Pflegehilfsmittel: Liste, Antrag, Boxen & Budget

Pflegehilfsmittel können den Alltag in der häuslichen Pflege deutlich erleichtern, zum Beispiel durch mehr Hygiene und Schutz bei der Unterstützung. Welche Produkte dazugehören, wie die Kostenübernahme funktioniert und worauf gesetzlich und privat Versicherte achten sollten, lesen Sie hier.

Überblick

  • Pflegehilfsmittel sind Hilfen, die die Pflege zu Hause erleichtern, Beschwerden lindern oder die Selbstständigkeit unterstützen.

  • Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel übernimmt die Pflegekasse seit 1. Januar 2025 monatlich bis zu 42 Euro.

  • Technische Pflegehilfsmittel (zum Beispiel Pflegebett oder Hausnotruf) können ebenfalls übernommen werden; üblich ist eine Zuzahlung von zehn Prozent, maximal 25 Euro je Hilfsmittel (ab 18 Jahren).

  • Privat Versicherte erhalten vergleichbare Leistungen über die private Pflegepflichtversicherung – oft als Kostenerstattung nach Rechnung. 

Was sind Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel sind Produkte oder technische Hilfen, die speziell dafür gedacht sind, die Pflege im häuslichen Umfeld zu erleichtern oder sicherer zu machen.

Wichtig ist die Abgrenzung zu Hilfsmitteln der Krankenversicherung: Manche Produkte fallen in den Bereich der Krankenkasse, wenn sie vor allem medizinische Behandlung unterstützen (zum Beispiel bestimmte Hilfsmittel nach ärztlicher Verordnung). Pflegehilfsmittel zielen dagegen typischerweise auf die Pflegesituation ab, etwa auf Hygiene, Schutz und Unterstützung im Alltag. 

Welche Pflegehilfsmittel gibt es?

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Das sind Einmal- oder Verbrauchsprodukte, die aus hygienischen Gründen nicht wiederverwendet werden oder regelmäßig aufgebraucht werden. Dazu zählen unter anderem Handschuhe und Desinfektionsmittel.

Technische Pflegehilfsmittel

Technische Pflegehilfsmittel sind langlebige Hilfen, die Sicherheit geben oder die Pflege erleichtern. Dazu gehören zum Beispiel ein Pflegebettoder ein Hausnotruf. Größere technische Pflegehilfsmittel werden häufig leihweise zur Verfügung gestellt. Je nach Fall kann eine Zuzahlung anfallen. 

Pflegehilfsmittel-Liste: Was ist in Apotheke und Sanitätshaus erhältlich?

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bekommen Sie in Apotheken, Sanitätshäusern, Drogerien oder im Einzelhandel. Welche Produkte grundsätzlich als zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel gelten, ist im Pflegehilfsmittelverzeichnis (Produktgruppe 54) systematisch beschrieben:

  • saugende Bettschutzeinlagen
  • Fingerlinge 
  • Einmalhandschuhe
  • medizinische Gesichtsmasken
  • Schutzschürzen 
  • Schutzservietten zum Einmalgebrauch 
  • partikelfiltrierende Halbmasken (FFP2- oder vergleichbare Masken)
  • Desinfektionsmittel

Praxis-Hinweis: Wenn Sie in der Apotheke oder im Sanitätshaus einkaufen und eine Kostenerstattung planen, sollten Sie vorher klären, welche Belege Ihre Pflegekasse verlangt (Rechnung, Zeitraum, Produktbezeichnung) und ob die Kasse bestimmte Vertragspartner bevorzugt.

Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?

Voraussetzungen: Pflegegrad und häusliche Pflege

Anspruch besteht in der Regel, wenn eine Pflegebedürftigkeit festgestellt ist und die Versorgung zu Hause stattfindet. Für die Verbrauchsprodukte ist dabei entscheidend, dass es sich um häusliche Pflege handelt und der Bedarf im Pflegealltag plausibel ist.

Häusliche Pflege kann dabei unterschiedlich organisiert sein: durch Angehörige, andere Privatpersonen oder zusätzlich durch einen ambulanten Pflegedienst. Wichtig ist weniger, wer pflegt, sondern dass die Versorgung im häuslichen Umfeld stattfindet.

Anspruch ohne Pflegegrad?

Ohne Pflegegrad läuft die Finanzierung in der Regel nicht über die Pflegekasse. Dann kann im Einzelfall die Krankenkasse zuständig sein (zum Beispiel bei medizinisch notwendigen Hilfsmitteln mit ärztlicher Verordnung) oder die Kosten müssen selbst getragen werden. 

Pflegehilfsmittel: 42 Euro zur freien Verwendung?

Das Budget ist nicht beliebig auszahlbar. Es ist an Pflegehilfsmittel gebunden und dient dazu, konkrete Verbrauchsprodukte für die häusliche Pflege zu finanzieren. Diese können aber selbst ausgesucht werden. 42 Euro sind dafür der gesetzliche Höchstbetrag.

Pflegehilfsmittel: 42 Euro auszahlen lassen – geht das?

Eine Auszahlung ohne Nachweis ist normalerweise nicht vorgesehen. Üblich sind zwei Wege:

  1. Ein Anbieter liefert die Produkte (oft als Pflegebox bezeichnet) und rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. 

  2. Die pflegebedürftige Person oder eine unterstützende Kraft kaufen die Hilfsmittel selbst und reichen die Rechnungen zur Kostenerstattung ein. Auch das ist im Gesetz als Möglichkeit vorgesehen, solange es sich um passende Pflegehilfsmittel handelt. 

Pflegehilfsmittel beantragen: So gehen Sie vor

Antrag bei der Pflegekasse – welche Wege sind üblich?

Zuständig ist bei gesetzlich Versicherten die Pflegekasse. Häufig reicht ein formloser Antrag, viele Kassen bieten aber auch Formulare oder Online-Anträge an. 

Welche Angaben sind sinnvoll?

Bei einem formlosen Antrag sollten folgende Angaben gemacht werden:

  • Versichertennummer
  • Pflegegrad (mit Nachweis durch Aktenzeichen)
  • Kurze Angabe zur häuslichen Versorgung (wer unterstützt, in welchem Rahmen)
  • Begründung der Notwendigkeit der einzelnen Hilfsmittel
  • bei technischen Pflegehilfsmitteln: Begründung und gegebenenfalls Nachweis einer ärztlichen Empfehlung 

Lieferung oder Erstattung: zwei typische Abrechnungswege

  1. Direktversorgung (Lieferung): Ein Vertragspartner liefert regelmäßig passende Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und rechnet direkt ab. Vorteil: wenig Bürokratie. Nachteil: Sie sollten genau prüfen, ob die Produktauswahl wirklich zu Ihrem Bedarf passt.

  2. Kostenerstattung: Sie kaufen selbst und reichen Rechnungen ein. Vorteil: freie Einkaufswahl. Nachteil: Sie müssen Belege sammeln und die Erstattung aktiv beantragen. 

Unterschiede bei AOK, TK, Barmer, DAK & Co.

Die rechtliche Grundlage (Anspruch und Höchstbetrag) ist für alle Pflegekassen gleich, weil sie gesetzlich geregelt ist. Unterschiede gibt es in der Praxis vor allem bei Abläufen, Formularen, digitalen Wegen, Vertragspartnern und der Frage, ob eine Kasse eher auf Direktversorgung oder Kostenerstattung setzt. 

Pflegehilfsmittel im Abo

Viele Betroffene nutzen Pflegehilfsmittel im Abo in Form einer monatlichen Zusendung. Das kann praktisch sein, wenn regelmäßig ähnliche Produkte gebraucht werden und man sich nicht jeden Monat um Einkauf und Belege kümmern möchte. Die Anbieter rechnen häufig direkt mit der Pflegekasse ab.

Wichtig ist, den Bedarf realistisch einzuschätzen und unseriöse Werbeanrufe zu ignorieren: Verbraucherschützer warnen ausdrücklich vor unerwünschten Kontakten und empfehlen, Angebote in Ruhe zu prüfen.

Beispiele bekannter Anbieter, die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Abo liefern (Auswahl, ohne Bewertung):

  • curabox
  • Pflegebox
  • Pflegetipp
  • Promedica24
  • Sanubi 
  • sanus+ 

Was gilt für Privatversicherte?

Privatversicherte erhalten Leistungen für Pflegehilfsmittel über die private Pflegepflichtversicherung. Häufig gilt das Erstattungsprinzip: Sie kaufen die Produkte und reichen die Rechnung ein. Manche Versicherer orientieren sich in Umfang und Höchstbeträgen an den gesetzlichen Regelungen (zum Beispiel bis 42 Euro monatlich für Verbrauchshilfsmittel), Details können jedoch vom Tarif abhängen.

Sinnvoll ist, vor dem Kauf kurz zu prüfen, welche Belege die private Pflegepflichtversicherung verlangt und ob ein bestimmtes Formular genutzt werden soll.