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Notkompetenz im Rettungsdienst

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  • Notkompetenz im Rettungsdienst

    Hallo,

    ich bin RA in Schleswig-Holstein und habe mal eine Frage zur Notkompetenz. In einer Klasse von RS/RA Anwärtern kam die Frage auf, ob auch für RS die Notkompetenz Gültigkeit hat und ob auch Sie Medikament applizieren dürfen.

    Leider hatte ich darauf keine Antwort und der andere Dozent auch nicht. Mich würde nun interessieren, ob hier jemand weiß, wie es mit der Notkompetenz für Sanitäter steht, denn aus dem Rettungsdienstgesetz geht in der Hinsicht nichts genaueres hervor..

    MfG,

    B. Buske


  • RE: Notkompetenz im Rettungsdienst


    Hallo B.Buske! Ich bin RA hauptberuflich in München, zur notkompetenz. im allgemeinen ist es bei uns üblich das keine Notfall Medikamente verabreit werden dürfen, falls es den doch mal notwendig sein sollte weil !!!! der NA nicht greifbar ist z. B.bei einer Rea wird das Supra auch von uns verabreicht . Es muss aber nachweisbar sein das wir ausreichend geschult sind und uns mit dem Medikament wirklich auskennen!!!!! Andere Medikamente wie Hypnotika und Analgetika kann ich nur empfehlen die Finger weg zulassen ,da die nicht in die Notfallkompetenz fallen. Denk en sie an die Nebenwirkungen, selbst Ärzte kommen nanchmal in Schwierigkeiten z.B. bei der RR senkung ( wenn der patient das schwanken anfängt )und die haben das ein paar Jahre studiert!!!! Rechtliche Notfallkompetenz also nur : wenn sie nachweisen können das sie sich mit dem Medikament 100% auskennen, der NA nicht greifbar ist und der Patient ohne versterben würde ! Gummiparagraph!! ! RettassG 2.Abschnitt §3 !(bis zur Übernahme des Arztes lebensrettende Maßnahmen beim notfallpatientienten durchzuführen) Nach meiner Erfahrung kommt es auch auf den NA an ob er damit einverstanden ist ,daß ein RA Medis verabreicht oder nicht .und in den meissten Fällen reichen auch nicht infasive Maßnamen aus um Patienten zu stabilisieren .Bis man alle Maßnahmen und werte erhoben hat ist der NA eh schon vor Ort ! Mit freundlichen Grüßen aus München

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    • RE: Notkompetenz im Rettungsdienst


      Hallo ich nochmals, RS haben eine zu geringe Ausbildung .in München darf nur noch der RA an den Patienten. Unser Kreisverwaltungs Referat macht Kontrollen am KH ob wirklich der RA den Patienten überwacht und der RS den RTW fährt.! Also gehe ich davon aus ,daß nur der RA in die Notfall kompetenz fällt. nocnmals grüße aus München

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      • RE: Notkompetenz im Rettungsdienst


        Hmm Danke. Ich hatte mir sowas schon gedacht. Also bis denn und viele ruhige Schichten, auch wenn das in München sicher selten ist... Wir fahren ja hier schon viel. *Aus Lübeck kommt*

        Gruß,

        B. Buske

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