Pflegegradrechner: Welcher Pflegegrad steht Ihnen zu? Jetzt berechnen!
Der Pflegegrad entscheidet darüber, welche Leistungen die Pflegeversicherung bezahlt. Unser Pflegegradrechner orientiert sich an offiziellen Kriterien und liefert sofort eine zuverlässige Einschätzung. Jetzt kostenlos und unverbindlich Pflegegrad berechnen!
Wieso den Pflegegrad berechnen?
In Deutschland entscheidet der Pflegegrad darüber, welche Leistungen die Pflegeversicherung bezahlt. Dazu zählen zum Beispiel Geld für pflegende Angehörige, Unterstützung durch einen Pflegedienst oder Hilfsmittel. Der Pflegegradrechner hilft bei der Einschätzung, ob und wie viel Hilfe einer pflegebedürftigen Person zusteht.
Welche Leistungen sind möglich?
Je nach Pflegegrad (1 bis 5) können verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung genutzt werden. Dazu zählen unter anderem:
- Pflegegeld: Geldleistung, wenn Angehörige oder andere nahestehende Menschen die Pflege übernehmen
- Pflegesachleistungen: Kostenübernahme für einen ambulanten Pflegedienst
- Kombinationsleistung: Mischung aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen
- Entlastungsbetrag: zweckgebundener Betrag von aktuell 131 Euro monatlich über alle Pflegegrade hinweg, zum Beispiel für Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung
- Kurzzeitpflege (vorübergehende Pflege in einer Einrichtung) und Verhinderungspflege (wenn die private Pflegeperson krank ist oder Urlaub macht)
- Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel: beispielsweise Pflegebett, Rollator oder monatliche Zuschüsse für Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen
- Wohnraumanpassung: Zuschüsse für Umbauten wie eine barrierefreie Dusche oder einen Treppenlift
Welche Leistungen genau möglich sind und wie hoch das Pflegegeld ausfällt, hängt vom jeweiligen Pflegegrad ab.
Lesetipp: Eine tabellarische Übersicht der Pflegegrade und Leistungen finden Sie hier:
Wie beantrage ich den errechneten Pflegegrad?
Um einen Pflegegrad zu erwirken, stellen Sie zunächst einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung. Die Pflegekasse prüft dann, welcher Pflegegrad vorliegt.
Der Ablauf gestaltet sich meist so:
- Antrag bei der Pflegekasse stellen
Die Pflegekasse gehört zur Krankenkasse der betroffenen Person. Der Antrag kann telefonisch, schriftlich oder online gestellt werden. - Begutachtung durch einen Medizinischen Dienst
Ein Gutachter oder eine Gutachterin vereinbart einen Termin und schaut sich an, wie selbstständig die Person im Alltag ist. Zu den Begutachtungskriterien zählen unter anderem Mobilität, Kommunikation, Selbstversorgung und Medikamentenmanagement.
Dieser Ortstermin findet in der Regel zu Hause oder im Pflegeheim statt, eine Pflegeperson sollte dabei anwesend sein. - Einstufung in einen Pflegegrad
Auf Basis des Gutachtens und des daraus errechneten Punktewerts entscheidet die Pflegekasse über den Pflegegrad (1–5). - Bescheid und Leistungen
Nach der Einstufung erhält die antragstellende Person einen schriftlichen Bescheid. Die Pflegeleistungen können dann genutzt oder beantragt werden.
Tipp: Es kann helfen, vor dem Begutachtungstermin ein Pflegetagebuch zu führen, um den tatsächlichen Unterstützungsbedarf möglichst genau zu dokumentieren.