Mama und Kind kuscheln und toben auf dem Boden
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Pflegegrad bei ADHS: Wann besteht Anspruch auf Pflegegeld?

Von: Dr. Justus Meyer (Medizinautor und Pflege-Experte)
Letzte Aktualisierung: 14.04.2026

ADHS kann den Alltag stark beeinträchtigen – etwa wenn massive Verhaltensprobleme, fehlende Impulssteuerung oder psychische Begleiterkrankungen vorliegen. Entscheidend für einen Pflegegrad ist aber nicht die Diagnose, sondern wie stark die Selbstständigkeit im Alltag eingeschränkt ist und wie viel Hilfe dauerhaft nötig ist. Wie die Begutachtung abläuft, worauf Eltern achten sollten und welche Leistungen möglich sind, zeigt dieser Überblick.

Worauf es ankommt für einen Pflegegrad bei ADHS

Ein Pflegegrad ist grundsätzlich möglich, wenn ADHS (also eine Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung) und/oder deren Begleiterkrankungen zu einem dauerhaften Hilfebedarf führt.

ADHS betrifft rund zwei bis sechs Prozent der Kinder und Jugendlichen in Deutschland und kann bis ins Erwachsenenalter bestehen bleiben. Maßgeblich für den möglichen Pflegegrad ist, ob über das altersgerechte Maß hinausgehende Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen und im Begutachtungsinstrument genug Punkte erreicht werden.

Wichtig: ADHS allein führt nicht automatisch zu einem Pflegegrad. Viele Betroffene kommen – trotz Symptomen – im Sinne der Pflegeversicherung ohne regelmäßige Hilfe zurecht.

Ein Anspruch wird realistisch, wenn zum Beispiel

  • eine engmaschige Beaufsichtigung nötig ist (Gefährdung, Weglaufen, impulsives Verhalten)
  • Alltagsabläufe ohne ständige Anleitung nicht funktionieren (Anziehen, Hygiene, Essen/Trinken, Hausaufgaben-/Tagesstruktur)
  • häufige, belastende Verhaltensweisen auftreten (Aggression, massive Konflikte, Selbstgefährdung)
  • komplexe Therapieanforderungen dauerhaft organisiert und begleitet werden müssen
  • zusätzliche Diagnosen vorliegen (etwa Autismus-Spektrum-Störung, Intelligenzminderung, schwere Angst-/Zwangsstörung, Depression)

Pflegegrad bei einem Kind mit ADHS: Was ist anders als bei Erwachsenen?

Von Kindern wird natürlich nicht erwartet, so selbstständig wie eine erwachsene Person zu sein. Entscheidend für die Einstufung in einen Pflegegrad ist deshalb der Vergleich mit einem altersentsprechend entwickelten Kind: Welche Unterstützung ist in diesem Alter üblich – und was geht deutlich darüber hinaus? Das ist bei ADHS besonders relevant, weil viele alltägliche Hilfen (Anleitung, Erinnerung, Struktur) bei jüngeren Kindern ohnehin normal sind.

Für die Pflegegrad-Einstufung bei ADHS kommt es beispielsweise darauf an, ob

  • die benötigte Aufsicht/Anleitung deutlich über das altersübliche Maß hinausgeht
  • es zu häufigen Krisen kommt, die Betreuungspersonen dauerhaft binden
  • Sicherheitsaspekte im Vordergrund stehen (Gefahrensituationen, impulsives Weglaufen, Selbstgefährdung)
  • Kindergarten/Schule nur mit besonderer Unterstützung bewältigt werden kann (auch außerhalb reiner Lernprobleme)

Pflegegrad für Erwachsene und Kinder mit ADHS berechnen

Gesetzlich Versicherte werden in der Regel durch den Medizinischen Dienst (bei einer Knappschafts-Versicherung durch den Sozialmedizinischen Dienst) begutachtet, Versicherte in der privaten Pflegepflichtversicherung meist durch Medicproof. Die Begutachtung kann auch durch andere anerkannte unabhängige Gutachter erfolgen, das ist aber die Ausnahme.

Die Einstufung erfolgt über ein Punktesystem (0 bis 100 Punkte). Die Pflegegrade sind wie folgt definiert:

  • Pflegegrad 1: 12,5 bis unter 27 Punkte
  • Pflegegrad 2: 27 bis unter 47,5 Punkte
  • Pflegegrad 3: 47,5 bis unter 70 Punkte
  • Pflegegrad 4: 70 bis unter 90 Punkte
  • Pflegegrad 5: 90 bis 100 Punkte

Bewertet werden sechs Lebensbereiche (Module) in unterschiedlicher Gewichtung. In jedem Modul werden mehrere Einzelkriterien bewertet. Daraus entsteht pro Modul ein Summenwert. Dieser Summenwert wird anschließend in gewichtete Punkte umgerechnet (je Modul in eine 5-stufige Skala) und fließt mit einer festen Gewichtung in den Gesamtpunktwert ein.

Die Gewichtungen sind:

  • Modul 1 (Mobilität): 10 Prozent
  • Modul 2 (kognitive und kommunikative Fähigkeiten): 15 Prozent
  • Modul 3 (Verhaltensweisen und psychische Problemlagen): 15 Prozent
  • Modul 4 (Selbstversorgung): 40 Prozent
  • Modul 5 (Krankheits-/therapiebedingte Anforderungen): 20 Prozent
  • Modul 6 (Alltagsleben und soziale Kontakte): 15 Prozent

Wichtige Besonderheit: Modul 2 (Kognitive und kommunikative Fähigkeiten) und Modul 3 (Verhaltensweisen und psychische Problemlagen) werden nicht addiert. Es zählt nur der höhere der beiden gewichteten Werte (Modul 2 oder Modul 3) für den Gesamtpunktwert. 

Welche Begutachtungsbereiche sind bei ADHS besonders relevant?

Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten 

Hier geht es um Fähigkeiten wie Orientierung, Erinnern, Entscheiden und das Steuern mehrschrittiger Alltagshandlungen. Jedes Kriterium wird mit 0 bis 3 Punkten bewertet (von „vorhanden/unbeeinträchtigt“ bis „nicht vorhanden“).

Viele Kinder (und auch Erwachsene) mit ADHS wissen grundsätzlich, wie eine Aufgabe zu bewerkstelligen ist, scheitern aber an der Umsetzung im Alltag (Initiieren, Dranbleiben, Reihenfolge einhalten, Fehlerkontrolle).

In Begutachtungen werden ADHS-bedingte Probleme deshalb häufig eher in Modul 6 (Alltagsleben und soziale Kontakte) oder Modul 3 (Verhaltensweisen und psychische Problemlagen) sichtbar als in Modul 2. Trotzdem kann Modul 2 relevant sein, wenn zum Beispiel das Erkennen von Risiken und Gefahren im Alltag deutlich eingeschränkt ist.

Modul 2 kann nach der Umrechnung in gewichtete Punkte zwischen 0 und 15 Punkten zur Gesamtpunktzahl beitragen. 

Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Dieses Modul bewertet, wie oft Verhaltensweisen auftreten, die Unterstützung erforderlich machen. Jedes Kriterium wird nach Häufigkeit bewertet: von „nie/sehr selten“ bis „täglich“.

Bei Menschen mit ADHS sind folgende Kriterien häufig relevant:

  • sozial inadäquates Verhalten (zum Beispiel impulsive Grenzverletzungen, starke Regelverstöße)
  • verbale Aggression oder körperliche Aggressivität in Eskalationen
  • Abwehr unterstützender Maßnahmen (beispielsweise Hilfe bei Hygiene/Anziehen wird regelmäßig verweigert und führt zu Konflikten)
  • Beschädigen von Gegenständen (wenn es wiederkehrend vorkommt)

Wichtig: Es geht um ADHS-bedingte Verhaltensweisen, die immer wieder auftreten und dauerhaft personelle Unterstützung notwendig machen.

Modul 3 kann ebenfalls zwischen 0 und 15 Punkten zur Gesamtpunktzahl beitragen. Und nochmal zur Erinnerung: Aus Modul 2 und 3 zählt am Ende nur der höhere Wert

Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte 

Hier geht es um Alltagsstruktur, Schlafen, sich beschäftigen, Planen und soziale Interaktion. Die Kriterien werden hier von selbstständig bis unselbstständig eingestuft.

Für Menschen mit ADHS ist Modul 6 in der Begutachtung punkterelevant, wenn

  • der Tagesablauf ohne enge Anleitung nicht gelingt (Starten, Wechseln zwischen Aufgaben, Dranbleiben)
  • sich beschäftigen ohne dauernde Steuerung kaum möglich ist (ständige Unterbrechungen, riskantes Verhalten, Überforderung)
  • Ruhen und Schlafen regelmäßig nur mit intensiver Begleitung klappen (lange Einschlafbegleitung, häufiges nächtliches Aufstehen)
  • Planungen (auch kindgerecht) nicht möglich sind, ohne dass Bezugspersonen vollständig strukturieren und erinnern

Aus Modul 6 fließen 0 bis 15 Punkte in die Gesamtpunktzahl ein. 

Pflegegrad-Antrag stellen: Schritt für Schritt

Um einen Pflegegrad zu erhalten und dadurch Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen zu können, müssen Menschen mit ADHS oder ihre gesetzlichen Vertreter*innen folgende Abläufe einhalten:

  1. Antrag stellen: Der Antrag läuft über die Pflegekasse (bei gesetzlich Versicherten bei der Krankenkasse angesiedelt) oder über die private Pflegepflichtversicherung.
  2. Einen Termin zur Begutachtung vereinbaren: Die Begutachtung findet – je nach Konstellation – zu Hause oder auch per strukturiertem Telefoninterview bzw. Videotelefonie statt.
  3. Gutachten und Bescheid abwarten: Auf Basis des Gutachtens ergeht die Entscheidung über den Pflegegrad. Bei Ablehnung oder zu niedrigem Pflegegrad ist Widerspruch (in der Regel innerhalb eines Monats) möglich.

Praxis-Tipps für die Begutachtung bei ADHS

Bei einer Begutachtung sollte der typische Alltag dargestellt werden – nicht ein besonders guter oder schlechter Tag. Gerade bei ADHS schwankt die Situation oft stark. Hilfreich ist deshalb eine klare, konkrete Dokumentation über ein bis zwei Wochen.

Vorbereitung: Welche Unterlagen sind sinnvoll?

  • Diagnoseunterlagen (gegebenenfalls Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie, SPZ, Facharzt)
  • Berichte zu Therapien und Fördermaßnahmen (zum Beispiel Verhaltenstherapie, Ergotherapie) und deren Alltagsrelevanz
  • Stellungnahmen von Schule/Kita (zu Themen wie Gefährdungen, Krisen, ständige 1:1-Begleitung, massive Konflikte)
  • Medikationsplan und Dokumentation von Nebenwirkungen/Notwendigkeit der Überwachung
  • Tagebuch über ein bis zwei Wochen: konkrete Hilfen (Anleitung, Kontrolle, Deeskalation), Zeitaufwand, kritische Situationen

Im Gespräch: So wird Hilfebedarf greifbar

Je konkreter sich die begutachtende Person in die Betreuungssituation hineinversetzen kann, desto besser kann sie sie beurteilen. Das heißt, statt „braucht viel Hilfe“ anzugeben, immer möglichst exakt beschreiben: Was genau muss die betreuende Person tun – wie oft – wie lange – und was passiert ohne Hilfe? Beispiele:

  • Morgens: komplette Schritt-für-Schritt-Anleitung bei Hygiene/Anziehen, sonst Abbruch oder massive Konflikte
  • Essen/Trinken: ständige Erinnerung/Beaufsichtigung, sonst werden Mahlzeiten vergessen oder verweigert
  • Sicherheit: dauerhaftes Aufpassen wegen riskanten Verhaltens notwendig (Straßenverkehr, Weglaufen, Klettern, Feuer/Scheren/Medikamente)
  • Abends: Schlafprobleme, wiederholtes Aufstehen, Betreuungsperson muss präsent bleiben
  • Therapietreue: nicht ohne Hilfe gegeben

Welche Leistungen sind bei den Pflegegraden 1, 2, 3, 4 und 5 möglich?

Welche Leistung sinnvoll ist, hängt davon ab, wie die Versorgung organisiert wird (Familie, Pflegedienst, anerkannte Angebote). Für viele Familien mit ADHS-betroffenem Kind sind Entlastungsleistungen zentral, weil sie Betreuung und Alltagshilfen finanzieren können.

Entlastungsbetrag (Pflegegrad 1 bis 5)

Bei häuslicher Pflege steht ein Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich zur Verfügung. Er wird zweckgebunden für anerkannte Angebote genutzt (keine freie Barauszahlung).

Pflegegeld und Pflegesachleistungen bei ADHS (ab Pflegegrad 2)

Ab Pflegegrad 2 gibt es entweder Pflegegeld (wenn Angehörige/Privatpersonen pflegen) oder Pflegesachleistungen (wenn ein ambulanter Dienst unterstützt) – oder eine Kombination aus beidem.

Die monatlichen Höchstbeträge (Überblick) sind:

Pflegegeld

  • Pflegegrad 2: 347 Euro
  • Pflegegrad 3: 599 Euro
  • Pflegegrad 4: 800 Euro
  • Pflegegrad 5: 990 Euro

Pflegesachleistungen

  • Pflegegrad 2: 796 Euro
  • Pflegegrad 3: 1.497 Euro
  • Pflegegrad 4: 1.859 Euro
  • Pflegegrad 5: 2.299 Euro

Pflegehilfsmittel (Pflegegrad 1 bis 5)

Bei Pflege zu Hause können Pflegehilfsmittel unterstützen – dazu zählen zum Beispiel zum Verbrauch bestimmte Produkte wie Einmalhandschuhe. Seit 1. Januar 2025 liegt der monatliche Höchstbetrag hierfür bei 42 Euro.

Weitere Leistungen, die bei ADHS relevant sein können

Je nach Situation und Pflegegrad kommen außerdem weitere Leistungen in Betracht, an denen sich die Versicherung beteiligt oder die sie vollfinanziert, etwa Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Tages-/Nachtpflege oder wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.

In Familien mit ADHS ist beispielsweise die sogenannte Verhinderungspflege oder eine Kurzzeitpflege in einer dafür zugelassenen Einrichtung besonders dann relevant, wenn Betreuungspersonen regelmäßig ausfallen oder dringend Pausen brauchen.

Privat versichert: Was ist anders geregelt?

In der privaten Pflegepflichtversicherung gibt es grundsätzlich vergleichbare Leistungsarten wie in der sozialen Pflegeversicherung. In der Praxis läuft die Abrechnung aber häufiger als Kostenerstattung: Leistungen werden zunächst selbst bezahlt und anschließend mit der Versicherung abgerechnet.

Die Begutachtung zur Feststellung eines Pflegegrads wird in der Regel von Medicproof durchgeführt, nicht vom Medizinischen Dienst (MD).

Wichtig: Auch bei Privatversicherten gelten Pflegegrade und Begutachtungslogik (Punktesystem/Module). Unterschiede ergeben sich vor allem bei Abrechnung, Nachweisen und organisatorischen Abläufen.

Pflegegrad bei ADHS abgelehnt oder zu niedrig?

Häufig scheitert die gewünschte Einstufung bei ADHS daran, dass im Gespräch zu stark die Diagnose im Mittelpunkt steht, während der konkrete Unterstützungsbedarf im Alltag nicht greifbar beschrieben wird.

Gerade bei Kindern wirkt vieles auf den ersten Blick altersgemäß, wenn der Vergleich zu einem altersentsprechend entwickelten Kind nicht sauber herausgearbeitet ist – zum Beispiel, wie viel zusätzliche Anleitung, Kontrolle oder Beaufsichtigung wegen Impulsivität, fehlender Selbstorganisation oder Eskalationen tatsächlich nötig ist.

Auch wenn die Belastung für die Familie sehr hoch ist, fehlen im Gutachten dann oft nachvollziehbare Belege dafür, wie sich die Einschränkungen in den einzelnen Begutachtungsmodulen zeigen.

Ein weiterer Stolperstein: Am Begutachtungstag wird der Alltag häufig besonders gut strukturiert dargestellt, obwohl es normalerweise ohne intensive Steuerung nicht funktioniert.

Wenn Sie den Eindruck haben, dass wichtige Aspekte nicht berücksichtigt oder falsch gewichtet wurden, kann ein Widerspruch gegen den Pflegegradbescheid sinnvoll sein – am besten gestützt durch zusätzliche Unterlagen wie Rückmeldungen aus Schule oder Kita, aktuelle Fachberichte, ein Pflegetagebuch und konkrete Beispiele aus dem Alltag.