Kinderhände und Hände von älterer Person
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Pflegegrad 3: Wie viel Geld? Voraussetzungen & Leistungen im Überblick

Von: Dr. Justus Meyer (Medizinautor und Pflege-Experte)

Pflegegrad 3 gilt, wenn die Selbstständigkeit im Alltag schwer beeinträchtigt ist. Für Kinder gilt das im Vergleich zu einem altersentsprechend entwickelten Kind. Sollte Grad 3 festgestellt werden, gibt es Pflegegeld oder Pflegesachleistungen (oder beides kombiniert) sowie weitere Zuschüsse. Welche Voraussetzungen gelten und wie viel Geld bei Pflegegrad 3 möglich ist, zeigt dieser Überblick.

Was bedeutet Pflegegrad 3?

Pflegegrad 3 beschreibt schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten. Betroffene kommen im Alltag nicht mehr überwiegend allein zurecht, sondern benötigen regelmäßig Hilfe – zum Beispiel bei der Körperpflege, beim Anziehen, beim Essen und Trinken, bei Toilettengängen, bei der Mobilität oder beim Umgang mit Medikamenten und Therapien.

Wie wird Pflegegrad 3 festgestellt?

Die Begutachtung zur Einstufung in einen Pflegegrad wird – abhängig von der Versicherungsart – von unterschiedlichen Gutachterstellen (oder anderen unabhängigen Gutachterinnen und Gutachter) durchgeführt: Bei gesetzlich Versicherten begutachtet in der Regel der Medizinische Dienst (MD), bei knappschaftlich Versicherten der Sozialmedizinische Dienst (SMD). Privat Versicherte werden meist durch Medicproof begutachtet, ein Unternehmen des Verbandes der Privaten Krankenversicherungen e.V. Innerhalb von höchstens 25 Tagen übermittelt die Pflegeversicherung dann per Bescheid den festgestellten Pflegegrad.

Wie läuft die Begutachtung für Pflegegrad 3 ab?

Die Begutachtung erfolgt nach vorheriger Terminvereinbarung und findet vor Ort, per Telefon oder Videotelefonat statt. Ziel ist es, die Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten im Alltag systematisch zu erfassen.

Die Zuordnung zu einem der fünf Pflegegrade basiert auf einem Punktesystem. Pflegegrad 3 liegt vor, wenn im Begutachtungsverfahren 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkte erreicht werden. Grundlage sind sechs Lebensbereiche (offiziell „Module“), aus deren Bewertung sich der Gesamtpunktwert zusammensetzt.

  • Mobilität (Modul 1): Gemeint sind zum Beispiel Fähigkeiten wie Treppensteigen oder der Weg vom Bett ins Badezimmer.

  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (Modul 2): Dieser Bereich umfasst u. a. Verstehen, Erkennen und Entscheiden sowie die zeitliche und räumliche Orientierung.

  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Erfasst werden etwa Ängste, Aggressionen und andere belastende Auffälligkeiten.

  • Selbstversorgung (Modul 3): Hier geht es darum, ob Betroffene sich selbstständig anziehen, essen, trinken und die Toilette nutzen können.

  • Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (Modul 4): Bewertet wird beispielsweise, ob Medikamente richtig eingenommen oder Messungen eigenständig durchgeführt werden können.

  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (Modul 5): Beurteilt wird, wie gut der Alltag selbstständig gestaltet und soziale Kontakte aufrechterhalten werden.

Für jedes Modul beschreibt das Gutachten, wie stark die Selbstständigkeit oder die Fähigkeiten eingeschränkt sind – nach einem vorgegebenen Bewertungsschema, das in den meisten Kategorien Punktwerte von 0 (ohne Einschränkungen) bis 3 (starke Einschränkungen) vorsieht.

Die Module gehen mit unterschiedlicher Gewichtung in die Bewertung ein. Aus der Summe ergibt sich der jeweilige Pflegegrad.

Wichtig: Von Modul 2 und 3 zählt nur der höhere Wert in die Gesamtbewertung.

Wie werden die Punkte gewichtet?

Die Module fließen unterschiedlich stark in die Gesamtbewertung ein:

  • Mobilität: 10 Prozent
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten oder Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (höherer Wert zählt): 15 Prozent
  • Selbstversorgung: 40 Prozent
  • Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: 20 Prozent
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: 15 Prozent

Pflegegrad 3: Zeitaufwand-Tabelle – warum es keine festen Minuten gibt

Früher wurde Pflegebedürftigkeit stärker über „Pflegeminuten“, also den zeitlichen Aufwand, definiert. Heute basiert die Einstufung auf dem Grad der Selbstständigkeit in den Modulen und dem daraus berechneten Punktwert (Pflegegrad 3: 47,5 bis unter 70 Punkte). Eine pauschale Tabelle über den Zeitaufwand ersetzt daher nicht die Begutachtung.

Pflegegrad 3: Welche Leistungen gibt es?

Bei Pflegegrad 3 sind Geldleistungen und Sachleistungen möglich – je nachdem, ob die Pflege zu Hause eher durch Angehörige, durch einen Pflegedienst oder kombiniert erfolgt.

Pflegegrad 3 – wie viel Geld steht zur Verfügung? (Stand: 2026)

Pflegegeld (Pflegegrad 3)Pflegegeld gibt es, wenn die Pflege überwiegend privat organisiert wird (zum Beispiel durch Angehörige). Bei Pflegegrad 3 beträgt das Pflegegeld 599 Euro pro Monat.

Pflegesachleistungen
Wer stattdessen einen ambulanten Pflegedienst nutzt, kann Pflegesachleistungen bis zu 1.497 Euro pro Monat erhalten.

Kombinationsleistung
Pflegegeld und Pflegesachleistungen können kombiniert werden, wenn zum Beispiel ein Pflegedienst einen Teil übernimmt und Angehörige den Rest.
Ein Beispiel: Eine Person mit Pflegegrad 3 wird von Angehörigen häuslich gepflegt, ein Pflegedienst übernimmt aber einen Teil der Aufgaben. Die monatliche Kosten dafür belaufen sich auf 928 Euro. Das sind rund 62 Prozent des Höchstbetrags für Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 3 (1.497 Euro) aus. Der prozentuale Restanspruch in Höhe von 38 Prozent wird auf das Pflegegeld übertragen, das in Höhe von rund 227 Euro (40 Prozent des Pflegegeld-Höchstsatzes für Pflegegrad 3) ausgezahlt wird. Zusammengerechnet sind das 1155 Euro und damit 556 Euro als das Gesamtbudget des Pflegegelds.

Entlastungsbetrag
Zusätzlich steht der sogenannte Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat zur Verfügung. Er ist zweckgebunden und kann für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden, etwa für haushaltsnahe Dienstleistungen oder Betreuungsangebote. Eine Barauszahlung ist nicht vorgesehen.

Pflegegrad 3: Leistungen für Angehörige

Eine eigene Geldleistung nur für Angehörige existiert nicht – aber das Pflegegeld kann (wenn die pflegebedürftige Person es so möchte) dafür genutzt werden, die private Pflege zu organisieren bzw. pflegende Angehörige finanziell zu entlasten.

Bei Arbeitsausfall: Gibt es einen Lohnersatz für pflegende Angehörige?

Die Pflegeversicherung zahlt für maximal zehn Tage pro Kalenderjahr ein Pflegeunterstützungsgeld als sogenannte Entgeltersatzleistung, wenn Beschäftigte aufgrund ihrer Pflegetätigkeit kurzzeitig verhindert sind und nicht arbeiten können. Den Beschäftigten stehen insgesamt (brutto) 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts zu. Der Betrag erhöht sich auf 100 Prozent bei Bezug von beitragspflichtigen Einmalzahlungen in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Freistellung von der Arbeit (unabhängig von deren Höhe). Insgesamt kann das Unterstützungsgeld für bis zu 10 Arbeitstage je Kalenderjahr beantragt werden.

Verhinderungspflege bei Pflegegrad 3: Was ist möglich?

Sollte eine privat pflegende Person durch Urlaub, Krankheit oder andere Gründe vorübergehend an der Pflege gehindert sein, übernimmt die Pflegeversicherung bei Pflegegrad 2 bis 5 die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege, der sogenannten Verhinderungspflege, für höchstens acht Wochen je Kalenderjahr.

Diese Ersatzpflege kann durch einen ambulanten Pflegedienst, durch Einzelpflegekräfte, ehrenamtlich Pflegende, aber auch durch nahe Angehörige erfolgen. Auch, wenn die Ersatzpflege als sogenannte Kurzzeitpflege in einer Einrichtung stattfindet, können die Leistungen in Anspruch genommen werden – auch stundenweise.

Während der Verhinderungspflege wird bis zu acht Wochen je Kalenderjahr die Hälfte eines bisher bezogenen (anteiligen) Pflegegeldes weitergezahlt.

Für Pflegegrad 3 gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 Euro pro Jahr insgesamt für beide Leistungsarten.

Wenn nahe Angehörige oder Haushaltsmitglieder die Verhinderungspflege übernehmen, gelten besondere Begrenzungen: 1.198 Euro stehen dann bei Pflegegrad 3 zur Verfügung.

Weitere Leistungen bei Pflegegrad 3 (Stand: 2026)

Bei Pflegegrad 3 übernimmt die Pflegeversicherung zahlreiche weitere Leistungen bis zu festgelegten Höchstbeträgen.

Erstattungen und Zuzahlungen:

  • Teilstationäre Tages- und Nachtpflege: bis zu 1.357 Euro pro Monat
  • Vollstationäre Pflege: pauschal 1.319 Euro pro Monat (zuzüglich gesetzlicher Leistungszuschläge zum Eigenanteil je nach Verweildauer)
  • Pflege von Menschen mit Behinderungen in vollstationären Einrichtungen oder in Räumlichkeiten i.S.d. § 43a SGB XI i.V.m. § 71 Abs. 4 Nr. 1 SGB XI: 15 Prozent der nach Teil 2 Kapitel 8 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch vereinbarten Vergütung, höchstens 278 Euro monatlich
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 Euro pro Monat
  • Technische Pflegehilfsmittel und sonstige Pflegehilfsmittel: 100 Prozent der Kosten, unter bestimmten Voraussetzungen ist jedoch eine Zuzahlung von 10 Prozent, höchstens 25 Euro je Pflegehilfsmittel, zu leisten
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: bis zu 4.180 Euro je Maßnahme (bis zu 16.720 Euro, wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammenwohnen)
  • Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): bis zu 40 Euro pro Monat
  • Ergänzende Unterstützungsleistungen: bis zu 30 Euro pro Monat
  • Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung für Pflegepersonen bei Pflegezeit: bis zu 230,71 Euro (Krankenversicherung) bzw. 47,46 Euro (Pflegeversicherung) monatlich
  • Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen für Pflegepersonen: je nach bezogener Leistungsart bis zu 316,32 Euro monatlich
  • Zahlung von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung für Pflegepersonen: 51,42 Euro monatlich

In bestimmten Fällen kann die Pflegekasse auch ein Hausnotrufsystem bezuschussen. Das Hausnotrufsystem zählt zu den technischen Pflegehilfsmitteln.

Bei ambulant betreuten und gemeinschaftlichen Wohnformen stehen Pflegebedürftigen weitere Leistungen zu:

  • Zusätzliche Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen: 224 Euro monatlich
    Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen: einmalig bis zu 2.613 Euro (je Wohngruppe maximal 10.452 Euro)
  • Pauschaler Zuschuss in gemeinschaftlichen Wohnformen mit Verträgen zur pflegerischen Versorgung nach § 92c SGB XI: 450 Euro monatlich

Darüber hinaus können Menschen mit Pflegegrad 3 kostenlos eine Pflegeberatung sowie Pflegekurse für Angehörige in Anspruch nehmen. Ziel dieser Angebote ist vor allem die Prävention – sie sollen dazu beitragen, eine Verschlechterung der Pflegesituation möglichst zu verhindern.

Welche Vergünstigungen bei Pflegegrad 3?

Ob und welche Vergünstigungen möglich sind, hängt nicht allein vom Pflegegrad ab. Häufig sind dafür andere Voraussetzungen ausschlaggebend, zum Beispiel ein Schwerbehindertenausweis oder bestimmte Sozialleistungen. Für konkrete Einzelfälle können Pflegekassen, Kommunen oder Sozialberatungsstellen weiterhelfen.

Begleitperson – welchen Anspruch haben Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3?

Ein Anspruch auf eine Begleitperson hängt in der Regel von der jeweiligen Situation und der zuständigen Leistung (zum Beispiel im Gesundheitswesen oder bei Mobilitätshilfen) ab. Der Pflegegrad ist dafür meist nicht das einzige Kriterium. Bei Fragen zur Kostenübernahme ist es sinnvoll, die zuständige Kasse oder Stelle zu kontaktieren.

Wie viele Rentenpunkte gibt es bei Pflegegrad 3? 

Dieser Punkt ist relevant für die soziale Absicherung pflegender Angehöriger. In der Pflegeversicherung sind unter bestimmten Voraussetzungen Zahlungen zur Rentenversicherung (bis zu 316,32 Euro monatlich) und zur Arbeitslosenversicherung möglich. Die konkreten Auswirkungen auf Rentenpunkte und die spätere Rente hängen vom Einzelfall ab, unter anderem vom Umfang der Pflege und der Art der bezogenen Leistungen.

Pflegegrad 3: Fallbeispiel

Eine 83-jährige Person lebt mit Partner in einer Wohnung. Nach einem Schlaganfall sind Gehen und sicheres Aufstehen deutlich erschwert. Zusätzlich bestehen kognitive Einschränkungen, etwa bei der Orientierung und Alltagsorganisation. Im Alltag ist regelmäßig Hilfe nötig, insbesondere bei der Selbstversorgung und bei krankheitsbedingten Anforderungen wie der Medikamenteneinnahme.

In der Begutachtung zeigen sich in mehreren Modulen deutliche Einschränkungen, insbesondere bei der Selbstversorgung (hoch gewichtet) und bei krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen. Insgesamt ergibt sich ein Gesamtpunktwert im Bereich ab 47,5 bis unter 70 Punkten – damit liegt Pflegegrad 3 vor.

Kann Pflegegrad 3 später geändert werden?

Wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert, kann jederzeit eine Höherstufung beantragt werden. Die Pflegekasse lässt dann erneut begutachten. Wer die Einstufung für nicht angemessen hält, kann außerdem Widerspruch einlegen. Dieser muss innerhalb eines Monats (außer bei fehlender Rechtshilfebelehrung, dann gilt ein Jahr) nach Erhalt schriftlich bei der Pflegeversicherung eingehen, damit der Fall noch einmal geprüft wird. Wird der Widerspruch abgelehnt, kann anschließend Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden.

Informationsangebot: Bürgertelefon zur Pflegeversicherung

Für Fragen zur Pflegeversicherung bietet das Bundesministerium für Gesundheit ein Bürgertelefon an. Die Hotline ist von Montag bis Mittwoch zwischen 8 und 16 Uhr, am Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und am Freitag von 8 bis 12 Uhr erreichbar unter der Telefonnummer 030 / 340 60 66 – 02.