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Medikamentenaustausch korrekt ?

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  • Medikamentenaustausch korrekt ?

    Hallo, ganz frisch angemeldet und gleich mal ein Anliegen. Mein Mann hat nach einer OP an einer chronischen Fissur ein laktosefreies Schmerzmittel verschrieben bekommen ( Doclio-Divido REK N2 stand auf dem Rezept)da er Laktose nicht verträgt, der Arzt hatte allerdings kein Kreuzchen auf dem Rezept gesetzt (auf idem), so daß die Apothekerin verpflichtet ist, das Arzneimittel gegen ein anderes zu ersetzten, wenn die Verträge so lauten. Sie gab statt dessen Diclac 75 ID als Retardtablette raus, welche Laktosehaltig sind. Leider habe ich es im Zeitdruck nicht bemerkt und auch mein Mann hat nicht darauf geschaut, daß Resultat war eine halbe Nacht Durchfall mit wahnsinnigen Schmerzen.
    Gibt es Diclo-Divido REK N2 nur laktosefrei? Oder kann eine Verwechselung stattgefunden haben, weil es dieses Medikament mit und ohne Laktose gibt? Hätte die Apothekerin nicht wissen müssen, das dieses Medikament eben keine Laktose enthält? Beim Arzt sagte man mir, der Fehler läge in der Apotheke und in der Apotheke sagte man mir, der Arzt hätte laktosefrei auf das Rezept schreiben sollen und zudem hätte ich darauf achten müssen?! Ich bin mit diesen Aussagen nicht ganz einverstanden,ist es nicht so, daß wenn die Medikamente aufgrund des Gesetzes ausgetauscht werden, identisch von den Inhaltstoffen sind? Oder betrifft das nur die Hauptbestandteile. Die ganze Sache ist auf jeden Fall sehr ärgerlich, wobei die doppelten Rezeptgebühren, die selbstverständlich kassiert wurden, noch das kleinere Übel sind.
    Über baldige aufschlußreiche Antworten würde ich mich riesig freuen.
    LG Sommerblume


  • Re: Medikamentenaustausch korrekt ?


    Hallo,

    schade, daß der Vorgang sich so abgespielt hat. Die Laktoseunverträglichkeit hätte man umgehen könnnen und die doppelte Zuzahlung an die Krankenkasse auch.

    Wenn eine Laktoseunverträglichkeit besteht, sollte der Arzt unbedingt einen Austausch des Medikamentes ausschließen, indem er aut idem ankreuzt oder die Unverträglichkeit aufschreibt. Die Apotheken sind ansonsten verpflichtet, nach Rabattvertrag zu beliefern. Und in diesen Rabattverträgen geht es nur um Wirkstoffe.

    Meine Empfehlung ist, bei jeder Verordnung ausdrücklich auf die Laktoseintoleranz hinzuweisen.

    Es gibt noch andere Diclofenacpräparate mit 75mg ohne Laktose, z.B. von Ratiopharm oder Sandoz.

    Mit freundlichen Grüßen
    Dr. Heike Pipping

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