Enkelin flüstert Oma etwas ins Ohr
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Pflegegrad 4: Wie viel Geld, Heimkosten & Fallbeispiel

Von: Dr. Justus Meyer (Medizinautor und Pflege-Experte)

Pflegegrad 4 steht für schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit (bei Kindern im Vergleich zu einem altersentsprechend entwickelten Kind). Betroffene brauchen im Alltag meist umfassende Hilfe – etwa bei Körperpflege, Anziehen, Essen und Trinken oder Mobilität. Welche Voraussetzungen gelten, wie viel Geld bei Pflegegrad 4 möglich ist und was bei Pflegeheimkosten und Verhinderungspflege wichtig wird, zeigt dieser Überblick.

Was bedeutet Pflegegrad 4?

Pflegegrad 4 beschreibt eine Situation, in der Menschen ihren Alltag nur noch in sehr geringem Umfang allein bewältigen können. Unterstützung kann täglich und in mehreren Bereichen nötig sein – zum Beispiel bei der Selbstversorgung, beim sicheren Bewegen in der Wohnung, beim Umgang mit Medikamenten oder bei der Tagesstruktur.

Pflegegrad 4 kann sowohl bei körperlichen Ursachen (zum Beispiel nach Schlaganfall, bei schweren neurologischen Erkrankungen) als auch bei ausgeprägten kognitiven Einschränkungen vorliegen.

Pflegegrad 4: Voraussetzungen und Punkte

Ob Pflegegrad 4 vorliegt, wird im Begutachtungsverfahren über ein Punktesystem ermittelt. Pflegegrad 4 wird vergeben, wenn 70 bis unter 90 Gesamtpunkte erreicht werden, was bei schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit möglich ist.

Pflegegrad 4 und Demenz ist ein typischer Fall: Bei fortgeschrittener Demenz geht es oft nicht nur um Gedächtnisprobleme, sondern auch um fehlende Orientierung, erhöhtes Risiko (etwa Weglaufen, Stürze), Unterstützungsbedarf bei Körperpflege und eine notwendige Beaufsichtigung. Dadurch sind in der Regel die Voraussetzungen erfüllt.

Bewertet werden immer mehrere Lebensbereiche (Module), die unterschiedlich stark in die Gesamtbewertung eingehen. Dazu zählen unter anderem Mobilität, Selbstversorgung sowie der Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen. Die gesetzliche Grundlage zur Gewichtung ist in § 15 SGB XI beschrieben.

Wie wird Pflegegrad 4 festgestellt?

Für die Begutachtung wird zunächst ein Termin vereinbart, der vor Ort, per Telefon oder Videotelefonat stattfindet. Ziel ist es, die Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten im Alltag systematisch zu erfassen.

Dafür werden – je nach Versicherungsart – unterschiedliche Dienste (oder andere unabhängige Gutachterinnen und Gutachter) eingesetzt:

  • Gesetzlich Versicherte: Begutachtung in der Regel durch den Medizinischen Dienst (MD).
  • Knappschaftlich Versicherte: Feststellung durch den Sozialmedizinischen Dienst (SMD).
  • Privat Versicherte: Begutachtung meist über Medicproof (Unternehmen des Verbandes der Privaten Krankenversicherungen e.V.).

Tipp für den Termin: Hilfreich ist ein Pflegeprotokoll (einige Tage bis zwei Wochen), das dokumentiert, wobei konkret Hilfe nötig ist – inklusive nächtlicher Unterstützung, Beaufsichtigung und Problemen durch kognitive Einschränkungen.

So läuft die Begutachtung ab

Im Rahmen der Begutachtung werden sechs zentrale Lebensbereiche – sogenannte Module – beurteilt. Für jedes Modul wird ein Punktwert vergeben. Aus diesen Einzelwerten ergeben sich die Gesamtpunkte, die für die Einstufung in einen Pflegegrad entscheidend sind.

Die sechs Module sind:

  • Mobilität (Modul 1)
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (Modul 2)
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (Modul 3)
  • Selbstversorgung (Modul 4)
  • Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (Modul 5)
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (Modul 6)

Wichtig: Bei Modul 2 und 3 werden nicht beide Werte berücksichtigt; für die Gesamtbewertung zählt ausschließlich die höhere Punktzahl.

Wie werden die Punkte gewichtet?

Die einzelnen Module gehen mit unterschiedlicher Gewichtung in die Gesamtbewertung ein. Einige Lebensbereiche haben also einen stärkeren Einfluss auf den späteren Pflegegrad:

  • Mobilität: 10 Prozent
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten oder Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (höherer Wert zählt): 15 Prozent
  • Selbstversorgung: 40 Prozent
  • Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: 20 Prozent
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: 15 Prozent

Auf Grundlage des Gutachtens erhalten Betroffene anschließend den offiziellen Bescheid über den Pflegegrad. Dieser muss spätestens innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragstellung vorliegen.

Pflegegrad 4: Wie viel Geld gibt es aktuell? (Stand 2026)

Wie viel Geld bei Pflegegrad 4 möglich ist, hängt davon ab, wie die Pflege organisiert wird: überwiegend privat (etwa durch Angehörige) oder über einen ambulanten Pflegedienst.

Pflegegeld (Pflegegrad 4)
Pflegegeld gibt es, wenn die Pflege überwiegend zu Hause privat organisiert wird. Bei Pflegegrad 4 beträgt das Pflegegeld 800 Euro pro Monat.

Pflegesachleistungen
Wer stattdessen einen ambulanten Pflegedienst nutzt, kann Pflegesachleistungen bis zu 1.859 Euro pro Monat erhalten.

Kombinationsleistung
Pflegegeld und Sachleistungen können zusammen genutzt werden. In diesem Fall reduziert sich das Pflegegeld entsprechend dem Anteil, den ein Pflegedienst über Sachleistungen abrechnet. Das bedeutet, der Anteil am Budget für Pflegesachleistungen, der verblieben ist, ist die Berechnungsgrundlage für das (zusätzliche) Pflegegeld. Verbleiben 35 Prozent der Sachleistungsbudgets, werden entsprechend 35 Prozent des Pflegegelds ausbezahlt. 

Entlastungsbetrag
Ergänzend steht der sogenannte Entlastungsbetrag (bis zu 131 Euro monatlich) zur Verfügung. Das Geld ist an bestimmte, anerkannte Angebote gebunden, die Angehörige spürbar entlasten – zum Beispiel Alltagsbegleitung, Betreuungsleistungen oder Hilfe im Haushalt. Es kann nicht direkt ausgezahlt werden.

Verhinderungspflege bei Pflegegrad 4

Fällt die private Hauptpflegeperson zeitweise aus – zum Beispiel wegen Urlaub oder Krankheit – kann eine Vertretung organisiert und über die Pflegeversicherung finanziert werden. Dafür gibt es seit der Neuregelung ein gemeinsames Jahresbudget, das für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammen genutzt wird:

  • Gemeinsamer Jahresbetrag: bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr (insgesamt für beide Leistungsarten).
  • Wenn nahe Angehörige oder Haushaltsmitglieder die Verhinderungspflege übernehmen: bis zu 1.600 Euro pro Kalenderjahr.
  • Bei Pflege durch sonstige Personen: bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr.

Wichtig: Welche Nachweise nötig sind und wie abgerechnet werden kann (zum Beispiel stundenweise), hängt vom konkreten Fall ab – sinnvoll ist eine kurze Rücksprache mit der Pflegekasse, bevor Kosten entstehen.

Der Bescheid über den Pflegegrad wird innerhalb von höchstens 25 Arbeitstagen an die antragstellende Person übermittelt. 

Pflegegrad 4: Wie viele Stunden Pflege?

Bei Pflegegrad 4 ist keine pauschale Stundenzahl festgeschrieben. Die Einstufung beruht nicht auf einem Minutenkonto, sondern darauf, wie stark die Selbstständigkeit in den Begutachtungsbereichen eingeschränkt ist. Entsprechend lässt sich aus dem Pflegegrad allein keine Stundenzahl ableiten. 

Wie viele Stunden Unterstützung tatsächlich organisiert werden können, hängt unter anderem ab von:

  • der gewählten Leistungsart (Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Kombination)
  • den Preisen des Pflegedienstes bzw. regionalen Angeboten
  • dem tatsächlichen Bedarf (inklusive Beaufsichtigung, etwa bei Demenz)

Pflegegrad 4: Zeitaufwand-Tabelle – warum das in der Praxis nicht passt

EineTabelle über den Zeitaufwand kann höchstens grob veranschaulichen, dass Pflegegrad 4 typischerweise mit sehr hohem Unterstützungsbedarf einhergeht. Für die Einstufung selbst ist sie aber kein Ersatz: Maßgeblich ist der Punktwert (70 bis unter 90) aus der Begutachtung

Pflegegrad 4 im Pflegeheim: Heimkosten und Zuschüsse

Bei vollstationärer Pflege zahlt die Pflegeversicherung für Pflegegrad 4 einen pauschalen Leistungsbetrag von 1.855 Euro pro Monat an die Einrichtung.

Für die eigentlichen Pflegeheimkosten ist wichtig zu wissen: Neben den pflegebedingten Kosten fallen meist weitere Posten an, die individuell je Heim variieren – dazu gehören insbesondere Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten sowie unter Umständen Komfort- oder Zusatzleistungen. Diese müssen in der Regel privat getragen werden.

Zusätzlich gibt es bei längerer Verweildauer gestaffelte Leistungszuschläge der Pflegekasse zum Eigenanteil an den pflegebedingten Aufwendungen (15 Prozent ab dem ersten Monat, später ansteigend).

Kosten Pflegeheim bei Demenz und Pflegegrad 4

Wenn Demenz vorliegt, entstehen im Heim oft zusätzliche Anforderungen (zum Beispiel mehr Beaufsichtigung, besondere Betreuungskonzepte). Ob und wie sich das auf die Gesamtkosten auswirkt, hängt stark vom Heimvertrag und der Einrichtung ab. Der pflegegradabhängige Zuschuss bleibt aber ein Bestandteil der Finanzierung – den Rest bilden Eigenanteile und weitere Kostenpositionen. 

Pflegegrad 4: Fallbeispiel

Eine 79-jährige Person lebt mit Partner in einer Wohnung. Nach mehreren Stürzen und einer fortschreitenden Demenz ist sie zeitlich und örtlich häufig desorientiert, findet Räume nicht sicher, erkennt Risiken (Herd, Haustür) nicht zuverlässig und benötigt beim Waschen, Anziehen und Toilettengang umfassende Hilfe. Alleinige Tagesstruktur gelingt kaum, zudem ist regelmäßige Beaufsichtigung nötig.

In der Begutachtung zeigen sich sehr starke Einschränkungen in der Selbstversorgung und in der Alltagsgestaltung; insgesamt ergibt sich ein Punktwert im Bereich 70 bis unter 90. Damit wird Pflegegrad 4 festgestellt.

In der Versorgung nutzt die Familie eine Kombination aus Pflegedienst (Sachleistungen) und Angehörigenpflege (anteiliges Pflegegeld) sowie den Entlastungsbetrag, um zusätzliche Betreuung zu organisieren. 

Kann Pflegegrad 4 später geändert werden?

Wenn sich die Situation verändert, ist ein Antrag auf Höherstufung (zu Pflegegrad 5) oder Herabstufung möglich – die Pflegekasse veranlasst dann in der Regel eine erneute Prüfung. Wer den Bescheid für nicht passend hält, kann außerdem innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Bei Privatversicherten können abweichende Fristen gelten (im Bescheid genannt). 

Informationsangebot bei Fragen rund um die Pflegeversicherung

Bei Fragen rund um die Pflegeversicherung können sich Betroffene, Angehörige und Interessierte an das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit wenden. Es ist montags bis mittwochs von 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr erreichbar. Die Kontaktaufnahme erfolgt unter der Telefonnummer 030 / 340 60 66 – 02.