#}
  • Sie können sich hier registrieren, um Beiträge zu schreiben. Registrierte Nutzer können sich oben rechts anmelden.

Für die Spüle sind Küchentücher zum Abwischen besser

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Für die Spüle sind Küchentücher zum Abwischen besser

    zum Spüle abwischen braucht man Küchentücher. Auf der Spüle können sich gefährliche Viren, Bakterien, Pilze und Schimmel befinden.
    Die Mehrfachbenutzung durch mehrere Personen einer Waschmaschine ist sowieso schon unhygienisch wie sonst noch was. Da kann jemand nicht auch noch in das Waschmaschinenfach Schmutzwasser hineintun, weil auch das führt zur Sepsis wahrscheinlich. Eine Nachbarin hat zwei Markenwaschmaschinen eine für ihren Mann und eine für sich, weil die weiss das genau wie unhygienisch das ist, und das Waschmaschinenfach wo sie verschmutzt hat soll sie selbst putzen. Das müsste sowieso dieses Hausmeisterehepaar machen dann wenn sie das nicht selbst putzt. Zahle viele Nebenkosten, so dass ich nicht bereit dazu bin dauernd soviele Tätigkeiten mitzuübernehmen. Ich darf soviele Stunden vom Arzt aus nicht arbeiten. Ausserdem erhalte ich kein Pflegegeld. Hausmeisterehepaar ist zu leistungsschwach. Habe alles geputzt, mich und die Kleidung gewaschen. Aber die Kleidung ist nicht lang haltbar in so unhygienische Verhälnissen.


  • Re: Für die Spüle sind Küchentücher zum Abwischen besser

    Naja, Leuten die zum Zwang neigen kann es halt nie hygienisch genug sein, was aber zu Krankheiten führen kann da der Körper nicht mehr mit den normalsten Keimen umgehen kann.

    Kommentar


    • Re: Für die Spüle sind Küchentücher zum Abwischen besser

      Hallo,

      keiner zwingt einen eine "Gemeinschafts-Maschine " zu nutzen.

      Man kann sich ja selbst eine Anschaffen, wenn´s einem zu "Dreckig" ist.

      Die Maschine hat derjenige zu Säubern, der sie zuletzt benutzt hat!

      Siehe Aushang der Benutzungsanleitung! ( Oder keine da ?)

      Selbst ein "Verbot" , was einem untersagt, selber eine Maschine im angemieteten Raum ; sprich Wohnung ; aufzustellen , ist somit nichtig!

      Also:

      Entweder, man stellt sich selber eine Waschmaschine in die Wohnung oder kommt mit den Umständen zurecht! Sprich: Putz selber!

      Dieses sieht NUR anders aus, wenn im Mietvertrag explizit die Wartung der Gemeinschafts-Waschmaschine durch den Hausmeister ausgewiesen ist, aber hierzu sollte festgehalten sein, welche Aufgaben im einzelnen inbegriffen sind und WAS an "Nebenkosten" hiefür anfällt, also Kosten für´s eigene Waschen + HAUSMEISTERKOSTEN für die Wartung.....

      Steht´s drin ?

      Wenn nicht, bleibt es so wie es ist...

      Oder einfach mal nachfragen bei der Verwaltung und ALLES BITTE immer Schriftlich.


      Lg, Nesty

      Kommentar

      Lädt...
      X