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Wurzelbehandlung

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  • Wurzelbehandlung

    Hallo,
    mein Zahnarzt behauptet, seit 2004 müßte eine Wurzelbehandlung privat abgerechnet werden.
    Wer kann mir mehr dazu sagen?


  • RE: Wurzelbehandlung


    hi,

    nein, diese generelle aussage deines arztes ist unrichtig.

    wurzelbehandlungen sind kassenleistung nach den BEMA/richtlinien --> kassenzahnärztliche Bundesvereinigung:

    http://www.kzbv.de/service/Richtlinien_060618.pdf

    dort schauen unter:

    B --> III (Konservative Behandlung) --> Punkt 9 ff (das ist Seite 8/9)

    suche dir bitte einen zahnarzt, der die richtlinien nicht generell zu deinem nachteil auslegt und dir die anwendung der richtlinien anhand deiner mundsituation verständlich erläutert!

    private zusatzleistungen wie andere feilen, elektonische längenbestimmung, einsatz eines mikroskops können zu zusatzkosten führen - und werden mit einer schriftlich fixierten mehrkostenvereinbarung vor der behandlung mit dem patienten besprochen (informationspflicht des zahnarztes).

    gruß, chris.

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    • RE: Wurzelbehandlung


      Hallo,

      die Wahrheit liegt wie so oft dazwischen. Es ist in der Tat nicht korrekt, dass jede Wurzelbehandlung privat gezahlt werden muß. Prinzipiell ist eine Wurzelbehandlung Bestandteil der gesetzlichen Krankenversichernung.

      Dennoch kann ein Zahnarzt eine Wurzelbehandlung nach den Richtlinien der GKV als nicht durchführbare Behandlung einstufen, z. B. bei stark gekrümmten Wurzeln, weit hinten liegenden, schwer zu erreichenden Zähnen etc. Dann, wenn der Aufwand so groß wäre, daß es sich dabei um keine "wirtschaftliche" Maßnahme handelt. Die GKV zahlt dann die Zahnentfernung.
      Aus medizinishcer Sicht kann der Zahnerhalt dennoch möglich sein, muß dann halt nur privat liquidiert werden.

      Zuzahlungen oder die private Wurzelbehandlung, um eine bessere meditinsche Leistung zu bekommen sind freiwillig.

      Gruß Peter Schmitz-Hüser

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      • RE: Wurzelbehandlung


        nun, die mögliche weigerung betrifft allerdings NUR die molaren, nicht die restlichen zähne.

        und: so manch' einem zahnarzt reicht selbst ein umsatz von 400,-/hrs nicht - da wundert man sich kräftig bei der bilanzprüfung ...

        von daher: wucher und wirtschaftlichkeit scheinen gerade im zahnärztlichen bereich das ein oder andere mal nicht klar unterscheidbar - traurig um die zunft und vor allem um die patienten.

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        • RE: Wurzelbehandlung


          ...nichts gegen ein gesundes Halbwissen aber hier irrt der werte Herr;
          die Ausschlußentscheidung ist nicht zwangsläufig abhängig von lokalen
          Faktoren sondern von qualitativen.

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          • RE: Wurzelbehandlung


            ein irrtum besteht wohl kaum - so denn eine kassenzahnärztliche zulassung besteht, sind die BEMA/richtlinien einzuhalten, ob man mit diesen nun konform geht oder auch nicht. möchte man sich nicht an die bindenden richtlinien halten, so sollte immerhin der patient hierüber offen informiert werden, so dass eine weitere informationseinholung für ihn möglich ist (mit allen konsequenzen für den arzt wie informierung der jeweiligen kasse und auch kzv). immerhin besteht ja auch die möglichkeit, für den arzt eine privatpraxis zu eröffnen (oder auch gar nicht im kundenkontakt zu arbeiten) und somit frei von zeit- und kassenzahnärztlichen zwängen seiner arbeit nachzugehen. aus einem medizinstudium ergibt sich wie bei jedem anderen studium auch nicht zwingend ein wunscharbeitsplatz!

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            • RE: Wurzelbehandlung


              ...mit Anlauf übers Ziel hinaus;
              es ging doch g e r a d e um die Einschränkungen, die die BEMA für
              einige endodontische Probleme bereithält und damit eine entsprechende
              Versorgung zugunsten einer Extraktion ablehnt - Stichwort Wirtschaftlichkeitsgebot usw.
              Um Informations-/Aufklärungspflicht und ärztliche "Metaphysik" ging es doch gar
              nicht;
              ein typischer "hallo, ich weiß was..." Beitrag ;-)

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