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dürfen die das?

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  • dürfen die das?

    hi leute
    ein guter freund von mir ist seit kurzen arbeitslos und vater geworden
    er bekommt normal arbeitslosengeld (nicht hartz 4)
    nun wollte er elterngeld beziehen und für sein kind da ein.(er hat ja auch bis sonst gearbeitet).
    nun haben die gesagt das er dann nicht krankenversichert wäre weil die das nicht weiterbezahlen,d.h. wenn er 300€ elterngeld bekäme müßte er all das seiner krankenkasse geben. wenn er arbeiten würde dann wäre er doch vom arbeitgeber krankenversichert.
    dürfen die vom arbeitsamt sowas oder lohnt sich da ein gang zum rechtsanwalt?
    lg kiroho


  • Re: dürfen die das?


    Hi kiroho,

    soviel ich weiß, wird jedem Arbeitslosen der Kassenbeitrag von der Bundesagentur für Arbeit bezahlt, sie sind automatisch in der gesetzlichen Krankenkasse versichert.
    Vielleicht bezieht sich das „nicht bezahlen“ auf die Beitragslücke, die entsteht, wenn der Arbeitnehmer selbst gekündigt hat und freiwillig oder privat versichert war. Die müsste er selbst bezahlen (betrifft nur den ersten Monat der Arbeitslosigkeit). Danach ist er auf jeden Fall in der gesetzlichen und wird ihm bezahlt, es sei denn, er möchte privat versichert bleiben, selbst dann würde die BA einen Teil übernehmen.

    Was das mit Elterngeld zu tun hat, wüsst ich nicht, wenn ihm Elterngeld zusteht, bekommt er es ohne Wenn und Aber.

    Wenn er voll arbeiten geht, wird der Kassenbeitrag nur anteilsmäßig vom Arbeitgeber bezahlt!

    Ich würde mich nochmal genau erkundigen, bevor ich zum RA marschiere und nochmal das Gespräch suchen. Entweder der Mitarbeiter beim Arbeitsamt kennt sich nicht aus oder dein Freund hat was falsch verstanden.

    LG, Maja

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    • Re: dürfen die das?


      Ach ja: wenn er dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung steht, kriegt er natürlich gar nichts und muss sich selbst versichern, am besten familienversichern bei seiner Frau ---> Krankenkasse fragen!

      LG, Maja

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      • Re: dürfen die das?


        er würde nur 2 monate nicht zur verfügung stehen und er ist gesetzlich versichert.
        ich denke daß auch arbeitslose ein recht auf elterngeld und -zeit haben
        wenn man arbeitet dann steht man auch nicht mehr der arbeit zur verfügung und der chef zahlt trotzdem die versicherung
        freundliche grüße kiroho

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        • Re: dürfen die das?


          Es war mir unklar, ob er sich vom Arbeitsmarkt abgemeldet hat oder nicht. Natürlich steht auch einem Arbeitslosen Elterngeld zu. Dann gilt das, was ich in meinem ersten Beitrag ausgeführt habe.

          Zum Krankenkassenbeitrag: der Arbeitgeber (Chef) zahlt einen Teil, der Arbeitnehmer zahlt einen Teil. Hab noch nie gehört, dass der Chef den kompletten Krankenkassenbeitrag zahlt. Wenn das so ist, dann meld ich mich auch da zum arbeiten an

          LG, Maja

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          • Re: dürfen die das?


            nee natürlich zahlt der arbeitgeber nur einen teil aber das arbeitsamt zahlt nur einen kleinen teil zur krankenkasse.
            wenn du freiwillig versichert bist (so wie bei selbstständigen) dann zahlst du ca. 300-400€ das arbeitsamt nur ca. 50-100€
            so wie ich das gehört habe
            lg kiroho

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