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Behandlungsfehler Kleinkind - Chancen auf Entschäd

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  • Behandlungsfehler Kleinkind - Chancen auf Entschäd

    Hallo,

    unsere Tochter kam vor 2 Jahren mit Hüftdysplasie- und luxation auf die Welt. Im Laufe der Behandlung wurde die linke Hüfte mit einem Kirschner-Draht fixiert um eine erneute Luxation zu vermeiden. Dies führte jedoch zu einer lebensgefährlichen Wundinfektion und hatte 4 Wochen Antibiose zur Folge. Nun steht fest, dass sich der Hüftkopf stark deformiert entwickelt und wir (d.h. unsere Tochter) damit rechnen müssen, dass es zu starken Bewegungseinschränkungen kommt. Es wird eine Arthrose des Hüftgelenks und dann zwangsläufig eine Hüftprothese (sobald sie ausgewachsen ist) kommen.
    Nun stellen wir uns die Frage, ob wir die Klinik dafür in Regress nehmen sollen. Leider haben wir keine private Rechtsschutzversicherung und können uns einen großen Rechtsstreit nicht leisten. Wer hat Erfahrung mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen? Wer kennt einen Anwalt der uns zu diesem Thema beraten kann (wir wohnen westlich von München)? Wer kennt eine Rechtsschutzversicherung die uns hilft?
    Danke vorab für alle Rückmeldungen, es zeigt, dass man nicht alleine ist!

    Conny


  • RE: Behandlungsfehler Kleinkind - Chancen auf Ents


    Eine Infektion gehört zu den Risiken einer OP. Passiert selten, aber passiert eben. Man müßte dem Arzt grob fahrlässiges Verhalten vorwerfen, da sehe ich wenig Chancen. Gibt es denn für Sie Anhaltspunkte, dass die Ärzte nachlässig gehandelt haben?

    Thomas

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    • RE: Behandlungsfehler Kleinkind - Chancen auf Ents


      Der Punkt ist, dass der Kirschner-Draht ca. 1,5 cm aus der Wunde ragte, um ihn im Falle eines Falles schnell ziehen zu können. Die Wunde war hinten am Oberschenkel ca. 1 cm unter der Po-Falte. Das heißt, dass die eigentlich Wunde offen war.
      Es war ein Becken-Bein-Gips angebracht und man hat bei einem Säugling eigentlich keine Chance diese Wunde sauber zu halten. Ich denke, dass ein Vernähen der Wunde die Infektion verhindert hätte. Ob man das als nachlässig bezeichnen kann, können wir als Eltern nicht beurteilen. Weiss jemand Hilfe?

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      • RE: Behandlungsfehler Kleinkind - Chancen auf Ents


        Offensichtlich war es Absicht, also wird es medizinisch einen Grund gehabt haben. Ich glaube, dass Ihr so gut wie keine Chance habt, hier den Medizinern Fahrlässigkeit nachzuweisen. Aber wenn Ihr es darauf anlegt, wird es ein Gutachten geben, das kann Euch aber zunächst mal einen ganzen Haufen Geld bekommen. Ich glaube wirklich nicht, dass Aussicht auf Erfolg besteht.

        Thomas

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        • RE: Behandlungsfehler Kleinkind - Chancen auf Ents


          Hallo,
          ich denke es kommt darauf an, ob zum Zeitpunkt des Eingriffs die angewandte Technik "üblich" war und ob diese lege artis, also "nach den Regeln der ärztlichen Kunst" durchgeführt wurde.
          Beide Fragen kann natürlich nur ein Gutachter klären. Und dann besteht immer die Möglichkeit, daß ein anderer Gutachter zu einem anderen Ergebnis kommt.

          Ob Sie sich auf einen Rechtsstreit einlassen, könnten Sie zu gegebener Zeit doch immer noch entscheiden. Als erste Anlaufstelle würde ich den von Ihnen schon genannten Dienst der Krankenkasse in Anspruch nehmen. Und halten Sie doch mal Rücksprache mit dem Kinderarzt.

          Gruß
          Juheb

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