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Betreuungsverfügung?

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  • Betreuungsverfügung?

    Hallo! Meine Mutter (65) und somit auch ich (die Tochter, 40) haben die Alzheimer-Diagnose vor 2 Jahren erhalten. Ich habe mich anfangs bei der Alzheimer-Ängehörigen-Beratung schlau gemacht, dann alles verdrängt und stehe nun "schlagartig" vor dem Problem.
    Meine Mutter hat einen Telefonvertrag abgeschlossen (zu Ihrem Nachteil da teurer als der alte Vertrag) und diesen zwar nach dem unterschreiben widerrufen (was den Vermittler dieses Vertrages anscheinend nicht wirklich interessiert hat), nun aber kam die schriftliche Bestätigung und somit kommt sie wohl auch nicht mehr aus diesem Vertrag heraus.
    Mir wurde übel bei dem Gedanken das dies noch weitaus teurere Nachspiele mit sich ziehen kann... und weiß nun nicht was ich tun soll um erneute Abschlüsse dieser Art zu verhindern.
    Wie verhält es sich mit der Betreuungsverfügung (was muß ich tun) und wie ist es dann mit dem Autofahren? Alltag inkl. Autofahren klappt alles sehr gut - nur Verträge, Arztbesuche etc. versteht sie überhaupt nicht... was aber vor 20 Jahren auch schon der Fall war, weil andere ihr solche Dinge abnahmen....


  • Re: Betreuungsverfügung?


    Hallo Lolo,
    ich stand vor 3 Jahren vor dem gleichen Problem - und konnte den Vertrag rückgängig machen. Unter Berufung auf die ärztliche Diagnosestellung habe ich dem Telefonanbieter einen solchen Druck gemacht und mit Öffentlichkeit gedroht, dass er auf meinen kranken Vater als Vertragspartner verzichtet hat. Ich würde nicht so schnell aufgeben.

    Gewiss wird derlei immer wieder einmal auftreten - Vater unterschrieb Versicherungen, kaufte teure Staubsauger, aber ich konnte das alles revidieren, allerdings kostet es Kraft und Durchsetzungsvermögen.

    Mich hat das Vorgehen dieser Leute (die sich ganz offensichtlich ihre Opfer gerne unter den alten Menschen suchen) unsagbar wütend gemacht, was mir das Vorgehen gegen sie erleichterte.

    Viel Erfolg!

    Leona

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    • Re: Betreuungsverfügung?


      Hallo Leona,

      ich bin leider in EU-Recht nicht firm, aber kann man Leute, die sich bevorzugt alte Menschen als "Kunden" aussuchen in der Absicht der "Abzocke" nicht auch wegen Antidiskriminierungstatbeständen anzeigen?

      LG
      Egon

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