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FA verpflichtet?

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  • FA verpflichtet?

    Hallo Herr Dr. Scheufele!

    Hatte vor einigen Tagen nachgefragt, ob eine Fruchtwasseruntersuchung bei einem Vanished Twin (aus der zweiten Fruchthöhle hat sich nichts entwickelt), bin jetzt Ende 8./9. SSW wirklich nötig ist, weil mir mein FA dazu geraten hat um sicherzugehen, dass das "bleibende" Kind gesund ist.

    Habe meinen FA beim Termin gefragt, ob ihm irgend etwas an dem Fetus aufgefallen ist oder ob irgendetwas nicht in Ordnung sein könnte etc. Er sagte es sei alles zeitgerecht entwickelt und auch der Dottersack zeigt keine Auffälligkeiten.

    Nun bin ich natürlich immer am überlegen, ob er doch etwas auffälliges gesehen haben könnte, weil er mir eben zur Fruchtwasseruntersuchung rät (bin 29 Jahre und dies ist meine 3. SS, beibe vorgergehenden SSen waren komplikationslos, Kinder gesund).

    Nun meine Frage, ist mein FA verplfichtet mir seinen Verdacht zu äußern, wenn er denn einen hat oder kann er das ganz einfach verschweigen?

    Ich kann die SS momentan nicht genießen und mache mir den ganzen Tag Gedanken.......

    Danke für Ihre Antwort !

    MfG Simone


  • RE: FA verpflichtet?


    Hallo Simone,

    eine rechtliche Verpflichtung gibt es da wohl nicht, aber ich sehe eigentlich keinen Grund, aus dem der Kollege den Verdacht verschweigen sollte, so er denn einen haette. Bei unauffaelligem Befund wuerde ich persoenlich den Eingriff nicht fuer notwendig halten.
    Eine abgestorbene Fruchthoehle kann abbluten, oder auch ohne Blutung resorbiert werden.

    Gruss,
    Doc

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