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Haftpflicht kommt nicht für Schaden des Kindes auf!

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  • Haftpflicht kommt nicht für Schaden des Kindes auf!

    Tag Eltern,

    ich habe einen sechs jährigen Sohn. Dieser hat beim Spielen draussen eine Dose mit Sprühfarbe gefunden. Natürlich hat er die Gelegenheit genutzt um den Wohn/Aussenbereich etwas farbenfroher zu gestalten. Meine Reaktion könnt ihr euch ja evt vorstellen, aber darum soll es nicht gehen.

    Bis zu dem Zeitpunkt war ja alles klar: kein Problem, wir haben ja unsere Versicherung. Also den Schaden schnell an den vermieter gemeldet. Ein kostenvoranschlag wurde erstellt, den ich dann an die Hausratsversicherung gesendet.

    Nach 2 Wochen kam nun ein Ablehnungsbrief der Versicherung. Grund:
    -Nach § 828 Abs. 1 ist ein Kind unter 7 nicht für die Strafe verantwortlich
    - Aufsicht wurde auch nicht verletzt

    Ausserdem stand noch drinne das der Geschädigte das selber zahlen müsse....

    Kann doch nicht sein das niemand für den Schaden haftet nur weil das Kind 7 ist...
    Wie soll ich das blos dem Vermieter beibringen?
    Gibt es irgend eine Möglichkeit das die Versicherung trotzdem zahlen muss?

    Danke,

    Jakob



  • Re: Haftpflicht kommt nicht für Schaden des Kindes auf!

    Hallo,also ich bin jetzt kein Fachmann(frau)-denk aber im Zweifelsfall: Eltern haften für ihre Kinder!
    Es kann doch nicht sein das Kinder unter einem gewissen Alter Schäden anrichten können und der Geschädigte muß das selber bezahlen!
    Gut möglich das der "Geschädigte" dann einen Anwalt einschaltet um zu seinen Geld zu kommen.(Was ja auch durchaus verständlich wäre!)
    Möglicherweise will sich die Versicherung nur um die Zahlung drücken.Unser Sohn hatte als Kleinkind(4 Jahre) mal mit seinem Fahrrad das Auto unseres Nachbarn angefahren.Zuerst hieß es bei unserer Versicherung "Verletzung der Aufsichtspflicht" Als ich denen aber klarmachte das ich als Mutter schlecht auf dem Gepäckträger mitfahren konnte und das Kind ja im Auge hatte,haben sie anstandslos gezahlt.Ich würde da nochmal mit dem Vermieter(Geschädigten) sprechen und falls der Schaden höher ausfällt nochmal auf die Versicherung zugehen.Man zahlt ja nicht umsonst dort Beiträge,oder?
    Viel Erfolg!

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