft die Versorgung dagegen über die Pflegekasse als technisches Pflegehilfsmittel, beträgt die Zuzahlung grundsätzlich zehn Prozent, höchstens aber 25 Euro. In der Praxis werden Pflegebetten allerdings häufig leihweise zur Verfügung gestellt. Dann fallen keine Anschaffungskosten an.

Zusätzliche Eigenanteile können entstehen, wenn ein Modell oder eine Ausstattung gewählt wird, die über das medizinisch oder pflegerisch Notwendige hinausgeht. Das betrifft zum Beispiel Komfortfunktionen, Sonderausstattungen oder Designwünsche. Solche Mehrkosten müssen Versicherte in der Regel selbst tragen.

Was gilt für Zubehör?

Zubehör wird in der Regel nur übernommen, wenn es für die sichere und zweckmäßige Nutzung des Pflegebetts gebraucht wird. Komfortwünsche, die über das pflegerisch oder medizinisch Notwendige hinausgehen, können zwar berücksichtigt werden, müssen in der Regel allerdings selbst finanziert werden. 

Pflegebett auf Rezept beantragen: AOK, TK, Barmer und andere Kassen

Wenn das Pflegebett als Krankenbett oder behindertengerechtes Bettvon der Krankenkasse erstattet werden soll, ist eine ärztliche Verordnung entscheidend. Auf dem Rezept sollte möglichst klar erkennbar sein, warum ein behindertengerechtes Bett medizinisch erforderlich ist und welche Funktionen benötigt werden.

Je genauer die Begründung, desto besser können Fachkräfte der jeweiligen Versicherung den Antrag prüfen. Auf der Verordnung kann außerdem bereits eine bestimmte Ausführung angegeben werden. Dafür muss eine zehnstellige Hilfsmittelnummer angegeben werden, die einem von den gesetzlichen Kassen zugelassenen Pflegebett entspricht.

Das Rezept spielt vor allem beim Antragsverfahren über die Krankenkasse eine Rolle. Geht es dagegen um ein Pflegebett als Pflegehilfsmittel über die Pflegekasse, steht nicht das Rezept im Vordergrund, sondern der pflegerische Bedarf in der häuslichen Versorgung. Eine ärztliche Empfehlung kann dort trotzdem hilfreich sein.

So laufen Antragstellung und Bewilligung ab:

  • ärztliche Verordnung einholen
  • bei der zuständigen Kasse oder Versicherung einreichen
  • gegebenenfalls Sanitätshaus oder Vertragspartner einbinden (können sich je nach Kasse unterscheiden)
  • Bewilligung abwarten
  • Lieferung, Aufbau und Einweisung organisieren

Pflegebett als Pflegehilfsmittel beantragen

Geht es um ein Pflegebett als Pflegehilfsmittel, ist die Pflegekasse zuständig. Hier sollte der Antrag den Pflegegrad, die häusliche Versorgung und die konkrete pflegerische Notwendigkeit nachvollziehbar beschreiben.

Hilfreich sind Angaben dazu, warum das vorhandene Bett nicht ausreicht und welche Funktionen im Alltag benötigt werden. Eine ärztliche Empfehlung ist als Ergänzung sinnvoll. Häufig reicht es aus, einen formlosen Antrag zu stellen, viele Kassen bieten aber auch Formulare oder Online-Anträge an. 

Bei einem formlosen Antrag sind folgende Angaben sinnvoll:

  • Versichertennummer
  • Pflegegrad (mit Nachweis durch Aktenzeichen)
  • kurze Angabe zur häuslichen Versorgung (wer unterstützt, in welchem Rahmen)
  • Begründung der Notwendigkeit des Pflegebetts und gegebenenfalls des Zubehörs
  • gegebenenfalls Nachweis einer ärztlichen Empfehlung

Welche Fristen gelten bei Antrag, Bewilligung und Widerspruch?

Für Anträge bei der Pflegekasse sowie bei der Krankenversicherung gilt: Sie muss über die Bewilligung der (anteiligen) Kostenübernahme grundsätzlich zügig entscheiden, spätestens innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang.

Wird eine Pflegefachkraft oder der Medizinische Dienst zur Begutachtung beteiligt, verlängert sich die Frist auf fünf Wochen. Erfolgt keine rechtzeitige schriftliche Mitteilung mit hinreichendem Grund, kann das Pflegebett nach Ablauf der Frist als genehmigt gelten.

Gegen einen ablehnenden Bescheid kann grundsätzlich binnen eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. 

Pflegebett leihen oder kaufen?

Gerade beim Pflegebett ist die Frage nach Leihe oder Kauf wichtig, weil sich abhängig davon Kosten, Zuzahlung, Wartung und spätere Rückgabe erheblich unterscheiden.

Pflegebett leihen

Technische Pflegehilfsmittel werden in geeigneten Fällen vorrangig leihweise zur Verfügung gestellt. Das ist häufig die praktischste Lösung: Das Bett wird geliefert, aufgebaut, gewartet und bei Änderung des Bedarfs gegebenenfalls wieder abgeholt. Bei leihweiser Überlassung ist die Versorgung regelmäßig zuzahlungsfrei. 

Pflegebett kaufen

Ein Kauf kann sinnvoll sein, wenn bewusst ein bestimmtes Modell gewünscht wird oder keine Leistungspflicht der Kasse besteht. Dann sollten aber nicht nur Anschaffungskosten, sondern auch Wartung, Reparaturen und Sicherheitsprüfungen bedacht werden.

Wird eine geeignete Leihversorgung ohne zwingenden Grund abgelehnt, müssen die Kosten selbst getragen werden. Ein Standard-Pflegebett kostet beim privaten Kauf meist etwa 1.000 bis 1.500 Euro, die Preise können jedoch stark schwanken.

Sonderfall: Pflegebett mieten

Eine private Miete kann sinnvoll sein, wenn kurzfristig eine Übergangslösung gebraucht wird oder wenn noch keine Entscheidung der Pflege- oder Krankenkasse vorliegt. Vertrag, laufende Kosten (meistens etwa 50 bis 110 Euro pro Monat, Preise können variieren!), Fixkosten (Liefer-, Service- oder Reinigungspauschalen) und Rückgabe müssen dann allerdings entsprechend selbst getragen und organisiert werden. 

Beispielrechnung: Pflegegrad 3 und Pflegebett

Bei Pflegegrad 3 kann ein Pflegebett als technisches Pflegehilfsmittel infrage kommen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Einstufung in Pflegegrad 3 bedeutet eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. An der Zuzahlungsgrenze für das Pflegebett ändert der Pflegegrad aber nichts.

Ein Beispiel:

  • Eine Person mit Pflegegrad 3 lebt zu Hause und braucht wegen eingeschränkter Mobilität ein Pflegebett.
  • Die Pflegekasse bewilligt das Bett als technisches Pflegehilfsmittel.
  • Fall 1: Das Bett wird leihweise gestellt. Dann entstehen in der Praxis oft keine Anschaffungskosten und keine Zuzahlung.
  • Fall 2: Das Bett wird nicht leihweise, sondern dauerhaft überlassen und der Abgabepreis liegt beispielhaft bei 1.400 Euro.
  • Zehn Prozent davon wären 140 Euro. Wegen der gesetzlichen Obergrenze müssen aber höchstens 25 Euro zugezahlt werden.

Gibt es Unterschiede für Privatversicherte?

Für Privatversicherte gelten die gleichen gesetzlichen Regelungen. Das bedeutet, auch dort werden technische Pflegehilfsmittel in geeigneten Fällen vorrangig leihweise überlassen. Soweit eine Leihe nicht möglich ist, fällt eine Selbstbeteiligung von zehn Prozent an, höchstens jedoch 25 Euro je Pflegehilfsmittel.

Auch privat Versicherte sollten vor der Beschaffung klären, welche Unterlagen verlangt werden und ob ein bestimmter Versorgungsweg vorgesehen ist.

Der größte Unterschied zu gesetzlich Versicherten liegt in der Regel in der Abrechnung: Privatversicherte gehen häufig in Vorleistung, die Versicherung erstattet anschließend die Kosten. 

Worauf kommt es vor der Entscheidung an?

Vor der Entscheidung für ein Pflegebett ist es sinnvoll, die gesamte Versorgungssituation in den Blick zu nehmen. Wichtig sind etwa Platzverhältnisse, Transfermöglichkeiten, Zubehör, Wartung und die Frage, ob eine Leihversorgung ausreicht oder ob ausnahmsweise ein Kauf sinnvoll sein kann.

  • Welche Funktionen werden im Alltag wirklich gebraucht?
  • Reicht ein Standardmodell oder ist eine Sonderlösung nötig?
  • Ist genug Platz im Schlafzimmer vorhanden?
  • Wird Zubehör wie Aufstehhilfe, Seitensicherung oder Nachttisch benötigt?
  • Ist Leihe möglich oder kommt nur Kauf beziehungsweise Miete infrage?
  • Welche Zuzahlung oder Mehrkosten können entstehen?

Pflegebetten-Hersteller: Burmeier, Stiegelmeyer, Mühle, Malsch & Co.

Zu den bekanntesten Anbietern in Deutschland zählen die Firmen Stiegelmeyer mit ihrer Marke Burmeier für die häusliche Pflege, sowie Mühle, Betten Malsch, Hermann Bock und tecfor care. 

Bei der Suche nach einem passenden Pflegebett sollte allerdings weniger der Hersteller im Vordergrund stehen als die Frage, welches Modell zum konkreten Bedarf passt, etwa im Hinblick auf

  • Höhenverstellung,
  • Aufstehhilfe,
  • Seitensicherung,
  • Belastbarkeit oder
  • Sondermaße.