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Kostenerstattung f.Seed-Implatationen

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  • Kostenerstattung f.Seed-Implatationen


    Bitte teilen Sie mir Näheres zur angeblichen Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenkassen
    bei Seed-Impl. mit.
    Die BEK-Hannover hat von der neuen VO keine Kenntnis.

    Vielen Dank im Vorraus

    G.Meine


  • RE: Kostenerstattung f.Seed-Implatationen


    Im ambulanten Bereich gibt es keine Kostenerstattung der Brachytherapie !! Im stationären Bereich besteht die theoretische Möglichkeit, jedoch sind die Mittel der Krankenhäuser budgetiert, so daß auch hier die Brachytherapie praktisch nicht weit verbreitet ist.

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    • RE: Kostenerstattung f.Seed-Implatationen


      Werter Herr Dr.Med Kahmann,
      aus mehreren Pressemitteilungen des Seed-Herstellers, Fa.Bebig GmbH,konnte ich entnehmen, dass das Bundesministerium für Gesundheit am 13.10.2003 die neue VO zum "Fallpauschalensystem für das Jahr 2004 verabschiedet hat und erstmalig damit eine neue Behandlungsmethode für frühe Stadien von Prostatakrebs, die Seed-Brachytherapie, in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen adäquat aufgenommen worden ist.
      Nun verstehe ich nicht, warum die Kostenerstattung
      nur auf den stationären Bereich eingeschränkt ist?
      Sie selbst schreiben, dass die Brachytherapie fast immmer ambulant durchgeführt wird.Wer führt denn bei der heutigen Technik und Dank Ihrer zunehmenden Urologenausbildung im Ullsteinhaus in der BRD noch stationäre Brachytherapien aus?
      Was wird unternommen, um diese unsinnige Einschränkung aufzuheben?



      Meine, Gustav schrieb:
      -------------------------------

      Bitte teilen Sie mir Näheres zur angeblichen Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenkassen
      bei Seed-Impl. mit.
      Die BEK-Hannover hat von der neuen VO keine Kenntnis.

      Vielen Dank im Vorraus

      G.Meine

      Kommentar


      • RE: Kostenerstattung f.Seed-Implatationen


        Hallo!

        Die AOK hat die "Seeds" bereits vor einem Jahr bezahlt, s. nachvolgendes Schreiben:


        ************************************************** *******
        AOK Bayern Die Gesundheitskasse
        Direktion München
        Hauptgeschäftstelle München
        Maistr. 43-47
        80337 München

        Herrn
        xxxxxxxxxxxxxx
        xxxxxxxxxxxxxx

        Datum: 14.07.2003

        Brachytherapie bei lokal begrenztem Prostatakarzinom

        Sehr geehrter Herr xxxxxxxxxx,

        wir kommen zurück auf Ihre Anfrage vom 06 07.2003 im Zusammenhang mit der ausserverträglichen Leistung der "Brachytherapie" bei lokal begrenztem Prostatakarzinom,
        Nachdem die gesetzliche Krankenversicherung vom Sachleistungsprinzip geprägt ist, kommt grundsätzlich jegliche Behandlung zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen nur im Rahmen des vertragsärztlichen Systems - letztlich also durch Vertragspartner - in Betracht (§§ 2 Abs. 2 und 76 Abs. 1 Sozialgesetzbuch V). Im Falle der Beurteilung einer Kostenübernahme für Therapieverfahren, die bisher nicht zum allgemein akzeptierten Standard der medizinischen Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung gehören, enthält zum einen das Sozialgesetzbuch V (§ 135) eindeutige gesetzliche Vorgaben, an die sich alle gesetzlichen Krankenkassen halten müssen. Zum anderen hat hierzu auch das Bundessozialgericht Leitgrundsätze entwickelt. Danach dürfen neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen nur durchgeführt und abgerechnet werden, wenn die dazu gesetzlich berufene Institution, der sogenannte Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen, der aus Vertretern der Vertragsärzte und der Krankenkassen auf Bundesebene besteht, entsprechende Richtlinien beschlossen hat. Die genannten Richtlinien haben die Qualltat von Rechtsnormen; sie regeln im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung den Umfang und die Modalitäten der Krankenbehandlung - sowohl für die behandelnden Vertragsärzte als auch für die Kunden der gesetzlichen Krankenkassen - verbindlich.

        Für die Therapieform der "Brachytherapie" bei lokal begrenztem Prostatakarzinom wurde bislang noch keine Empfehlung ausgesprochen.

        Dass die AOK Bayern derzeit dennoch die Kosten dieser Behandlung in zuvor stringent zu prüfenden Einzelfallen übernimmt, beruht auf einem Vorstandsbeschluss. Ursächlich für diese Entscheidung war eine Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes, der sich aufgrund eines Grundsatzgutachtens der Arbeitsgemeinschaft Medizinischer Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen (MDS) vorerst, d. h. bis zu einer Positionierung des Bundesauschusses der Ärzte und Krankenkassen, zu einem positivem Votum für diese Behandlungsmethode aussprach.
        Im Rahmen dieser ausservertraglichen Leistung wurde zudem berücksichtigt, dass neben der Therapiewirksamkeit auch wirtschaftliche Vorteile gegenüber der als Alternative zur Verfügung stehenden "radikalen Prostataentfernung" bestehen.

        Wir hoffen, ihnen mit diesen Ausführungen behilflich gewesen zu sein und wünschen Ihnen vor allem gesundheitlich alles Gute.

        Mit freundlichen Grüßen

        AOK-Die Gesundheitskasse

        ************************************************** *******

        Gruß, Aloys

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        • RE: Kostenerstattung f.Seed-Implatationen


          @Aloys,
          vielen Dank für die Information.
          Sie wird mir vielleicht im Rechtsstreit mit der
          AOK Sa-An.hilfreich sein.Vielleicht kannst Du mir noch verraten, ob bei Dir die Seed-Implantation auch im ambulanten Bereich durchgeführt worden ist,denn für diesen Bereich ist die Kostenerstattung für die Seed-Implantation aus mir unvorstellbaren Gründen ab Jan.2004 nicht freigegeben worden, obwohl diese für die gesetzliche Krankenversicherung billiger wäre, da
          die 3-Tageruhezeit im Krankenhaus wegfällt.Oder will das Gesundtheitsministerium etwa deshalb Kosten sparen, weil es durch die zunehmende ambulante Brachytherapie eine Kostenerstattungsflut auf sich zukommen sieht?

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          • RE: Kostenerstattung f.Seed-Implatationen




            Dr. Frank Kahmann schrieb:
            -------------------------------
            Im ambulanten Bereich gibt es keine Kostenerstattung der Brachytherapie !!

            Dies stimmt heute schon nicht mehr, denn ab Januar 2004 ist das bisherige Sachleistungsprinzip bei der Gesetzlichen Krankenversicherung durch das Kostenerstattungsprinzip ersetzt worden. Auch im ambulanten Bereich erfolgt nunmehr die Abrechnung anhand des "Einheitlichen Bewertungsmaßstabes"(EBM) für gesetzlich krankenversicherte und der "Gebührenordnung der Ärzte" (GOÄ) für privat versicherte Patienten.
            Beide Gebührenordnungen sehen nunmehr ab Jan.2004 auch eine Erstattung der Krankenkassen für die ambulante interstitielle Seed-Brachytherapie vor.
            (siehe auch:http://www.praxis-wiesbaden.de/patin...rstattung.html)

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            • RE: Kostenerstattung f.Seed-Implatationen


              Leider ist die Information von Kenno falsch. Es gibt weiterhin keine Erstattung im ambulanten Bereich der gesetzlichen Krankenkassen. Selbst wenn man sein Wahlrecht ausübt und sich als Privatpatient im Rahmen des Sachleistungsprinzips behandeln lässt, müssen die Kassen nicht die Brachytherapie erstatten, da nur Leistungen erstattet werden, die auch bei abrechnung auf Versichertenkarte abrechnungsfähig gewesen wären. Da dies bei der Brachytherapie nicht der Fall ist, entfäält diese Möglichkeit.
              Zitat: "Der Leistungsanspruch in der Kostenerstattung ist dabei identisch mit dem im Sachleistungsprinzip, welches über die Versichertenkarte abgerechnet wird. Es werden die Leistungen erstatten, die auch über die Versichertenkarte hätten abgerechnet werden können"

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              • RE: Kostenerstattung f.Seed-Implatationen


                Werter Herr Dr.Kahmann,
                ich möchte mich für die irrtümlich mir zugetragene falsche Info entschuldigen.Ich wußte nicht, dass das in den Kassenkatalogen aufgeführte
                Verfahren der "Brachytherapie mit umschlossenen Radionukliden" nicht mit dem von Ihnen praktizierten Verfahren der "Brachytherapie mit Seed-Implantation" identisch ist.

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