Plötzlich pflegebedürftig: Was steht jetzt an?

Welche Formen der Pflege gibt es, wie viel Geld und andere Leistungen stehen Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zu? 

Ist man selbst oder ein nahestehender Mensch plötzlich auf Pflege angewiesen, stellen sich diese und viele weitere Fragen. Wir stehen Ihnen mit aktuellen Infos und praktischen Checklisten zur Seite!

Welcher Pflegegrad ist realistisch? Unser Pflegegradrechner für Erwachsene basiert auf den offiziellen Einstufungskriterien und nimmt nur etwa 20 Minuten in Anspruch. 

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Plötzlich Pflegefall: Schritt-für-Schritt-Checkliste

Jeder kann unvermittelt auf Pflege angewiesen sein – nicht nur im Alter. Wer sich dafür entschieden hat, einen nahestehenden Menschen zu versorgen und zu betreuen, wird neben der ohnehin großen emotionalen Belastung häufig auch mit vielen Fragen konfrontiert: Wie kann man einen Schwerbehindertenausweis beantragen? Welche Pflegegrade gibt es? Und welche Form der Pflege ist die beste?

Auch wenn die Situation sich überwältigend anfühlt, gilt es keine übereilten Entscheidungen zu treffen, sondern planvoll und überlegt vorzugehen. 

Unsere Checkliste für die erste Zeit hilft Ihnen dabei:

  1. Pflegeberatung aufsuchen: Das Fachpersonal im örtlichen Pflegestützpunkt, beim Kliniksozialdienst sowie bei der jeweiligen Krankenkasse (dort ist auch die Pflegekasse angesiedelt) berät Sie zu Ihren Möglichkeiten, beispielsweise zu ambulanten Pflegediensten in Ihrer Gegend und weiteren Hilfsangeboten. 
  2. Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen: Mit einem ärztlichen Attest der Pflegebedürftigkeit können Angestellte bis zu zehn Tage bezahlt von der Arbeit freigestellt werden, um die Pflege für eine angehörige oder andere nahestehende Person zu regeln.
  3. Netzwerk aktivieren: Kommunizieren Sie offen über die für Pflege und Organisation anfallenden Aufgaben und verteilen Sie diese, zum Beispiel innerhalb der Familie. Wichtige Themen sind unter anderem dringliche Anträge, finanzielle Hilfen, barrierefreies Wohnen sowie die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. 
  4. Antrag auf Leistungen der Pflegekasse stellen: Die Voraussetzung für Geld- oder Sachleistungen ist in Deutschland die Einstufung in einen Pflegegrad von 1 bis 5. Dazu stellen Sie bei der Pflegekasse der jeweiligen Krankenversicherung einen Antrag. Daraufhin vereinbart ein Medizinischer Dienst der Kasse mit Ihnen einen Termin zur Begutachtung (meist vor Ort). Sind Sie mit der Beurteilung nicht zufrieden, können Sie gegen den Pflegegrad-Bescheid Widerspruch einlegen.
  5. Dokumente sammeln und Pflegetagebuch führen: Wichtig für die Begutachtung sind zum Beispiel aktuelle ärztliche Berichte wie Entlassungsunterlagen der Klinik. Falls noch nicht vorhanden, denken Sie auch an eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Zudem kann ein Pflegetagebuch helfen, das nötige Maß an Unterstützung zu dokumentieren.
  6. Pflegekurs belegen: Möchten Angehörige die Pflege zu einem großen Teil selbst übernehmen, können sie einen Pflegekurs oder eine Pflegeschulung erwägen. Dabei vermitteln Fachleute den pflegenden Angehörigen wichtige Handgriffe sowie weiteres relevantes Wissen.

Häuslich, ambulant oder (teil-)stationär: Welche Pflegeform passt?

Nach dem Ausloten der Unterstützungsmöglichkeiten steht die Entscheidung an, welche Art der Pflege am besten zum individuellen Fall passt.

Grundsätzlich stehen folgende Optionen zur Verfügung:

  • Häusliche Pflege durch das Umfeld: Angehörige oder andere nahestehende Menschen übernehmen die Betreuung zu Hause.
  • Ambulante Pflege: Mitarbeitende eines ambulanten Pflegedienstes besuchen die pflegebedürftige Person und unterstützen sie zum Beispiel bei Mahlzeiten, beim Ankleiden, bei der Körperpflege und/oder Medikamenteneinnahme. Häufig sind Mischformen aus privat organisierter und professioneller Pflege.
  • Teilstationäre Pflege: Teilstationäre Pflege meint die zeitweise Betreuung in einer Pflegeeinrichtung (Tages- oder Nachtpflege). 
  • Stationäre Pflege: Die betroffene Person lebt in einem Pflegeheim oder einer Senioren-WG.
  • 24-Stunden-Pflege: Die 24-Stunden-Pflege ist eine Sonderform der häuslichen Pflege, bei der eine Pflegekraft mit der pflegebedürftigen Person zusammenlebt. Dabei handelt es sich häufig um Pflegekräfte ausländischer Vermittlungsagenturen