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Forenexperte: Dr. Dirk Hennesser
Forum Darmkrebs
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Stand: 28. März 2012Autor: Onmeda-RedaktionMedizinische Qualitätssicherung: Dr. med. Weiland, Dr. med. Waitz
Mit dem Begriff Darmkrebs sind in der Regel Dickdarmkrebs (Kolonkarzinom) und Krebserkrankungen des Mast- oder Enddarms (Rektumkarzinom) gemeint. Mediziner fassen Enddarmkrebs und bösartige Tumoren des Dickdarms (Kolon) auch als kolorektales Karzinom zusammen.
Risikofaktoren, die Darmkrebs begünstigen, sind erbliche Veranlagung, chronisch entzündliche Darmerkrankungen (wie Colitis ulcerosa) und eine ballaststoffarme aber dafür fett- und fleischreiche Ernährung.
Blutauflagerungen auf dem Stuhl, Änderungen der Stuhlgewohnheiten und Stuhlunregelmäßigkeiten können erste Anzeichen von Darmkrebs sein. Etwa die Hälfte der Tumoren des Darms kann der Arzt mit dem Finger bei einer sogenannten rektalen Untersuchung tasten oder auch mittels einer Enddarmspiegelung (Rektoskopie) entdecken. Bei einer Darmspiegelung (Koloskopie) kann der Arzt den gesamten Dickdarm von innen beurteilen. Aus Bereichen, die verdächtig für Darmkrebs sind, entnimmt er dabei eine Gewebeprobe (Biopsie) und lässt diese unter dem Mikroskop genauer untersuchen.
Die Behandlung von Darmkrebs wie Dickdarmkrebs (Kolonkarzinom) oder Rektumkarzinom besteht in der Regel aus einer Operation. Bei solchen Eingriffen entfernen die Chirurgen den Krebs aus dem betroffenen Darmabschnitt. Dabei versuchen sie, den Darmkrebs komplett herauszuschneiden, damit möglichst kein bösartiges Gewebe mehr im Körper verbleibt. Liegt ein Dickdarmkrebs im oberen oder mittleren Mastdarmabschnitt, kann der natürliche Darmausgang erhalten bleiben; bei tieferer Lage wird ein künstlicher Darmausgang (Anus praeter) angelegt. Ergänzend zur Darmkrebs-Operation stehen bei einem Kolonkarzinom mit der Chemotherapie oder Strahlentherapie noch zwei weitere Behandlungsoptionen zur Verfügung.
Die Heilungschancen hängen vor allem davon ab, wie frühzeitig der Darmkrebs entdeckt und entfernt wird. Daher haben alle gesetzlich Versicherten in Deutschland ab dem Alter von 50 Jahren bis zur Vollendung des 55. Lebensjahrs Anspruch auf die jährliche Durchführung eines Schnelltests (sog. Hämocculttest) auf verstecktes Blut im Stuhl, welches auf eine Krebserkrankung hinweisen kann. Ab 55 Jahren können gesetzlich Versicherte eine Darmspiegelung als Früherkennungsmaßnahme durchführen lassen und die Untersuchung zehn Jahre später wiederholen.
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