Ich mußte per Bauchspiegelung eine um die 7 cm große Endometriosezyste (und noch ein paar kleinere Stellen) entfernen lassen. Das sollte ursprünglich ambulant gemacht werden. Nach der OP, die 2 Stunden gedauert hat, wurde mir gesag, dass ich doch über Nacht bleiben müsse, weil eine Drainage zur Ableitung der Spülflüssigkeit etc. nötig geworden war. Ich war dann auch ganz froh, noch im Krankenhaus zu sein, weil mir später noch übel wurde und ich abends und am nächsten Tag leicht erhöhte Temperatur hatte. Letztlich fühlt man sich dann so sicherer. Jedenfalls blieb ich wegen der Drainage insgesamt 3 Tage im Krkh.
Problem ist jetzt, dass meine PRIVATE Krankenkasse bei der Erstattung rumzickt, weil diese OP doch inzwischen standardmäßig ambulant gemacht werden. Ich habe dazu aber auch schon anderes gehört und gelesen. Gibt es dazu eine klare Bestimmung?
Und vor allem, ist so eine Drainage bei Bauch-OPs aus medizinischer Sicht ausreichend Grund dafür, dass man nach einer OP im Krkh bleiben muß?
Bei einer Knie-OP nimmt man sie ja mit nach Hause, aber da ist sie viel kleiner und evtl. an "weniger wichtiger" Stelle ?
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