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Abweichung von mehreren Brillenverordnungen

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  • Abweichung von mehreren Brillenverordnungen

    Hallo an alle.

    Ich habe ein kleines Problem.
    Ich war bei einem speziellen Arzt für die Prismen Bestimmung der aber ganz andere Werte wie seine Kollegen gemessen hat (wie ich zum Glück frühzeitig festgestellt habe). Das ganz musste aber zu allem Übel noch Privat gezahlt werden (160€).

    Ergebnisse
    1 Sph +0,0/+0,50 || cly +0,0/-1,00 || Achse 000/74° ||Pr. 1/5
    2 sph -0,25/-0,25 || cly -0,25/-0,25 || Achse 125°/75° || Pr 0/5
    3 Sph -0,25/-0,50 || cly -0,25/-0,25 || Achse 126°/72° ||Pr 1/5

    Für Ergebnis 1 habe ich die 160€ gezahlt, mit den gleichen werten konnte ich bei den andern Ärzten nicht gut sehen. Untersuchung 2 schenke ich an meisten Glauben.

    Nun die Frage mit den 160€.. diese sind noch nicht gezahlt aber schon 2-mal angemahnt.
    Was soll ich tun? Reichen die Abweichungen für Minderung oder sogar Rücktritt vom Dienstleistungsvertrag?

    Wäre super wenn Ihr mir weiterhelfen könntet!!

    Liebe Grüße
    CP


  • Re: Abweichung von mehreren Brillenverordnungen


    Du bezahlst hauptsächlich für die aufgewendete Zeit, den Geräteeinsatz und die Beratung. Einen belastbaren Anspruch auf 100% korrekte Werte besteht nicht, zumal die Augen je nach Tag, Uhrzeit und Messmethode immer etwas andere Ergebnisse liefern. Du müsstest also nachweisen, dass die Messung unfachmännisch durchgeführt wurde, was sich allein aus Ergebnis 1 so nicht ableiten lässt.
    Du darfst aber ruhig den Arzt darauf hinweisen und uns seine Antwort/Reaktion mitteilen.

    Kommentar


    • Re: Abweichung von mehreren Brillenverordnungen


      Guten Tag,
      leider fehlen mir dafür die juristischen Kenntnisse (dafür müssten Sie einen Rechtsanwalt befragen oder ggf. die Verbraucherzentrale?). Allerdings würde ich Ihnen raten, zunächst mit einer Begründung (Brief? Telefonat?) zu begründen, warum Sie die 160€ nicht bezahlen, und sich mit dem Augenarzt zu einigen.
      Mit freundlichen Grüßen,
      Priv.-Doz. Dr. A. Liekfeld.

      Kommentar

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