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Abrasio 2

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  • Abrasio 2

    Hallo doc,
    danke für die Antwort. Ich meine auch, das es ein Routineeingriff ist, da ich diesen Eingriff schon mehrere Male habe machen lassen. Neu ist wohl die Änderung der Krankenkassen bei der Bezahlung der Ärzte. Ich wohne in Niedersachsen und hier ist wohl meine Frauenärztin mit der Minderbegleichung ihrer Leistung nicht einverstanden. Sie operiert mich also nur, wenn die Krankenkasse ihr die geforderte Leistung bezahlt.
    So muss ich wohl in den sauren Apfel beissen und den Überschuss selbst bezahlen, denn hinter der zuviel aufgebauten Schleimhaut kann sich ja etwas verbergen, was meiner Gesundheit nicht so zuträglich wäre - so der Tenor meiner Ärztin -. Besteht eigentlich keinerlei Verpflichtung meiner Frauenärztin zu der bei mir erforderlichen Abrasio?
    Gruss Awadhi


  • RE: Abrasio 2


    Hallo Awadhi,

    das kann ja wohl nicht wahr sein,das die Ärztin den Eingriff vom Honorar der KK oder der Zuzahlung des Patienten abhängig macht und das obwohl eine medizinische Indikation besteht.Für die Minderbegleichung der KK kann doch der Patient nichts.Ich würde mir an deiner Stelle eine zweite Meinung einholen oder du läßt dir eine Überweisung in ein Krankenhaus geben,wo der Eingriff, soviel ich weiß auch ambulant durchgeführt werden kann.

    LG
    *CS*

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    • RE: Abrasio 2


      Hallo,

      wie schon gesagt, sehe ich die medizinische Notwendigkeit des Eingriffs nicht unbedingt, da auch bei einer hoch aufgebauten Schleimhaut die Moeglichkeit besteht, diese z.B. durch Einsatz von Medikamenten abbluten zu lassen.
      Von daher - und auch aufgrund der nicht einsehbaren Mehrforderung - wuerde ich auch zum Einholen einer zweiten Meinung raten.

      Gruss,
      Doc

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