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astrozytom meningeom

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  • astrozytom meningeom

    an prof.dr.wust ist eine OP die einzige massnahme bei astro zytom und meningeom.bei mir war es ein zufallsbefund,ich hatte eine fistel in der li.hirnhälfte und zur zeit keine neurologischen ausfälle. freundliche grüsse margot


  • Re: astrozytom meningeom


    Das hängt vom speziellen Fall ab. Zunächst ist Meningeom oder Astrozytom ein großer Unterschied. Ein (kleines) Meningeom, welches im Verlauf nicht wächst, muss nicht unbedingt behandelt werden. Hier ist beobachtendes Abwarten möglich. Grundsätzlich ist aber bei beiden Tumorarten die Operation die Therapie der ersten Wahl. In zweiter Linie kommt auch eine Radiotherapie in Betracht. Beim Meningeom kann die Bestrahlung sehr effektiv sein und eine gute lokale Kontrolle ermöglichen (fraktioniert bis 54 Gy oder einzeitige Bestrahlung mit 13,5 Gy).

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    • Re: astrozytom meningeom


      Prof.Dr. Wust Ich hätte gerne gewusst,ob nach einer Hirn OP immer die fahrerlaubnis entzogen wird. Freundliche Grüsse M. Mellen

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      • Re: astrozytom meningeom


        Hallo margot,
        soweit ich informiert bin, wird nach einer Gehirnoperation immer der Führerschein entzogen. Aber nur für einen gewisse Zeit bis der arzt wieder sein OK gibt.
        liebe grüße camelie

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        • Re: astrozytom meningeom


          guten tag ,herr prof.dr wust,ich kann mich nicht zu einer op . entscheiden.die diagnose kleines meningeom re. astrozytom re. temporallappen laut mrt niedermaligne,meine dringende frage,gibt es nicht unblutige entfernungs möglichkeiten dieser tumore? ich habe bisher keinerlei neurologische ausfallserscheinungen .bin aber durch die diagnose psychisch sehr belastet.

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          • Re: astrozytom meningeom


            danke,camelie ,das hat mich noch ein wenig mehr davon überzeugt die angesagte OP nicht machen zu lassen. freundliche grüsse margot

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            • Re: astrozytom meningeom


              Liebe Margot,
              meine Mutter hat sich vor 6 Jahren dieser OP unterzogen und sehr gut verkraftet. Sie konnte nach 8-10 Tagen das Krankenhaus wieder verlassen. Und es geht Ihr heute immer noch sehr gut. Ich bin der Meinung, je kleiner der Tumor desto kleiner auch die OP. Auch wenn Sie noch keine neurologischen Ausfälle haben kann sich das sehr schnell ändern. Meine Mutter zum Beispiel bekam von heute auf morgen epileptische Anfälle.
              Ich kann Ihre Angst verstehen, die hätte ich auch, aber ich hätte noch mehr Angst mit dem Tumor zu leben und irgentwann nicht mehr Herr meiner Sinne zu sein.
              Aber wie Sie sich auch entscheiden, ich wünsche Ihnen viel Kraft und alles Gute

              liebe Grüße Camelie

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              • Re: astrozytom meningeom


                Moin!
                Der Führerschein wird NICHT entzogen! Ich selbst wurde im Januar an einem Meningeom operiert und mir wurde lediglich geraten, nach der OP für 3 Monate auf das Autofahren zu verzichten wegen der Gefahr eines epileptischen Anfalls. Desweiteren riet man mir, das anschließende EEG abzuwarten und mit meinem Neurologen Rücksprache zu halten. Das ich über diese Gefahr aufgeklärt wurde, mußte ich auch unterschreiben. Somit ist der Arzt bei einem möglichen Unfall aus dem "Schneider". Ob man fäht oder nicht, ist einem selbst überlassen. Ich muß allerdings sagen, das ich -aufmerksamkeitsbedingt - gar nicht in der Lage gewesen wäre, zu fahren!

                Gruß Telsche

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                • Re: astrozytom meningeom


                  Natürlich können Ärzte keinen Führerschein entziehen. Dazu haben sie gar keine Berechtigung. Insofern ist ein Patient immer selbst in der Lage zu entscheiden, ob er fährt oder nicht. Falls ein Arzt gefragt wird, bezieht er sich auf die 3 Monate. Das ist ein üblicher Zeitraum. Man kann auch eine Einschätzung hinsichtlich der Gefahr eines Anfalls abgeben. Natürlich wird man als Arzt immer zurückhaltend mit einer Einschätzung zur Fahrtauglichkeit sein. Man sollte aber darauf hinweisen, dass es Fahrschulen gibt, die einen Fahrtest durchführen. Da kann man (ähnlich wie bei einer Fahrprüfung) die Fahrtauglichkeit prüfen lassen (und eine Bescheinigung darüber erhalten). Dann ist man auch als Patient abgesichert und muss sich nicht vorwerfen lassen, fahrlässig gehandelt zu haben.

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