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Vorsorgevollmacht

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  • Vorsorgevollmacht

    Hallo,
    mein Vater leidet seit ca. 3 Jahren an Alzheimer Demenz. Da der Umgang mit ihm in der letzten Zeit für meine Mutter immer schwerer wird, machen wir uns Gedanken über die Verfassung einer Vorsorgevollmacht. Ich weiß, dass die unterschriebene Vollmacht vom Amtsgericht beglaubigt werden muss, damit sie gültig ist. Wie geht man das an? Muss man sich einen Termin holen? Muss der Vollmachtsgeber (unser Vater) dabei sein? Wer kann mir helfen?
    Und was ist, wenn sich mein Vater weigert, die Vollmacht zu unterschreiben? Als wir ihn schon darauf ansprachen, hat er ziemlich ablehnend reagiert, er lässt sich nicht entmündigen, usw. Was können wir dann tun?
    Vielen Dank im voraus für viele gute Ratschläge!
    Andrea


  • Re: Vorsorgevollmacht


    hallo Andre71,

    genau das gleiche Problem habe ich auch - allerdings mit meinem Ehemann. Ebenfalls die
    gleichen Symtome. Die Meinung kann sich innerhalb von Sekunden ändern. Peinlich wäre es,
    wenn man einen Notar engagiert und dann "vor Ort"
    ein "Affentanz" vollführt wird, der speziell für die Familienangehörigen zur Tortur wird.
    Sollten Sie eine gute Antwort erhalten, bitte sind Sie so freundlich und leiten Sie diese an mich. Vielen herzlichen Dank im voraus für Ihre Mühe.Gruss Gabriela1

    Kommentar


    • Re: Vorsorgevollmacht


      Sehr geehrte Andrea,

      die Beglaubigung kann auch, wie Gabriela1 schon schrieb, auch durch einen Notar erfolgten. Der Vater muß dabei anwesend sein. Hält der Notar Ihren Vater nicht mehr für geschäfts- und testierfähig, wird er keine Beglaubigung vornehmen. In diesem Fall und falls Ihr Vater mangels Krankheitseinsicht die Unterschrift verweigert, da er den Sinn der Vorsorgevollmacht nicht erkennt, können Sie seine Interessen nur noch für Ihn warnehmen, wenn das Amtsgericht eine Betreuung veranlasst. Diese kann durch jeden beantragt werden. Vom Gericht wird dann ein Gutachter beauftragt, der überprüft, ob die Notwendigkeit der Betreuung Ihres Vaters besteht. Meist handelt es sich dabei um Psychiater vom Sozialpsychiatrischen Dienst. Als Betreuer können dann auch Angehörige eingesetzt werden.

      Mit freundlichen Grüssen,

      Spruth

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