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Strahlung nach Szintigrafie

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  • Strahlung nach Szintigrafie

    Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Wust,

    ich wende mich mit einer Frage an Sie, da ich nicht weiß, wohin ich mich für deren Beantwortung wenden soll.
    Vielen Dank bereits im Voraus, dass Sie sich die Zeit der Beantwortung nehmen.

    Ich besitze ein Taxiunternehmen und fahre überwiegend Patienten zur Chemotherapie, zu den täglichen Bestrahlungssitzungen oder zur Terminen für Szintigrafien.

    Meine Frage bezieht sich auf die Patienten der Knochenszintigrafien. Ich weiss, dass diese Patienten für ca. 24 Stunden den engen Kontakt zu Schwangeren oder Neugeborenen/Kleinkindern meiden sollen.
    Nun ist es so, dass die Fahrt aus dieser speziellen Praxis ca. 1 Stunde bis in unsere "Stadt" dauert. Ich achte selbstverständlich darauf, keine Schwangeren oder Kinder zur gleichen Zeit im Taxi zu haben.
    Jedoch fahre ich sehr oft Schwangere zur Terminen oder Neugeborene als "Storchentaxi" aus der Klinik nach Hause.

    Wie ist es, wenn vorher ein Patient mit radioaktiv verabreichtem Mittel über eine Stunde auf diesem Sitz saß.
    Strahlt dieser Ledersitz weiter? Sollte hier auch eine gewisse Zeit abgewartet werden bevor sich eine Schwangere oder ein Neugeborenes/Kleinkind auf dem Sitz bzw. in meinem Taxi befindet?
    Kommt es auf das Mittel an, jedoch weiss ich dieses ja nie.
    Ich möchte niemandem irgendeiner Gefahr aussetzen.

    Vielen Dank für Ihre Antwort


  • Re: Strahlung nach Szintigrafie


    Selbst bei einem Patienten, der nach einer Szintigrapie (i.d.R. mit dem Nuklid 99m-Tc mit einer Halbwertszeit von 6 Stunden) etwas strahlt, ist die Belastung der Umgebung gering. In 1-2 m Abstand vom Patienten ist praktisch wieder natürliche Umgebungsstrahlung. Man muss also sehr nah an den Patienten heranrücken und sehr lange in Körperkontakt treten um überhaupt eine erwähnenswerte Dosis (vermutlich Bruchteile eines mSv) abzubekommen. Dieser Effekt verdünnt sich immer mehr. Die Sitze Ihres Taxis könnten nur strahlen, wenn sie kontaminiert werden, also der Patient Körperflüssigkeiten ausscheidet. Das wäre allenfalls ein winziger Bruchteil (1/1000 oder weniger) der applizierten Radioaktivität. Das kann man vernachlässigen. Dann haben wir weniger als 1/1000 von fast nichts und das wäre dann gar nichts.
    Wenn bei solchen Patienten Bedenken bestünden, würde übrigens auch die Gesetzgebung anders aussehen (Strahlenschutz). Wenn Patienten tatsächlich eine nennenswerte Strahlung abgeben wie z.B. nach einer Radiojod-Therapie, müssen sie im Krankenhaus (auf einer Spezialstation) bleiben, bis die Aktivität abgeklungen ist. Das ist wohlgemerkt eine Therapie, bei der viel höhere Aktivitäten eingesetzt werden als zu diagnostischen Zwecken.

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