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Schenkungsrückgewähr

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  • Schenkungsrückgewähr

    Meine Mutter hat mir acht Jahre, bevor sie ins Heim kam ihre Haushälfte überschrieben. Weil sie innerhalb von zehn Jahren bedürftig wurde muss ich nun die Schenkung zurück gewähren, sprich die vom Sozialamt übernommenen Heimkosten nachzahlen; das sind im Moment EUR 180.000,- und zusätzlich 1.400,- monatlich ab jetzt.
    Ich habe gehört, dass diese "Wartezeit" sich von 10 auf drei Jahre reduzieren kann, wenn der Beschenkte die nun bedürftige Person bis zur Heimeinweisung gepflegt hat - was ich über etwa 10 Jahre getan habe.
    Bitte melde sich, wer etwas hierzu weiss !! Es ist von existenzieller Wichtigkeit für uns.
    Herzlichen Dank, Peter Saborowsky


  • Re: Schenkungsrückgewähr


    Hallo Herr Saborowsky,

    freuen Sie sich bitte nicht zu früh, ich kann Ihnen zu dem Thema leider keine Antwort geben. Haben Sie denn schon versucht sich über den VDK oder ähnliche Organisation zu informieren, oder evtl. über einen Anwalt, z.B. gibt es die Internet-Anwälte, denen man den Fall schildert, und ein gewisses Honorar nach eigenem Ermessen bietet, und ein Anwalt sich dann zu der Angelegenheit äußert. Da die Frage meiner Meinung nach sehr konkret ist, dürfte eine Antwort sehr wahrscheinlich sein; sollten Sie aber Präzedenzfälle suchen, hoffe ich dass Ihnen doch noch jemand über dieses Forum etwas berichten kann
    Viel Glück
    Flieder

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    • Re: Schenkungsrückgewähr


      Hallo Saborowsky,
      alle was ich herausfinden konnte ist Folgendes:
      "Der Übergabevertrag" von RA Jörg Mayer (RA = Rechtsanwalt)
      Den Namen und die in Frage kommenden Stichworte einfach mal googlen. Da - so der Bekannte aus Hamburg - soll man die entsprechenden Paragraphen finden. Viel Erfolg!
      Leona

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      • Re: Schenkungsrückgewähr


        Hallo Flieder !
        Ich habe gestern über einen Tipp hier einen bestens informierten Anwalt gefunden, der offenbar helfen kann. Herzlichen Dank für Ihr Engagement !
        Viele Grüße, Peter Saborowsky

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